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Obiter dictum
Gast
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#11
26.05.2021, 14:33
(16.05.2021, 20:13)NRWrio schrieb:  
(15.05.2021, 13:20)Gast schrieb:  Gar nicht. Du bist nicht der BGH

Das stimmt in dieser Absolutheit (leider) nicht (mehr).

Die Z1 Klausur März 2021 in NRW enthielt ausdrücklich die Aufgabe, zu allen aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen, selbst wenn sie die Entscheidung nicht tragen. Hinter diesen Hinweis setzte das LJPA in Klammern wörtlich "obiter dictum".

Wie man das ganze dann am besten angeht, kann ich leider nicht sagen. Die Klausur hat mich ordentlich fertig gemacht.


Die Prüfungsämter haben mittlerweile doch echt den A.... offen.
Als ob das ganze prozessuale und materielle Standardzeugs nicht reichen würde. Nein, sollen die Referendare sich doch in ihrer begrenzten Prüfungsvorbereitungszeit doch auch noch mit derartigem Unsinn rumschlagen.
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Gast
Unregistered
 
#12
26.05.2021, 14:55
(26.05.2021, 14:33)Gast schrieb:  
(16.05.2021, 20:13)NRWrio schrieb:  
(15.05.2021, 13:20)Gast schrieb:  Gar nicht. Du bist nicht der BGH

Das stimmt in dieser Absolutheit (leider) nicht (mehr).

Die Z1 Klausur März 2021 in NRW enthielt ausdrücklich die Aufgabe, zu allen aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen, selbst wenn sie die Entscheidung nicht tragen. Hinter diesen Hinweis setzte das LJPA in Klammern wörtlich "obiter dictum".

Wie man das ganze dann am besten angeht, kann ich leider nicht sagen. Die Klausur hat mich ordentlich fertig gemacht.


Die Prüfungsämter haben mittlerweile doch echt den A.... offen.
Als ob das ganze prozessuale und materielle Standardzeugs nicht reichen würde. Nein, sollen die Referendare sich doch in ihrer begrenzten Prüfungsvorbereitungszeit doch auch noch mit derartigem Unsinn rumschlagen.

Das ist ja nichts neues. Es werden immer abwegigere Sachen vom LJPA geprüft. Witzigerweise auch Sachen, die die meisten korrigierenden Praktiker nie gemacht haben.

In meinem Examenstermin damals mussten wir einen Revisionsschriftsatz an den BGH schreiben in Zivilsachen. Das machen in Deutschland nur ganz wenige Leute (s. 78 I ZPO). Als Ausgleich gab es dafür keine einzige Klausur aus dem Schuldrecht BT, sondern nur Exoten :)
Ganz realitätsnah, da es in der Wirklichkeit kein Kauf-, Werk- und Mietrecht anscheinend mehr gibt.
Im Staf- und Ö-Recht war es auch nicht besser.

Demnächst kommt vielleicht eine Vorlage an den EuGH.
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Gast
Unregistered
 
#13
26.05.2021, 18:17
(26.05.2021, 14:55)Gast schrieb:  
(26.05.2021, 14:33)Gast schrieb:  
(16.05.2021, 20:13)NRWrio schrieb:  
(15.05.2021, 13:20)Gast schrieb:  Gar nicht. Du bist nicht der BGH

Das stimmt in dieser Absolutheit (leider) nicht (mehr).

Die Z1 Klausur März 2021 in NRW enthielt ausdrücklich die Aufgabe, zu allen aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen, selbst wenn sie die Entscheidung nicht tragen. Hinter diesen Hinweis setzte das LJPA in Klammern wörtlich "obiter dictum".

Wie man das ganze dann am besten angeht, kann ich leider nicht sagen. Die Klausur hat mich ordentlich fertig gemacht.


Die Prüfungsämter haben mittlerweile doch echt den A.... offen.
Als ob das ganze prozessuale und materielle Standardzeugs nicht reichen würde. Nein, sollen die Referendare sich doch in ihrer begrenzten Prüfungsvorbereitungszeit doch auch noch mit derartigem Unsinn rumschlagen.

Das ist ja nichts neues. Es werden immer abwegigere Sachen vom LJPA geprüft. Witzigerweise auch Sachen, die die meisten korrigierenden Praktiker nie gemacht haben.

In meinem Examenstermin damals mussten wir einen Revisionsschriftsatz an den BGH schreiben in Zivilsachen. Das machen in Deutschland nur ganz wenige Leute (s. 78 I ZPO). Als Ausgleich gab es dafür keine einzige Klausur aus dem Schuldrecht BT, sondern nur Exoten :)
Ganz realitätsnah, da es in der Wirklichkeit kein Kauf-, Werk- und Mietrecht anscheinend mehr gibt.
Im Staf- und Ö-Recht war es auch nicht besser.

Demnächst kommt vielleicht eine Vorlage an den EuGH.


Gar keinen Bock mehr. Mach 100 Kreuze, wenn diese Klausuren durch sind
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