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  5. Klausuren korrigieren
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Klausuren korrigieren
Gast
Unregistered
 
#11
28.04.2021, 10:32
(28.04.2021, 09:36)Gast2 schrieb:  
(28.04.2021, 07:42)Gast schrieb:  
(28.04.2021, 00:35)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 23:39)Norman schrieb:  Und 50 Klausuren in zwei Tagen sind dann wohl die Art Korrektur, die kein Mensch braucht... Selbst bei so kurzen  Wütend

Sehe ich ganz genauso! Dann sollte man es besser ganz lassen.

Was für ein Blödsinn. 

Pro zweistündiger Klausur werden 30 Minuten gezahlt. Da ich sagte, die Tage sind vollständig verbraucht, heißt das auch, dass ich die gesamten Tage investiere. Nach Adam Riese sind das ca. 12,5 Stunden pro Tag, womit ich mein Soll an aufgewendeter Zeit pro Klausur erfülle. Dazu kommen Klausuren, die nach drei Seiten abgebrochen werden und damit die Zeit weiter verringern.  

Niemand kann erwarten, dass ich bei diesem Lohn mehr als die bezahlte Zeit in eine Klausur stecke. 

Im Übrigen gab es bisher noch keine einzige Remonstration. Meine Korrektur ist in der Regel zutreffend und hilfreich.

Dann herzlichen Glückwunsch zu diesem Superbrain. Aber ich behaupte mal die breite Masse an Korrektoren schafft es nicht, 12,5 Stunden am Tag zu korrigieren. 
Mehr als 10 Anfängerklausuren/5 Examensübungsklausuren würde ich aus Erfahrung am Tag nicht empfehlen, insbesondere bei Onlineklausuren und ohne Korrekturerfahrung. 
Auch kann man nicht stur 30 Minuten pro Klausur einplanen, die ersten 10 dauern deutlich länger als die letzten 10.
Zusätzlich sollte man die Notenvergabe bei den zuerst korrigierten Klausuren am Ende nochmal abgleichen, weil man idR am Anfang zu hohe Erwartungen hat und diese Kandidaten schlechter bewertet.

Anfangs habe ich das auch nicht geschafft. Mit steigender Erfahrung dürfte das aber kein Problem sein. Zweistündige Klausuren sind meist so simpel, dass das gedanklich nicht übermäßig belastend ist. Und klar, die ersten Klausuren dauern deutlich länger, werden aber durch kurze und sehr schlechte Klausuren zeitlich ausgeglichen. In zwei Tagen ist das definitiv machbar, aber nochmal: Die Tage sind dann auch weg. Ist mir dennoch allemal lieber als mich vier Wochen lang mit den Klausuren herumzuschlagen.
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Gast
Unregistered
 
#12
28.04.2021, 11:04
(28.04.2021, 07:42)Gast schrieb:  
(28.04.2021, 00:35)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 23:39)Norman schrieb:  Und 50 Klausuren in zwei Tagen sind dann wohl die Art Korrektur, die kein Mensch braucht... Selbst bei so kurzen  Wütend

Sehe ich ganz genauso! Dann sollte man es besser ganz lassen.

Was für ein Blödsinn. 

Pro zweistündiger Klausur werden 30 Minuten gezahlt. Da ich sagte, die Tage sind vollständig verbraucht, heißt das auch, dass ich die gesamten Tage investiere. Nach Adam Riese sind das ca. 12,5 Stunden pro Tag, womit ich mein Soll an aufgewendeter Zeit pro Klausur erfülle. Dazu kommen Klausuren, die nach drei Seiten abgebrochen werden und damit die Zeit weiter verringern.  

Niemand kann erwarten, dass ich bei diesem Lohn mehr als die bezahlte Zeit in eine Klausur stecke. 

Im Übrigen gab es bisher noch keine einzige Remonstration. Meine Korrektur ist in der Regel zutreffend und hilfreich.

Was fairerweise aber auch alle Korrektoren von sich behaupten...
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.018
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#13
30.04.2021, 08:32
(28.04.2021, 10:01)Gast schrieb:  - keine Verbesserung von Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau (aber evt. Hinweis im Votum) 

Und genau das ist der Grund dafür, dass erschreckend viele Leute noch im Examen daran scheitern, ihr Wissen in korrekten und verständlichen Sätzen aufs Papier zu bekommen, was unbewusst schon mal 2 Punkte kostet und bei knapp 4 Punkten zu nur 3 führt.
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Gast
Unregistered
 
#14
30.04.2021, 09:13
(30.04.2021, 08:32)Praktiker schrieb:  
(28.04.2021, 10:01)Gast schrieb:  - keine Verbesserung von Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau (aber evt. Hinweis im Votum) 

Und genau das ist der Grund dafür, dass erschreckend viele Leute noch im Examen daran scheitern, ihr Wissen in korrekten und verständlichen Sätzen aufs Papier zu bekommen, was unbewusst schon mal 2 Punkte kostet und bei knapp 4 Punkten zu nur 3 führt.

Leider scheitert es bei vielen wirklich schon daran, noch schlimmer ist aber, dass ein großer Teil der Leute keine Ahnung vom Gutachtenstil hat. Das liest sich teilweise eher wie ein BGH-Urteil: "da xy passiert ist, ist davon auszugehen, dass..." "aus Billigkeitsgesichtspunkten" "es erscheint unangemessen...".....
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Gast
Unregistered
 
#15
30.04.2021, 09:21
(30.04.2021, 09:13)Gast schrieb:  
(30.04.2021, 08:32)Praktiker schrieb:  
(28.04.2021, 10:01)Gast schrieb:  - keine Verbesserung von Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau (aber evt. Hinweis im Votum) 

Und genau das ist der Grund dafür, dass erschreckend viele Leute noch im Examen daran scheitern, ihr Wissen in korrekten und verständlichen Sätzen aufs Papier zu bekommen, was unbewusst schon mal 2 Punkte kostet und bei knapp 4 Punkten zu nur 3 führt.

Leider scheitert es bei vielen wirklich schon daran, noch schlimmer ist aber, dass ein großer Teil der Leute keine Ahnung vom Gutachtenstil hat. Das liest sich teilweise eher wie ein BGH-Urteil: "da xy passiert ist, ist davon auszugehen, dass..." "aus Billigkeitsgesichtspunkten" "es erscheint unangemessen...".....

Gutachtenstil und Rechtschreibung/Grammatik/Satzbau sind ja auch unterschiedliche Aspekte. Natürlich führt ein die Nichteinhaltung des Gutachtelstils (zumindest bei problematischen Stellen) zu Punktabzug. Aber ich sehe es nicht ein, jeden Rechtschreibfehler zu korrigieren und an den Rand ein R zu schreiben. Ich bin kein Deutschlehrer. Billigkeitsgesichtpunkte haben für mich auch nichts mit dem Gutachtelstil zu tun. Das sind inhaltliche Fehler. Zweckmäßigkeit und Billigkeit kann keine (juristische) Argumentation ersetzen.
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Kosmische Quante
Unregistered
 
#16
30.04.2021, 10:23
Es ist sehr bedauerlich, dass es Kollegen gibt, die ernsthaft die Orthographie nicht korrigieren. Die Sprache ist das Einzige, das wir Juristen haben und worüber wir brillieren können. SIE ist unser Handwerk! Sie ist unsere Visitenkarte und das Gewand, in dem wir unsere Überlegungen präsentieren. Sie entwaffnet den gegnerischen Anwalt und überzeugt den Richter. Die Sprache eines Dritten ist das Schlupfloch, das wir irgendwo finden, um das Ziel des Mandaten zu erreichen. Und wie zur Hölle kann da die äußere Form "egal sein"??! Das ist so, als würde man einem Architekten Stift, Papier und sämtliche Software wegnehmen und dann sagen "So, jetzt such mal ein paar neue Kunden." Der weiß dann vllt theoretisch, wie man das Haus baut, kann das aber wohl kaum in angemessener Weise nach außen repräsentieren und letztendlich den potentiellen Bauherren überzeugen ihm die Leitung dieses Projekts zu übertragen. 


Ein Gutachten lebt von Präzision, einem adäquaten Ausdruck, einem überdurchschnittlichen Wortschatz usw. Und dazu gehört zwingend auch Rechtschreibung etc. Als ob jeder eine ReFa oder sowas hätte, die Diktate tippt und die betroffenen Herren und Damen nie wieder eigene Schreiben aufsetzen müssten  Wütend 

Eins ist klar, die Qualität diesbzgl. ist bereits stark gesunken und wir Korrektoren können und müssen nicht das Aufholen, das in der Schule aufgrund einer sich verbreitenden Weichei-Mentalität immer schlimmer wird. Wir haben aber die Pflicht die Leute auf ihre Schwächen aufmerksam zu machen. Eine Korrektur ohne diese Aspekte ist schlicht und ergreifend unvollständig. 

Man muss auch garantiert kein Deutschlehrer sein, um solche Fehler bewerten zu können, denn ich behaupte mal, dass ein gut ausgebildeter Jurist dahingehend mithalten kann. Es geht auch nicht um ein paar wenige Fehler, die dann vllt noch vorhanden sind und keiner Sau auffallen, sondern um die allgemeine Präsentation und den Respekt vor der eigenen Sprache als Arbeitsmittel. 

Wie sollen denn Leute, die da gravierende Probleme haben, später mal Bewerbungen schreiben? Und warum zur Hölle sollten diese Leute dann ausgerechnet einen Beruf ergreifen, der nur von der Sprache lebt??! Es kann nun mal nicht jeder alles gleich gut und wenn da große Schwächen sind, die nicht beseitigt werden, wird man eben kein Jurist. Es gibt kein Recht auf einen bestimmten Beruf. 

Man muss im Übrigen auch nicht jeden Fehler anstreichen, oft sind es auch Wiederholungen. Aber im Votum muss das definitiv eine Rolle spielen. Und ja, ich lasse auch Leute deswegen durchfallen. Wenn er/sie 4 Punkte hat, aber eine total miese Rechtschreibung, ziehe ich auch mal 1-2 Punkte ab und mache deutlich, dass das, was sie da abliefern, nicht ausreicht. 

Es kann nicht sein, dass haufenweise Muttersprachler! - Kevins durch ein Studium getragen werden, in dem Worte SO eine erhebliche Rolle spielen. Würdest du ein BGH - Urteil mit 80 Seiten Dauer - Vergewaltigung der Sprache ernst nehmen?
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Gast
Unregistered
 
#17
30.04.2021, 10:44
(30.04.2021, 10:23)Kosmische Quante schrieb:  Es ist sehr bedauerlich, dass es Kollegen gibt, die ernsthaft die Orthographie nicht korrigieren. Die Sprache ist das Einzige, das wir Juristen haben und worüber wir brillieren können. SIE ist unser Handwerk! Sie ist unsere Visitenkarte und das Gewand, in dem wir unsere Überlegungen präsentieren. Sie entwaffnet den gegnerischen Anwalt und überzeugt den Richter. Die Sprache eines Dritten ist das Schlupfloch, das wir irgendwo finden, um das Ziel des Mandaten zu erreichen. Und wie zur Hölle kann da die äußere Form "egal sein"??! Das ist so, als würde man einem Architekten Stift, Papier und sämtliche Software wegnehmen und dann sagen "So, jetzt such mal ein paar neue Kunden." Der weiß dann vllt theoretisch, wie man das Haus baut, kann das aber wohl kaum in angemessener Weise nach außen repräsentieren und letztendlich den potentiellen Bauherren überzeugen ihm die Leitung dieses Projekts zu übertragen. 


Ein Gutachten lebt von Präzision, einem adäquaten Ausdruck, einem überdurchschnittlichen Wortschatz usw. Und dazu gehört zwingend auch Rechtschreibung etc. Als ob jeder eine ReFa oder sowas hätte, die Diktate tippt und die betroffenen Herren und Damen nie wieder eigene Schreiben aufsetzen müssten  Wütend 

Eins ist klar, die Qualität diesbzgl. ist bereits stark gesunken und wir Korrektoren können und müssen nicht das Aufholen, das in der Schule aufgrund einer sich verbreitenden Weichei-Mentalität immer schlimmer wird. Wir haben aber die Pflicht die Leute auf ihre Schwächen aufmerksam zu machen. Eine Korrektur ohne diese Aspekte ist schlicht und ergreifend unvollständig. 

Man muss auch garantiert kein Deutschlehrer sein, um solche Fehler bewerten zu können, denn ich behaupte mal, dass ein gut ausgebildeter Jurist dahingehend mithalten kann. Es geht auch nicht um ein paar wenige Fehler, die dann vllt noch vorhanden sind und keiner Sau auffallen, sondern um die allgemeine Präsentation und den Respekt vor der eigenen Sprache als Arbeitsmittel. 

Wie sollen denn Leute, die da gravierende Probleme haben, später mal Bewerbungen schreiben? Und warum zur Hölle sollten diese Leute dann ausgerechnet einen Beruf ergreifen, der nur von der Sprache lebt??! Es kann nun mal nicht jeder alles gleich gut und wenn da große Schwächen sind, die nicht beseitigt werden, wird man eben kein Jurist. Es gibt kein Recht auf einen bestimmten Beruf. 

Man muss im Übrigen auch nicht jeden Fehler anstreichen, oft sind es auch Wiederholungen. Aber im Votum muss das definitiv eine Rolle spielen. Und ja, ich lasse auch Leute deswegen durchfallen. Wenn er/sie 4 Punkte hat, aber eine total miese Rechtschreibung, ziehe ich auch mal 1-2 Punkte ab und mache deutlich, dass das, was sie da abliefern, nicht ausreicht. 

Es kann nicht sein, dass haufenweise Muttersprachler! - Kevins durch ein Studium getragen werden, in dem Worte SO eine erhebliche Rolle spielen. Würdest du ein BGH - Urteil mit 80 Seiten Dauer - Vergewaltigung der Sprache ernst nehmen?

Amen, Bruder.  Cheese

Mal im Ernst: wer es immer noch nicht hinbekommt, Genitiv oder Konjunktiv richtig zu bilden, (meine Güte, das macht man doch von Tag eins an!!) hat keine ausreichende Leistung abgeliefert. Das sagt meiner Meinung nach auch etwas über die Motivation, die man der Klausur entgegenbringt. 

Meistens ist es doch auch so, dass gruselige Grammatik mit gruseligem Inhalt einhergeht. Das kann ja auch kein Zufall sein.
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Gast
Unregistered
 
#18
30.04.2021, 10:45
(30.04.2021, 10:44)Gast schrieb:  
(30.04.2021, 10:23)Kosmische Quante schrieb:  Es ist sehr bedauerlich, dass es Kollegen gibt, die ernsthaft die Orthographie nicht korrigieren. Die Sprache ist das Einzige, das wir Juristen haben und worüber wir brillieren können. SIE ist unser Handwerk! Sie ist unsere Visitenkarte und das Gewand, in dem wir unsere Überlegungen präsentieren. Sie entwaffnet den gegnerischen Anwalt und überzeugt den Richter. Die Sprache eines Dritten ist das Schlupfloch, das wir irgendwo finden, um das Ziel des Mandaten zu erreichen. Und wie zur Hölle kann da die äußere Form "egal sein"??! Das ist so, als würde man einem Architekten Stift, Papier und sämtliche Software wegnehmen und dann sagen "So, jetzt such mal ein paar neue Kunden." Der weiß dann vllt theoretisch, wie man das Haus baut, kann das aber wohl kaum in angemessener Weise nach außen repräsentieren und letztendlich den potentiellen Bauherren überzeugen ihm die Leitung dieses Projekts zu übertragen. 


Ein Gutachten lebt von Präzision, einem adäquaten Ausdruck, einem überdurchschnittlichen Wortschatz usw. Und dazu gehört zwingend auch Rechtschreibung etc. Als ob jeder eine ReFa oder sowas hätte, die Diktate tippt und die betroffenen Herren und Damen nie wieder eigene Schreiben aufsetzen müssten  Wütend 

Eins ist klar, die Qualität diesbzgl. ist bereits stark gesunken und wir Korrektoren können und müssen nicht das Aufholen, das in der Schule aufgrund einer sich verbreitenden Weichei-Mentalität immer schlimmer wird. Wir haben aber die Pflicht die Leute auf ihre Schwächen aufmerksam zu machen. Eine Korrektur ohne diese Aspekte ist schlicht und ergreifend unvollständig. 

Man muss auch garantiert kein Deutschlehrer sein, um solche Fehler bewerten zu können, denn ich behaupte mal, dass ein gut ausgebildeter Jurist dahingehend mithalten kann. Es geht auch nicht um ein paar wenige Fehler, die dann vllt noch vorhanden sind und keiner Sau auffallen, sondern um die allgemeine Präsentation und den Respekt vor der eigenen Sprache als Arbeitsmittel. 

Wie sollen denn Leute, die da gravierende Probleme haben, später mal Bewerbungen schreiben? Und warum zur Hölle sollten diese Leute dann ausgerechnet einen Beruf ergreifen, der nur von der Sprache lebt??! Es kann nun mal nicht jeder alles gleich gut und wenn da große Schwächen sind, die nicht beseitigt werden, wird man eben kein Jurist. Es gibt kein Recht auf einen bestimmten Beruf. 

Man muss im Übrigen auch nicht jeden Fehler anstreichen, oft sind es auch Wiederholungen. Aber im Votum muss das definitiv eine Rolle spielen. Und ja, ich lasse auch Leute deswegen durchfallen. Wenn er/sie 4 Punkte hat, aber eine total miese Rechtschreibung, ziehe ich auch mal 1-2 Punkte ab und mache deutlich, dass das, was sie da abliefern, nicht ausreicht. 

Es kann nicht sein, dass haufenweise Muttersprachler! - Kevins durch ein Studium getragen werden, in dem Worte SO eine erhebliche Rolle spielen. Würdest du ein BGH - Urteil mit 80 Seiten Dauer - Vergewaltigung der Sprache ernst nehmen?

Amen, Bruder.  Cheese

Mal im Ernst: wer es immer noch nicht hinbekommt, Genitiv oder Konjunktiv richtig zu bilden, (meine Güte, das macht man doch von Tag eins an!!) hat keine ausreichende Leistung abgeliefert. Das sagt meiner Meinung nach auch etwas über die Motivation, die man der Klausur entgegenbringt. 

Meistens ist es doch auch so, dass gruselige Grammatik mit gruseligem Inhalt einhergeht. Das kann ja auch kein Zufall sein.

*aus
jetzt fängt es an  Wink
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Gast
Unregistered
 
#19
30.04.2021, 11:55
(30.04.2021, 10:23)Kosmische Quante schrieb:  Es ist sehr bedauerlich, dass es Kollegen gibt, die ernsthaft die Orthographie nicht korrigieren. Die Sprache ist das Einzige, das wir Juristen haben und worüber wir brillieren können. SIE ist unser Handwerk! Sie ist unsere Visitenkarte und das Gewand, in dem wir unsere Überlegungen präsentieren. Sie entwaffnet den gegnerischen Anwalt und überzeugt den Richter. Die Sprache eines Dritten ist das Schlupfloch, das wir irgendwo finden, um das Ziel des Mandaten zu erreichen. Und wie zur Hölle kann da die äußere Form "egal sein"??! Das ist so, als würde man einem Architekten Stift, Papier und sämtliche Software wegnehmen und dann sagen "So, jetzt such mal ein paar neue Kunden." Der weiß dann vllt theoretisch, wie man das Haus baut, kann das aber wohl kaum in angemessener Weise nach außen repräsentieren und letztendlich den potentiellen Bauherren überzeugen ihm die Leitung dieses Projekts zu übertragen. 


Ein Gutachten lebt von Präzision, einem adäquaten Ausdruck, einem überdurchschnittlichen Wortschatz usw. Und dazu gehört zwingend auch Rechtschreibung etc. Als ob jeder eine ReFa oder sowas hätte, die Diktate tippt und die betroffenen Herren und Damen nie wieder eigene Schreiben aufsetzen müssten  Wütend 

Eins ist klar, die Qualität diesbzgl. ist bereits stark gesunken und wir Korrektoren können und müssen nicht das Aufholen, das in der Schule aufgrund einer sich verbreitenden Weichei-Mentalität immer schlimmer wird. Wir haben aber die Pflicht die Leute auf ihre Schwächen aufmerksam zu machen. Eine Korrektur ohne diese Aspekte ist schlicht und ergreifend unvollständig. 

Man muss auch garantiert kein Deutschlehrer sein, um solche Fehler bewerten zu können, denn ich behaupte mal, dass ein gut ausgebildeter Jurist dahingehend mithalten kann. Es geht auch nicht um ein paar wenige Fehler, die dann vllt noch vorhanden sind und keiner Sau auffallen, sondern um die allgemeine Präsentation und den Respekt vor der eigenen Sprache als Arbeitsmittel. 

Wie sollen denn Leute, die da gravierende Probleme haben, später mal Bewerbungen schreiben? Und warum zur Hölle sollten diese Leute dann ausgerechnet einen Beruf ergreifen, der nur von der Sprache lebt??! Es kann nun mal nicht jeder alles gleich gut und wenn da große Schwächen sind, die nicht beseitigt werden, wird man eben kein Jurist. Es gibt kein Recht auf einen bestimmten Beruf. 

Man muss im Übrigen auch nicht jeden Fehler anstreichen, oft sind es auch Wiederholungen. Aber im Votum muss das definitiv eine Rolle spielen. Und ja, ich lasse auch Leute deswegen durchfallen. Wenn er/sie 4 Punkte hat, aber eine total miese Rechtschreibung, ziehe ich auch mal 1-2 Punkte ab und mache deutlich, dass das, was sie da abliefern, nicht ausreicht. 

Es kann nicht sein, dass haufenweise Muttersprachler! - Kevins durch ein Studium getragen werden, in dem Worte SO eine erhebliche Rolle spielen. Würdest du ein BGH - Urteil mit 80 Seiten Dauer - Vergewaltigung der Sprache ernst nehmen?


Würdest du dann so weit gehen und sagen, dass Menschen mit Legasthenie oder Nichtmuttersprachler keine Juristen sein sollten? 
Ich bin auch der Meinung, dass die Sprache beherrscht werden sollte, die Realität sieht aber leider anders aus. Und das nicht nur bei den Studierenden, sondern auch Anwaltskanzleien schicken Briefe voller Fehler raus. 
Der Anteil der ausländischen Studierenden wird immer größer und viele davon beherrschen leider kein perfektes Deutsch; die deutschen Mitstudierenden aber auch nicht. Trotzdem können diese Kandidaten fachlich gute Klausuren schreiben. Auch habe ich erst vor kurzem eine Klausur eines Legsthenikers korrigiert und habe aus Interesse mal recherchiert und dabei tatsächlich einige Artikel über Juristen gefunden, die Legastheniker sind. Ich will mir nicht ausmalen, wie hart das Studium mit einer derartigen Einschränkung ist.
Ebenso für Studierende, die keine Muttersprachler sind. Und deshalb sollten sprachliche Fehler auch kein Ausschlusskriterium sein, sonst bleibt die Juristerei ein elitärer Kreis, zu dem viele Menschen keinen Zugang erhalten.
Klar, ein BVerfG Urteil sollte jetzt nicht unbedingt Fehler enthalten, aber es gibt ja zum Glück auch noch viele andere juristische Berufe.
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Kosmische Quante
Unregistered
 
#20
30.04.2021, 18:50
"Und deshalb sollten sprachliche Fehler auch kein Ausschlusskriterium sein, sonst bleibt die Juristerei ein elitärer Kreis, zu dem viele Menschen keinen Zugang erhalten."

Und weiter? Ist es dann besser den Markt mit Leuten zu überladen, die furchtbare Schriftsätze etc. produzieren und z.T.auch schlicht und ergreifend falsch oder nicht präzise genug arbeiten? Fragezeichen 

An unserer Uni wird tatsächlich darüber diskutiert dem Jurastudium einen Deutschkurs vorzuschalten, um zu prüfen, ob die Leute sich überhaupt artikulieren können. Ist das die Aufgabe einer Hochschule? Studierende durch Studiengänge tragen, die sich hauptsächlich über Sprache definieren? 

Gibt es einen Anspruch auf Beruf XY? Ich wäre vllt auch gern Profifußballer, Star-Pianist oder Model bei Hugo Boss geworden. Geht eben nicht, weil ich deren Anforderungen nicht erfülle und nicht das nötige Talent besitze. Ich kann auch relativ gut Englisch, hab aber trotzdem kein bar-exam in New York geschrieben, weil es dafür vermutlich nicht reichen würde. Dennoch weiß ich vllt viel über deren Rechtssystem. 

Jeder Mensch hat Talente oder kann bis zu einem Grad Dinge erlernen. Wer es dann eben nicht macht oder nicht schafft, sollte eine seiner Stärken herausarbeiten und ausbauen. Steht irgendwo geschrieben, dass jeder Hans und Franz ein Abitur bekommen und an Hochschulen studieren können muss??! Als ob eine Gesellschaft nur Akademiker bräuchte. 

Ich hab als Korrektor schon haufenweise Klausuren gehabt, in denen ich teilweise wirklich überlegen musste, was mir die Person eig sagen will. Weil die sprachliche Fähigkeiten einfach miserabel waren. Oft wird sich auch keine Mühe gegeben oder einfach mal was aufs Papier gerotzt. Und das macht mich wütend und ich finde es auch richtig die Note deshalb zu senken. Meiner Erfahrung nach ist es auch die absolute Minderheit, die beschissen schreibt, aber juristisch was drauf hat Happywide
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