06.07.2021, 14:03
(06.07.2021, 13:07)Gast schrieb:(06.07.2021, 12:53)Gast schrieb: Kann sein, dass ihr beide (Praktiker und Richter) zu den guten gehört.
Die Wahrheit ist, dass ihr damit zu den Ausnahmen gehört.
Es ist entgegen dem oft vermittelten Bild doch so, dass Abweichen von der Lösungsskizze den Korrektor so sehr gegen den Kandidaten aufbringt, dass die Klausur über ein ausreichend nicht hinaus kommt.
Kein Korrektor (den ich kenne) macht sich die Mühe, eine Klausur, die von der Skizze abweicht auf Skills zu untersuchen. Dabei wird den Kandidaten ab Semester 1 eingetrichtert, es gebe nicht die "richtige Lösung". Selbstverständlich werden die Kandidaten damit verarscht.
Ich musste in beiden Examen zwei mal antreten.
Im ersten lag die Streuung zwischen 1 und 17, im zweiten zwischen 2 und 11 (von 4 über 7, über 9 und 14 alles dabei; häufig mit absurden Sprüngen mehrerer Notenstufen in den gleichen - natürlich nicht selben - Klausuren).
Ich bin also irgendwas zwischen Kann sich die Schuhe nicht zubinden und Genial.
Wenn alle (Idealfall) oder zumindest die meisten Korrektoren die gleiche wohlwollende Linie hätten, wäre das mMn nicht möglich.
hahaha
Das bringt es auf den Punkt. Alles andere sind Märchen.
06.07.2021, 14:19
(06.07.2021, 13:54)Gast schrieb: mit solidem Handwerkszeug und Grundlagenwissen schafft man jede Klausur über 7
Im Wünschdirwasland vielleicht, die Realität sieht völlig anders aus. Es gibt nachweislich Korrektoren, die jede Abweichung von der ihr vorliegenden Musterlösung Punkte abziehen und sich nicht die Bohne darum scheren, ob die Alternativlösung vertretbar ist oder nicht. Mir wurden schon Punkte abgezogen für etwas, was ich direkt aus dem Fischer abgeschrieben hatte weil "unvertretbar".
06.07.2021, 14:21
06.07.2021, 14:58
(06.07.2021, 14:19)Gast schrieb:(06.07.2021, 13:54)Gast schrieb: mit solidem Handwerkszeug und Grundlagenwissen schafft man jede Klausur über 7
Im Wünschdirwasland vielleicht, die Realität sieht völlig anders aus. Es gibt nachweislich Korrektoren, die jede Abweichung von der ihr vorliegenden Musterlösung Punkte abziehen und sich nicht die Bohne darum scheren, ob die Alternativlösung vertretbar ist oder nicht. Mir wurden schon Punkte abgezogen für etwas, was ich direkt aus dem Fischer abgeschrieben hatte weil "unvertretbar".
OK, dann ist aber die Korrektur unvertretbar und anfechtbar. Oder Du hast das Fischer-Zitat an einer falschen Stelle eingebaut oder missverstanden, das wäre ja auch denkbar (ohne dass ich das im konkreten Fall unterstellen will).
Natürlich ist es immer hübscher, genau den Weg der Lösungsskizze zu treffen, aber weder geht es hier darum, noch würde das irgendwie helfen, denn man kennt sie ja nicht.
Ich kann jedenfalls sagen, dass das abweichende Lösungsansätze als solche noch nie Grund für eine schlechte Bewertung bei mir waren. Eine andere Frage ist, ob die völlig neuartige Lösung dann wirklich überzeugt und Fragen, die dann obsolet werden, wenigstens hilfsgutachterlich behandelt werden.
06.07.2021, 16:50
Praktiker
OK, dann ist aber die Korrektur unvertretbar und anfechtbar. Oder Du hast das Fischer-Zitat an einer falschen Stelle eingebaut oder missverstanden, das wäre ja auch denkbar (ohne dass ich das im konkreten Fall unterstellen will).
Natürlich ist es immer hübscher, genau den Weg der Lösungsskizze zu treffen, aber weder geht es hier darum, noch würde das irgendwie helfen, denn man kennt sie ja nicht.
Ich kann jedenfalls sagen, dass das abweichende Lösungsansätze als solche noch nie Grund für eine schlechte Bewertung bei mir waren. Eine andere Frage ist, ob die völlig neuartige Lösung dann wirklich überzeugt und Fragen, die dann obsolet werden, wenigstens hilfsgutachterlich behandelt werden.
Wie gesagt: mag ja sein.
Du bist dann halt einfach nicht repräsentativ.
Und zur Sache mit der Anfechtbarkeit: HAHAHAHA^36367373728289291010.
Also nicht, weil du Unrecht hättest, wenn du sagst, die Klausur sei grundsätzlich anfechtbar. Dir dürfte doch selbst klar sein, dass die VGe alles durchwinken (weil Ermessensspielraum lol). Und selbst, wenn man doch mal ein paar Punkte rausholt, hat man immer noch den Nachteil, dass man in der Mündlichen nicht mehr so viel rausholen konnte, wie es mit den erst nach der Mündlichen geänderten Noten der Fall gewesen wäre (wegen Vornotenorientierung lol).
Ich will dir nicht zu nahe treten, denn du scheinst n anständiger Prüfer zu sein. Doch das Narrativ vom wohlwollenden Prüfer, der am liebsten nur 7 aufwärts gäbe, ist die größte Verarschung seit [hier Polemik einfügen].
Das sind Leute, die über die Zukunft von Menschen entscheiden und dafür im Schnitt 15 min pro Klausur aufwenden (korrigiere mich, wenn ich falsch informiert bin).
Dazu die Unverschämtheit "Zweitkorrektur".
(06.07.2021, 14:19)Gast schrieb:(06.07.2021, 13:54)Gast schrieb: mit solidem Handwerkszeug und Grundlagenwissen schafft man jede Klausur über 7
Im Wünschdirwasland vielleicht, die Realität sieht völlig anders aus. Es gibt nachweislich Korrektoren, die jede Abweichung von der ihr vorliegenden Musterlösung Punkte abziehen und sich nicht die Bohne darum scheren, ob die Alternativlösung vertretbar ist oder nicht. Mir wurden schon Punkte abgezogen für etwas, was ich direkt aus dem Fischer abgeschrieben hatte weil "unvertretbar".
OK, dann ist aber die Korrektur unvertretbar und anfechtbar. Oder Du hast das Fischer-Zitat an einer falschen Stelle eingebaut oder missverstanden, das wäre ja auch denkbar (ohne dass ich das im konkreten Fall unterstellen will).
Natürlich ist es immer hübscher, genau den Weg der Lösungsskizze zu treffen, aber weder geht es hier darum, noch würde das irgendwie helfen, denn man kennt sie ja nicht.
Ich kann jedenfalls sagen, dass das abweichende Lösungsansätze als solche noch nie Grund für eine schlechte Bewertung bei mir waren. Eine andere Frage ist, ob die völlig neuartige Lösung dann wirklich überzeugt und Fragen, die dann obsolet werden, wenigstens hilfsgutachterlich behandelt werden.
Wie gesagt: mag ja sein.
Du bist dann halt einfach nicht repräsentativ.
Und zur Sache mit der Anfechtbarkeit: HAHAHAHA^36367373728289291010.
Also nicht, weil du Unrecht hättest, wenn du sagst, die Klausur sei grundsätzlich anfechtbar. Dir dürfte doch selbst klar sein, dass die VGe alles durchwinken (weil Ermessensspielraum lol). Und selbst, wenn man doch mal ein paar Punkte rausholt, hat man immer noch den Nachteil, dass man in der Mündlichen nicht mehr so viel rausholen konnte, wie es mit den erst nach der Mündlichen geänderten Noten der Fall gewesen wäre (wegen Vornotenorientierung lol).
Ich will dir nicht zu nahe treten, denn du scheinst n anständiger Prüfer zu sein. Doch das Narrativ vom wohlwollenden Prüfer, der am liebsten nur 7 aufwärts gäbe, ist die größte Verarschung seit [hier Polemik einfügen].
Das sind Leute, die über die Zukunft von Menschen entscheiden und dafür im Schnitt 15 min pro Klausur aufwenden (korrigiere mich, wenn ich falsch informiert bin).
Dazu die Unverschämtheit "Zweitkorrektur".
06.07.2021, 18:00
(06.07.2021, 14:58)Praktiker schrieb:Das verstehe ich immer nicht...wie soll ich denn für sowas die Zeit haben? Wenn ich eine Klausur anders - aber vertretbar - löse, bin ich damit doch genauso fünf Stunden beschäftigt wie jemand, der die Lösungsskizze trifft. Wenn dann noch erwartet wird, dass ich alle Themen der Lösungsskizze (die nach meiner Lösung obsolet sind) hilfsgutachterlich löse, wäre das ja der Beweis, dass eine Abweichung von der Lösungsskizze immer von Nachteil ist. Weil ich dann ja de facto "meine" Probleme und die der Lösungsskizze abarbeiten muss.(06.07.2021, 14:19)Gast schrieb:(06.07.2021, 13:54)Gast schrieb: mit solidem Handwerkszeug und Grundlagenwissen schafft man jede Klausur über 7
Im Wünschdirwasland vielleicht, die Realität sieht völlig anders aus. Es gibt nachweislich Korrektoren, die jede Abweichung von der ihr vorliegenden Musterlösung Punkte abziehen und sich nicht die Bohne darum scheren, ob die Alternativlösung vertretbar ist oder nicht. Mir wurden schon Punkte abgezogen für etwas, was ich direkt aus dem Fischer abgeschrieben hatte weil "unvertretbar".
OK, dann ist aber die Korrektur unvertretbar und anfechtbar. Oder Du hast das Fischer-Zitat an einer falschen Stelle eingebaut oder missverstanden, das wäre ja auch denkbar (ohne dass ich das im konkreten Fall unterstellen will).
Natürlich ist es immer hübscher, genau den Weg der Lösungsskizze zu treffen, aber weder geht es hier darum, noch würde das irgendwie helfen, denn man kennt sie ja nicht.
Ich kann jedenfalls sagen, dass das abweichende Lösungsansätze als solche noch nie Grund für eine schlechte Bewertung bei mir waren. Eine andere Frage ist, ob die völlig neuartige Lösung dann wirklich überzeugt und Fragen, die dann obsolet werden, wenigstens hilfsgutachterlich behandelt werden.
Jetzt mal abgesehen von den Fällen, wo man meinetwegen die Klage für unzulässig hält und dann - selbstverständlich - die Begründetheit hilfsgutachterlich prüft (was aber in Hinblick auf eine der juristischen Praxis entsprechende Lösung auch ziemlicher Quatsch ist).
Ganz unabhängig davon: Der Tipp fürs Examen ist immer: Keine Experimente. Der BGH ist der Prophet und seine Lehre die heilige Schrift. Nicht selber irgendwas entwickeln oder nachdenken. Das ist nicht gewollt. Das Examen, insbesondere das Zweite, ist (auch) eine Konformitätsprüfung. Alles andere klingt zwar immer nett, aber ist einfach viel zu risikobehaftet. Die Lösung nach Lösungsskizze ist immer im Vorteil.
06.07.2021, 18:55
(06.07.2021, 18:00)Gast schrieb:(06.07.2021, 14:58)Praktiker schrieb:Das verstehe ich immer nicht...wie soll ich denn für sowas die Zeit haben? Wenn ich eine Klausur anders - aber vertretbar - löse, bin ich damit doch genauso fünf Stunden beschäftigt wie jemand, der die Lösungsskizze trifft. Wenn dann noch erwartet wird, dass ich alle Themen der Lösungsskizze (die nach meiner Lösung obsolet sind) hilfsgutachterlich löse, wäre das ja der Beweis, dass eine Abweichung von der Lösungsskizze immer von Nachteil ist. Weil ich dann ja de facto "meine" Probleme und die der Lösungsskizze abarbeiten muss.(06.07.2021, 14:19)Gast schrieb:(06.07.2021, 13:54)Gast schrieb: mit solidem Handwerkszeug und Grundlagenwissen schafft man jede Klausur über 7
Im Wünschdirwasland vielleicht, die Realität sieht völlig anders aus. Es gibt nachweislich Korrektoren, die jede Abweichung von der ihr vorliegenden Musterlösung Punkte abziehen und sich nicht die Bohne darum scheren, ob die Alternativlösung vertretbar ist oder nicht. Mir wurden schon Punkte abgezogen für etwas, was ich direkt aus dem Fischer abgeschrieben hatte weil "unvertretbar".
OK, dann ist aber die Korrektur unvertretbar und anfechtbar. Oder Du hast das Fischer-Zitat an einer falschen Stelle eingebaut oder missverstanden, das wäre ja auch denkbar (ohne dass ich das im konkreten Fall unterstellen will).
Natürlich ist es immer hübscher, genau den Weg der Lösungsskizze zu treffen, aber weder geht es hier darum, noch würde das irgendwie helfen, denn man kennt sie ja nicht.
Ich kann jedenfalls sagen, dass das abweichende Lösungsansätze als solche noch nie Grund für eine schlechte Bewertung bei mir waren. Eine andere Frage ist, ob die völlig neuartige Lösung dann wirklich überzeugt und Fragen, die dann obsolet werden, wenigstens hilfsgutachterlich behandelt werden.
Jetzt mal abgesehen von den Fällen, wo man meinetwegen die Klage für unzulässig hält und dann - selbstverständlich - die Begründetheit hilfsgutachterlich prüft (was aber in Hinblick auf eine der juristischen Praxis entsprechende Lösung auch ziemlicher Quatsch ist).
Ganz unabhängig davon: Der Tipp fürs Examen ist immer: Keine Experimente. Der BGH ist der Prophet und seine Lehre die heilige Schrift. Nicht selber irgendwas entwickeln oder nachdenken. Das ist nicht gewollt. Das Examen, insbesondere das Zweite, ist (auch) eine Konformitätsprüfung. Alles andere klingt zwar immer nett, aber ist einfach viel zu risikobehaftet. Die Lösung nach Lösungsskizze ist immer im Vorteil.
Das zweite Examen ist die Eintrittskarte für den juristischen Arbeitsmarkt, natürlich wird man da schauen, ob du mit dem BGH konform gehst. Was bringt dir deine ach so tolle Mindermeinung, wenn dich jeder Amtsrichter mit Verweis auf die höchstrichterliche Rspr. abschmettert?
Sicherlich darfst du sie vertreten, und es wäre wohl eine anfechtbare Korrektur, die dir dies ankreidet. Aber dann kann man wenigstens fordern, dass du auch die Rspr. kennst, sie darstellst und argumentierst, weshalb du dagegen bist. Das ist juristische Argumentation, und das gibt massenweise Punkte. Wenngleich vermutlich jeder Praktiker deiner Lösung zumindest eine gewisse Praxisferne unterstellen wird, wenn du dich bezüglich einer längst entschiedenen Frage gegen den BGH stellst. In einer Anwaltsklausur kann das sogar ein KO-Kriterium sein, da so ein hohes Risiko des Unterliegens für den Mandanten besteht.
06.07.2021, 19:04
(06.07.2021, 16:50)Schnürsenkelversager schrieb: Praktiker
(06.07.2021, 14:19)Gast schrieb:(06.07.2021, 13:54)Gast schrieb: mit solidem Handwerkszeug und Grundlagenwissen schafft man jede Klausur über 7
Im Wünschdirwasland vielleicht, die Realität sieht völlig anders aus. Es gibt nachweislich Korrektoren, die jede Abweichung von der ihr vorliegenden Musterlösung Punkte abziehen und sich nicht die Bohne darum scheren, ob die Alternativlösung vertretbar ist oder nicht. Mir wurden schon Punkte abgezogen für etwas, was ich direkt aus dem Fischer abgeschrieben hatte weil "unvertretbar".
OK, dann ist aber die Korrektur unvertretbar und anfechtbar. Oder Du hast das Fischer-Zitat an einer falschen Stelle eingebaut oder missverstanden, das wäre ja auch denkbar (ohne dass ich das im konkreten Fall unterstellen will).
Natürlich ist es immer hübscher, genau den Weg der Lösungsskizze zu treffen, aber weder geht es hier darum, noch würde das irgendwie helfen, denn man kennt sie ja nicht.
Ich kann jedenfalls sagen, dass das abweichende Lösungsansätze als solche noch nie Grund für eine schlechte Bewertung bei mir waren. Eine andere Frage ist, ob die völlig neuartige Lösung dann wirklich überzeugt und Fragen, die dann obsolet werden, wenigstens hilfsgutachterlich behandelt werden.
Wie gesagt: mag ja sein.
Du bist dann halt einfach nicht repräsentativ.
Und zur Sache mit der Anfechtbarkeit: HAHAHAHA^36367373728289291010.
Also nicht, weil du Unrecht hättest, wenn du sagst, die Klausur sei grundsätzlich anfechtbar. Dir dürfte doch selbst klar sein, dass die VGe alles durchwinken (weil Ermessensspielraum lol). Und selbst, wenn man doch mal ein paar Punkte rausholt, hat man immer noch den Nachteil, dass man in der Mündlichen nicht mehr so viel rausholen konnte, wie es mit den erst nach der Mündlichen geänderten Noten der Fall gewesen wäre (wegen Vornotenorientierung lol).
Ich will dir nicht zu nahe treten, denn du scheinst n anständiger Prüfer zu sein. Doch das Narrativ vom wohlwollenden Prüfer, der am liebsten nur 7 aufwärts gäbe, ist die größte Verarschung seit [hier Polemik einfügen].
Das sind Leute, die über die Zukunft von Menschen entscheiden und dafür im Schnitt 15 min pro Klausur aufwenden (korrigiere mich, wenn ich falsch informiert bin).
Dazu die Unverschämtheit "Zweitkorrektur".
Jetzt geht es ja rund Ich versuche es mal zu sortieren:
1.) Einen solchen Fehler winkt kein VG durch, der Beurteilungsspielraum ist hier per definitionem überschritten. Das wird mit ziemlicher Sicherheit schon im Widerspruchsverfahren behoben. Im Ergebnis könntest Du aber aus einem anderen Grund Recht haben: ein "unvertretbares" Fischer-Zitat ist im Verhältnis zur gesamten Klausur so wenig, dass nicht gesagt ist, dass das überhaupt einen Notenpunkt mehr bewirkt, wenn die fehlerhafte Beanstandung wegfällt. Es wäre aber definitiv ein Fall, wo sich der Widerspruch lohnt.
2.) Wir reden hier über einen, maximal zwei Notenpunkte mehr in einer Klausur. Das ändert den Schnitt nicht in einer Weise, dass es fürs Mündliche relevant ist - es sei denn, man wäre dadurch an irgendeine Grenze gekommen, über die die Kommission einen gehoben hätte. Das ist ein Argument, aber doch auch sehr spekulativ.
3.) Von wohlwollend und immer nur 7 Punkte aufwärts kann keine Rede sein (obwohl zweistellige Klausuren natürlich mehr Spaß machen, denn die lesen sich von Grund auf anders und machen einem Freude, entgegen der hier oft geäußerten Ansicht ist das nämlich tatsächlich ein spürbarer Unterschied): hier ging es um noch 4 oder nur 3 Punkte. Und da braucht es meiner Meinung nach eben grobe Schnitzer oder unvollständige Bearbeitung, um unter dem Strich zu landen.
4.) Unter 60 min pro Klausur schaffe ich selten, schon gar nicht bei einer eigenständigen Lösung... Zweitkorrektur bei guter Erstkorrektur vielleicht 40 min. Was andere können, weiß ich nicht, aber mir hat noch keiner erzählt, er schaffe es in 15 min (worauf aber auch niemand stolz sein könnte, vielleicht deshalb).
Ich hab ja auch mal Examen geschrieben und weiß, wie man sich fühlt. Ich kann aber natürlich auch keine Statistik liefern, wie viele Korrektoren sich wie große Mühe geben. Wenn ich so besonders bin, ist das natürlich auch cool, also für mich natürlich, aber so ganz glauben kann ich es nicht...
06.07.2021, 19:20
(06.07.2021, 18:00)Gast schrieb:(06.07.2021, 14:58)Praktiker schrieb:Das verstehe ich immer nicht...wie soll ich denn für sowas die Zeit haben? Wenn ich eine Klausur anders - aber vertretbar - löse, bin ich damit doch genauso fünf Stunden beschäftigt wie jemand, der die Lösungsskizze trifft. Wenn dann noch erwartet wird, dass ich alle Themen der Lösungsskizze (die nach meiner Lösung obsolet sind) hilfsgutachterlich löse, wäre das ja der Beweis, dass eine Abweichung von der Lösungsskizze immer von Nachteil ist. Weil ich dann ja de facto "meine" Probleme und die der Lösungsskizze abarbeiten muss.(06.07.2021, 14:19)Gast schrieb:(06.07.2021, 13:54)Gast schrieb: mit solidem Handwerkszeug und Grundlagenwissen schafft man jede Klausur über 7
Im Wünschdirwasland vielleicht, die Realität sieht völlig anders aus. Es gibt nachweislich Korrektoren, die jede Abweichung von der ihr vorliegenden Musterlösung Punkte abziehen und sich nicht die Bohne darum scheren, ob die Alternativlösung vertretbar ist oder nicht. Mir wurden schon Punkte abgezogen für etwas, was ich direkt aus dem Fischer abgeschrieben hatte weil "unvertretbar".
OK, dann ist aber die Korrektur unvertretbar und anfechtbar. Oder Du hast das Fischer-Zitat an einer falschen Stelle eingebaut oder missverstanden, das wäre ja auch denkbar (ohne dass ich das im konkreten Fall unterstellen will).
Natürlich ist es immer hübscher, genau den Weg der Lösungsskizze zu treffen, aber weder geht es hier darum, noch würde das irgendwie helfen, denn man kennt sie ja nicht.
Ich kann jedenfalls sagen, dass das abweichende Lösungsansätze als solche noch nie Grund für eine schlechte Bewertung bei mir waren. Eine andere Frage ist, ob die völlig neuartige Lösung dann wirklich überzeugt und Fragen, die dann obsolet werden, wenigstens hilfsgutachterlich behandelt werden.
Jetzt mal abgesehen von den Fällen, wo man meinetwegen die Klage für unzulässig hält und dann - selbstverständlich - die Begründetheit hilfsgutachterlich prüft (was aber in Hinblick auf eine der juristischen Praxis entsprechende Lösung auch ziemlicher Quatsch ist).
Ganz unabhängig davon: Der Tipp fürs Examen ist immer: Keine Experimente. Der BGH ist der Prophet und seine Lehre die heilige Schrift. Nicht selber irgendwas entwickeln oder nachdenken. Das ist nicht gewollt. Das Examen, insbesondere das Zweite, ist (auch) eine Konformitätsprüfung. Alles andere klingt zwar immer nett, aber ist einfach viel zu risikobehaftet. Die Lösung nach Lösungsskizze ist immer im Vorteil.
Das ist ein wichtiger Punkt, der mir auch erst als Korrektor klar geworden ist. Die Grundregel ist: der Bearbeiter hat keinen Anspruch darauf, sich eine eigene Klausur zusammenzustellen. Soll heißen: man darf nicht an einer Stelle so abbiegen, dass alles ganz einfach wird und man zu den im Sachverhalt offensichtlich (!) aufgeworfenen Problemen nicht mehr kommt. Jedenfalls nicht ohne Hilfsgutachten. Wenn Du aber auf deinem Lösungsweg zu anderen Problemen als die Lösungsskizze kommst bzw. die aufgeworfenen Probleme daher an anderer Stelle behandelst, ist das OK.
Übrigens ist es in den Prüfungsämtern aus genau diesem Grund sehr in der Diskussion, ob die vielen inzwischen üblichen Andeutungen im Sachverhalt ("Der Kläger wendet ein, es könne doch nicht sein, dass...") eigentlich gut sind. Sie helfen vordergründig dem Bearbeiter, doch gibt es dann fürs Finden der Probleme wenig Punkte und man landet schnell bei Hilfsgutachten.
Dass zu jeder, besonders aber natürlich zu einer von der ständigen Rechtsprechung abweichenden Lösung die Auseinandersetzung mit anderen, naheliegenden Lösungen gehört, wurde ja schon geschrieben.
Und Dein Tipp ist natürlich richtig, hilft aber dem nicht, der die Rechtsprechung nicht kennt, und darum geht es ja hier vorrangig.
06.07.2021, 20:25
(06.07.2021, 19:20)Praktiker schrieb:(06.07.2021, 18:00)Gast schrieb:(06.07.2021, 14:58)Praktiker schrieb:Das verstehe ich immer nicht...wie soll ich denn für sowas die Zeit haben? Wenn ich eine Klausur anders - aber vertretbar - löse, bin ich damit doch genauso fünf Stunden beschäftigt wie jemand, der die Lösungsskizze trifft. Wenn dann noch erwartet wird, dass ich alle Themen der Lösungsskizze (die nach meiner Lösung obsolet sind) hilfsgutachterlich löse, wäre das ja der Beweis, dass eine Abweichung von der Lösungsskizze immer von Nachteil ist. Weil ich dann ja de facto "meine" Probleme und die der Lösungsskizze abarbeiten muss.(06.07.2021, 14:19)Gast schrieb:(06.07.2021, 13:54)Gast schrieb: mit solidem Handwerkszeug und Grundlagenwissen schafft man jede Klausur über 7
Im Wünschdirwasland vielleicht, die Realität sieht völlig anders aus. Es gibt nachweislich Korrektoren, die jede Abweichung von der ihr vorliegenden Musterlösung Punkte abziehen und sich nicht die Bohne darum scheren, ob die Alternativlösung vertretbar ist oder nicht. Mir wurden schon Punkte abgezogen für etwas, was ich direkt aus dem Fischer abgeschrieben hatte weil "unvertretbar".
OK, dann ist aber die Korrektur unvertretbar und anfechtbar. Oder Du hast das Fischer-Zitat an einer falschen Stelle eingebaut oder missverstanden, das wäre ja auch denkbar (ohne dass ich das im konkreten Fall unterstellen will).
Natürlich ist es immer hübscher, genau den Weg der Lösungsskizze zu treffen, aber weder geht es hier darum, noch würde das irgendwie helfen, denn man kennt sie ja nicht.
Ich kann jedenfalls sagen, dass das abweichende Lösungsansätze als solche noch nie Grund für eine schlechte Bewertung bei mir waren. Eine andere Frage ist, ob die völlig neuartige Lösung dann wirklich überzeugt und Fragen, die dann obsolet werden, wenigstens hilfsgutachterlich behandelt werden.
Jetzt mal abgesehen von den Fällen, wo man meinetwegen die Klage für unzulässig hält und dann - selbstverständlich - die Begründetheit hilfsgutachterlich prüft (was aber in Hinblick auf eine der juristischen Praxis entsprechende Lösung auch ziemlicher Quatsch ist).
Ganz unabhängig davon: Der Tipp fürs Examen ist immer: Keine Experimente. Der BGH ist der Prophet und seine Lehre die heilige Schrift. Nicht selber irgendwas entwickeln oder nachdenken. Das ist nicht gewollt. Das Examen, insbesondere das Zweite, ist (auch) eine Konformitätsprüfung. Alles andere klingt zwar immer nett, aber ist einfach viel zu risikobehaftet. Die Lösung nach Lösungsskizze ist immer im Vorteil.
Das ist ein wichtiger Punkt, der mir auch erst als Korrektor klar geworden ist. Die Grundregel ist: der Bearbeiter hat keinen Anspruch darauf, sich eine eigene Klausur zusammenzustellen. Soll heißen: man darf nicht an einer Stelle so abbiegen, dass alles ganz einfach wird und man zu den im Sachverhalt offensichtlich (!) aufgeworfenen Problemen nicht mehr kommt. Jedenfalls nicht ohne Hilfsgutachten. Wenn Du aber auf deinem Lösungsweg zu anderen Problemen als die Lösungsskizze kommst bzw. die aufgeworfenen Probleme daher an anderer Stelle behandelst, ist das OK.
Übrigens ist es in den Prüfungsämtern aus genau diesem Grund sehr in der Diskussion, ob die vielen inzwischen üblichen Andeutungen im Sachverhalt ("Der Kläger wendet ein, es könne doch nicht sein, dass...") eigentlich gut sind. Sie helfen vordergründig dem Bearbeiter, doch gibt es dann fürs Finden der Probleme wenig Punkte und man landet schnell bei Hilfsgutachten.
Dass zu jeder, besonders aber natürlich zu einer von der ständigen Rechtsprechung abweichenden Lösung die Auseinandersetzung mit anderen, naheliegenden Lösungen gehört, wurde ja schon geschrieben.
Und Dein Tipp ist natürlich richtig, hilft aber dem nicht, der die Rechtsprechung nicht kennt, und darum geht es ja hier vorrangig.
In allen von mir in der zweiten Staatsprüfung bislang korrigierten Klausuren stand im Bearbeitungsvermerk ausnahmslos, dass auf alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen einzugehen sei, ggf. hilfsweise. Wer sich für eine Lösung entscheidet - egal ob vergleichsweise aufwändiger, oder weniger aufwändig - schuldet dann eben hilfsweise die Auseinandersetzung mit diesen aufgeworfenen Rechtsfragen. Da es hier aber nicht um Rechtsfrieden bei den Beteiligten, sondern allein um Punkte für die Bearbeiter geht, rate ich zu Opportunismus und der Skizzierung einer Lösung, bei der jedenfalls das Gros der aufgeworfenen Rechtsfragen „regulär“ abgearbeitet werden kann. Wer sich dagegen entscheidet, muss dann eben mehr liefern für die gleichen Punkte, oder lässt welche liegen. Das hat dann nichts mit einer Verpflichtung zu tun, die - gar nicht existierende - „Musterlösung“ zu treffen - Prüfervermerke sind häufig sehr offen mit ganz vielen Konjunktiven, sondern liegt daran, dass man den Sachverhalt nicht ausreichend ausgewertet bzw. nicht umfassend gelöst hat. Das muss dann von den Korrektoren selbstverständlich abwertend berücksichtigt werden.