22.05.2021, 21:14
Na ja kommt drauf an. Wenn es Materien sind die ihre Eigenheiten haben wie Sozialrecht oder Steuerrecht und ich da 0 Ahnung habe muss ich eher die Waffen strecken, wenn da kurzfristig eine fundierte Antwort verlangt wird.
Wenn man etwas länger Zeit hat und es um eine grobe Einarbeitung geht würde ich ein Skript querlesen, daneben Gesetzestext+Praxiskommentar. Befriedigend ist das meist nicht, weil man eben doch längere Zeit Laie bleiben wird. Wenn man sich wirklich vertiefte Kenntnisse verschaffen will ist der Weg ja klar. Lehrbuch, Entscheidungen lesen, Aufsätze lesen...Alles sehr zeitintensiv. Aber Variante 1 liefert eben schnell brauchbare Ergebnisse.
Wenn man etwas länger Zeit hat und es um eine grobe Einarbeitung geht würde ich ein Skript querlesen, daneben Gesetzestext+Praxiskommentar. Befriedigend ist das meist nicht, weil man eben doch längere Zeit Laie bleiben wird. Wenn man sich wirklich vertiefte Kenntnisse verschaffen will ist der Weg ja klar. Lehrbuch, Entscheidungen lesen, Aufsätze lesen...Alles sehr zeitintensiv. Aber Variante 1 liefert eben schnell brauchbare Ergebnisse.
22.05.2021, 21:51
Ich habe die Theorie dass man Lücken aus dem Studium und Ref nie mehr im Beruf schließt. Dafür ist einfach keine Zeit mehr.
22.05.2021, 21:59
(22.05.2021, 21:51)guga schrieb: Ich habe die Theorie dass man Lücken aus dem Studium und Ref nie mehr im Beruf schließt. Dafür ist einfach keine Zeit mehr.
Blödsinn, das Examen ist nur eine Momentaufnahme. Selbst der schlechteste 2x4-Kandidat kann später natürlich noch mehr Wissen haben als einer mit 2x12.
22.05.2021, 22:47
(22.05.2021, 21:59)Gast schrieb:(22.05.2021, 21:51)guga schrieb: Ich habe die Theorie dass man Lücken aus dem Studium und Ref nie mehr im Beruf schließt. Dafür ist einfach keine Zeit mehr.
Blödsinn, das Examen ist nur eine Momentaufnahme. Selbst der schlechteste 2x4-Kandidat kann später natürlich noch mehr Wissen haben als einer mit 2x12.
1. Noten wurden gar nicht erwähnt. 2. Examina wurden gar nicht erwähnt 3. Du kannst nicht lesen. 4. Du kannst nicht argumentieren.
Mit keinem Wort bist du überhaupt auf die Theorie eingegangen. Du hast kein einziges Argument gebracht. Die fehlende Zeit sich im Beruf etwas anzueignen, hast du komplett ausgeblendet.
22.05.2021, 23:11
Natürlich kann man sich im Beruf weiterbilden und zwar mit Handbüchern, Kommentaren, Lehrbüchern, learning by doing.
Steuerrecht, Vergaberecht, Datenschutz etc. hatte man zb nicht im Studium und man kann trotzdem ein besserer Praktiker als ein 2 x vber werden, vor allem mit guter Einarbeitung.
Steuerrecht, Vergaberecht, Datenschutz etc. hatte man zb nicht im Studium und man kann trotzdem ein besserer Praktiker als ein 2 x vber werden, vor allem mit guter Einarbeitung.
22.05.2021, 23:32
22.05.2021, 23:35
Oder stellst du es dir so vor, dass der Mandant anruft und dann spult man die im Examen gelernten Definitionen und BGH-Leitsätze runter? Jeder verantwortungsbewusste Praktiker schaut erstmal nach, als Referendar sollten einem schon die Kommentare/Beck-Online- und juris-Zugänge der Ausbilder aufgefallen sein. Warum brauchen die die, wenn sie nie wieder Zeit zum einlesen/dazulernen haben?....
22.05.2021, 23:46
Wikipedia - Gesetzestext nach Abschnitten - Kommentar - Urteil.
23.05.2021, 00:57
Erstmal googeln, dann kurzer Überblick Haufe etc., dann das Gesetz lesen und oft gibt es bei Beck schon ein oder zwei Aufsätze die das Thema etwas detaillierter zusammenfassen. Dann kann man für die Details ins Kommentar schauen
24.05.2021, 07:49
"Es kommt drauf an."
Wenn das Ziel ist, eine gesonderte Rechtsfrage zu beantworten "Dürfen wir die Daten von allen Stammkunden für die Werbeaktion XY nutzen?" dann reicht (meistens) ein Blick in den Kommentar und auf ggf. damit zusammenhängende Rechtsprechung über Juris und Beck-Online.
Wenn das Ziel ist, sich fit zu machen, um neuer Datenschutzbeauftragter in einem Mittelstandsunternehmen zu werden, dann bedarf es sicherlich eines tiefgreifenderen Wissenaufbaus anhand von Skripten, Kommentaren oder auch (kurzen) Lehrbüchern.
Wenn das Ziel ist, eine gesonderte Rechtsfrage zu beantworten "Dürfen wir die Daten von allen Stammkunden für die Werbeaktion XY nutzen?" dann reicht (meistens) ein Blick in den Kommentar und auf ggf. damit zusammenhängende Rechtsprechung über Juris und Beck-Online.
Wenn das Ziel ist, sich fit zu machen, um neuer Datenschutzbeauftragter in einem Mittelstandsunternehmen zu werden, dann bedarf es sicherlich eines tiefgreifenderen Wissenaufbaus anhand von Skripten, Kommentaren oder auch (kurzen) Lehrbüchern.










