15.10.2021, 12:38
Hat jemand vielleicht einen Überblick, ob in letzter Zeit mal Familienrecht lief (primär Hessen)? Bin gerade dabei, mir die ganzen Sachen zum FamFG zu geben und frage mich, ob das sinnvoll ist xD
03.11.2021, 17:06
Morgen geht's los...Wem Flattern denn auch schon die Nerven? :D
03.11.2021, 17:36
Ist der VwVfG Kommentar gar nicht mehr zulässig ?
03.11.2021, 17:37
03.11.2021, 18:05
03.11.2021, 18:08
Viel Erfolg an alle, die morgen starten!
04.11.2021, 15:07
Versäumnisurteil
Wiedereinsetzung
Kaufvertrag Gebrauchtwagen
Totalschaden (Angaben ins blaue hinein?)
Beweisaufnahme.
sehr dankbare Themen :D Schwierigkeit in der Klausur lag darin in kürzester Zeit mit der Menge an Sachverhalt klarzukommen
Wiedereinsetzung
Kaufvertrag Gebrauchtwagen
Totalschaden (Angaben ins blaue hinein?)
Beweisaufnahme.
sehr dankbare Themen :D Schwierigkeit in der Klausur lag darin in kürzester Zeit mit der Menge an Sachverhalt klarzukommen
04.11.2021, 15:23
(04.11.2021, 15:07)Lars die Ente schrieb: Versäumnisurteil
Wiedereinsetzung
Kaufvertrag Gebrauchtwagen
Totalschaden (Angaben ins blaue hinein?)
Beweisaufnahme.
sehr dankbare Themen :D Schwierigkeit in der Klausur lag darin in kürzester Zeit mit der Menge an Sachverhalt klarzukommen
Um was ging es denn beim KaufV? Gewährleistungsrechte? Oder Anfechtung? Wer hat gg. wen geklagt?
04.11.2021, 15:43
(04.11.2021, 15:07)Lars die Ente schrieb: Versäumnisurteil
Wiedereinsetzung
Kaufvertrag Gebrauchtwagen
Totalschaden (Angaben ins blaue hinein?)
Beweisaufnahme.
sehr dankbare Themen :D Schwierigkeit in der Klausur lag darin in kürzester Zeit mit der Menge an Sachverhalt klarzukommen
Mal wieder viiiel zu lang beim Tatbestand gebraucht und am Ende kaum Zeit für die Entscheidungsgründe gehabt und die nur dahingerotzt
Käuferin ist Klägerin. Hat zuerst Anfechtung erklärt und dann Rücktritt
04.11.2021, 17:01
Zu ergänzen ist noch, dass
a) Einspruch zwar fristgemäß (VU nach 331 III), aber nur als beglaubigte Abschrift eingelegt wurde (mE hätte man hier auch vertreten können, dass Einspruch zulässig ist, sodass man nicht zum Wiedereinsetzungsantrag kommen würde,
b) 442, 444 mussten angesprochen werden (Kenntnis des Mangels durch Zeigen von Fotos des Unfalls, der zum Totalschaden führte? Gewährleistungsausschluss? Entweder über Verbrauchsgüterkauf oder durch arglistige Täuschung (Verschweigen des Unfallschadens, der weit gravierender war, als es im Kaufvertrag angegeben wurde,
c) Beweisaufnahme bezüglich des Umfangs der Aufklärung im Vorfeld des Kaufs, keine Beweiswürdigung, da Beweismittel unergiebig,
d) Streitwertbeschluss musste zusätzlich gefertigt werden (war mir bezüglich des konkreten Wertes unsicher, einfacher Wert oder doppelt wegen Zug um Zug)?)
a) Einspruch zwar fristgemäß (VU nach 331 III), aber nur als beglaubigte Abschrift eingelegt wurde (mE hätte man hier auch vertreten können, dass Einspruch zulässig ist, sodass man nicht zum Wiedereinsetzungsantrag kommen würde,
b) 442, 444 mussten angesprochen werden (Kenntnis des Mangels durch Zeigen von Fotos des Unfalls, der zum Totalschaden führte? Gewährleistungsausschluss? Entweder über Verbrauchsgüterkauf oder durch arglistige Täuschung (Verschweigen des Unfallschadens, der weit gravierender war, als es im Kaufvertrag angegeben wurde,
c) Beweisaufnahme bezüglich des Umfangs der Aufklärung im Vorfeld des Kaufs, keine Beweiswürdigung, da Beweismittel unergiebig,
d) Streitwertbeschluss musste zusätzlich gefertigt werden (war mir bezüglich des konkreten Wertes unsicher, einfacher Wert oder doppelt wegen Zug um Zug)?)