• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren November 2021
« 1 2 3 4 5 ... 46 »
 
Antworten

 
Klausuren November 2021
Gast
Unregistered
 
#11
15.10.2021, 12:38
Hat jemand vielleicht einen Überblick, ob in letzter Zeit mal Familienrecht lief (primär Hessen)? Bin gerade dabei, mir die ganzen Sachen zum FamFG zu geben und frage mich, ob das sinnvoll ist xD
Zitieren
Gast Hess
Unregistered
 
#12
03.11.2021, 17:06
Morgen geht's los...Wem Flattern denn auch schon die Nerven? :D
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
03.11.2021, 17:36
Ist der VwVfG Kommentar gar nicht mehr zulässig ?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#14
03.11.2021, 17:37
(03.11.2021, 17:36)Gast schrieb:  Ist der VwVfG Kommentar gar nicht mehr zulässig ?

Frage für Hessen
Zitieren
#TeamForum
Administratoren
*******
Beiträge: 437
Themen: 163
Registriert seit: Aug 2012
#15
03.11.2021, 18:05
(03.11.2021, 17:37)Gast schrieb:  
(03.11.2021, 17:36)Gast schrieb:  Ist der VwVfG Kommentar gar nicht mehr zulässig ?

Frage für Hessen

In Hessen war der noch nie zulässig. Nur Palandt, Putzo, Fischer, Meyer-Goßner und Schenke
Suchen
Zitieren
#TeamForum
Administratoren
*******
Beiträge: 437
Themen: 163
Registriert seit: Aug 2012
#16
03.11.2021, 18:08
Viel Erfolg an alle, die morgen starten!
Suchen
Zitieren
Lars die Ente
Member
***
Beiträge: 86
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2021
#17
04.11.2021, 15:07
Versäumnisurteil
Wiedereinsetzung
Kaufvertrag Gebrauchtwagen 
Totalschaden (Angaben ins blaue hinein?)
Beweisaufnahme. 

sehr dankbare Themen :D Schwierigkeit in der Klausur lag darin in kürzester Zeit mit der Menge an Sachverhalt klarzukommen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2021, 15:13 von Lars die Ente.)
Suchen
Zitieren
Culpa
Junior Member
Beiträge: 60
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2021
#18
04.11.2021, 15:23
(04.11.2021, 15:07)Lars die Ente schrieb:  Versäumnisurteil
Wiedereinsetzung
Kaufvertrag Gebrauchtwagen 
Totalschaden (Angaben ins blaue hinein?)
Beweisaufnahme. 

sehr dankbare Themen :D Schwierigkeit in der Klausur lag darin in kürzester Zeit mit der Menge an Sachverhalt klarzukommen

Um was ging es denn beim KaufV? Gewährleistungsrechte? Oder Anfechtung? Wer hat gg. wen geklagt?
Suchen
Zitieren
RefinHessen
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: May 2021
#19
04.11.2021, 15:43
(04.11.2021, 15:07)Lars die Ente schrieb:  Versäumnisurteil
Wiedereinsetzung
Kaufvertrag Gebrauchtwagen 
Totalschaden (Angaben ins blaue hinein?)
Beweisaufnahme. 

sehr dankbare Themen :D Schwierigkeit in der Klausur lag darin in kürzester Zeit mit der Menge an Sachverhalt klarzukommen

Mal wieder viiiel zu lang beim Tatbestand gebraucht und am Ende kaum Zeit für die Entscheidungsgründe gehabt und die nur dahingerotzt


Käuferin ist Klägerin. Hat zuerst Anfechtung erklärt und dann Rücktritt
Suchen
Zitieren
Gast Hess
Unregistered
 
#20
04.11.2021, 17:01
Zu ergänzen ist noch, dass

a) Einspruch zwar fristgemäß (VU nach 331 III), aber nur als beglaubigte Abschrift eingelegt wurde (mE hätte man hier auch vertreten können, dass Einspruch zulässig ist, sodass man nicht zum Wiedereinsetzungsantrag kommen würde, 

b) 442, 444 mussten angesprochen werden (Kenntnis des Mangels durch Zeigen von Fotos des Unfalls, der zum Totalschaden führte? Gewährleistungsausschluss? Entweder über Verbrauchsgüterkauf oder durch arglistige Täuschung (Verschweigen des Unfallschadens, der weit gravierender war, als es im Kaufvertrag angegeben wurde, 

c) Beweisaufnahme bezüglich des Umfangs der Aufklärung im Vorfeld des Kaufs, keine Beweiswürdigung, da Beweismittel unergiebig, 

d) Streitwertbeschluss musste zusätzlich gefertigt werden (war mir bezüglich des konkreten Wertes unsicher, einfacher Wert oder doppelt wegen Zug um Zug)?)
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4 5 ... 46 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus