14.04.2021, 20:22
J & J ist ein Vektorimpfstoff wie AstraZeneca. Und der Trägervirus führt wohl zu den seltenen Hirnvenenthrombosen bei Menschen unter 60 Jahren.
USA hat J & J deshalb ausgesetzt. J & J hat deshalb die Lieferungen an Europa gestoppt. In Deutschland kommt vllt auch eine Altersbeschränkung wie bei AZ.
D.h. noch langsamere Impfkampagne. Jetzt können wir auf CureVac warten, was auch ein mrna Impfstoff wie Biontech ist. Ende Juni ist wohl mit den ersten Cure Vac Impfungen zu rechnen.
USA hat J & J deshalb ausgesetzt. J & J hat deshalb die Lieferungen an Europa gestoppt. In Deutschland kommt vllt auch eine Altersbeschränkung wie bei AZ.
D.h. noch langsamere Impfkampagne. Jetzt können wir auf CureVac warten, was auch ein mrna Impfstoff wie Biontech ist. Ende Juni ist wohl mit den ersten Cure Vac Impfungen zu rechnen.
14.04.2021, 20:28
(14.04.2021, 20:22)Gast schrieb:(14.04.2021, 19:32)Gast schrieb: Was passiert denn, wenn du bis dahin nicht geimpft bist? Station bei dieser Kanzlei im Inland möglich? Oder lässt die Kanzlei dich sogar ins Ausland und dieses Land auch rein, aber du hast eigene Bedenken? Die hätte ich als junger gesunder Mensch ehrlich gesagt nicht. Und in NRW beispielsweise rechnet die Justiz damit, in den kommenden Wochen ("ab Anfang Mai") allen Referendaren ein Impfangebot machen zu können. Wie realistisch das ist, sei dahingestellt.
Im Übrigen dürfte das doch sehr vom Land abhängen. Handelt es sich um Israel, die USA, das UK oder die Türkei (vielleicht auch ein fernöstlicher Urlaubsort?), dann würde ich meinen, dass aus unterschiedlichen Gründen die Durchführung im Ausland realistisch ist. Entweder sind in diesen Ländern bis dahin alle (oder genug) Einwohner geimpft oder die Länder setzen auf recht "lockere" Schutzmaßnahmen (oder es ist ihnen komplett egal). Man könnte auch berücksichtigen, was dieses Land letztes Jahr im August gemacht hat, wie viele Impfungen es demnächst erwartet (oder schon verabreicht hat) und wie die medizinische Versorgung dort ist (in den von mir genannten Ländern wohl jeweils sehr gut, zumindest in den großen Städten).
Warum fällt Johnson&Johnson eigentlich raus? Was habe ich verpasst? Ständiges hin und her.
Station im Inland wäre möglich, Station im Ausland wäre in den USA (NYC). Tatsächlich würde ich mir aber, wenn ich in DE bleibe, lieber nochmal ein Unternehmen anschauen.
Travel Ban ist bislang noch nicht aufgehoben und falls er es wäre, ist immer noch die Frage, ob man für die Einreise a) geimpft sein muss oder b) negativer Covid-Test eine Impfung ersetzt.
Seit wann sind denn Referendare in einer höheren Prioritätsgruppe? Ich bin immer davon ausgegangen, dass für uns - wenn gesund - Prio 4 gilt. Daher auch der Ausblick darauf, dass ich im August noch nicht komplett geimpft sein werde.
Und bzgl. J&J: Thrombosen und Todesfälle in den USA bei Frauen, daher wird dort auch ausgesetzt.
Als Referendar bist du höchstens in einer höheren Priogruppe, wenn du Vorerkrankungen hast, deine Großeltern pflegst (mit Pflegestufe) oder eine schwangere Freundin hast.
Ich seh auch nicht ein warum im Mai schon junge, gesunde 30-jährige ohne Risikokontakte dran kommen sollten. Referendare sind auch keine Betreuungsrichter oder so.
Wenn J & J jetzt auch rausfällt, wird das wohl nix mit Mai. Darauf hat man alle Hoffnung gesetzt, weil man nur eine Dosis braucht.
Mein Vorschlag: Notfallzulassung für CureVac.
14.04.2021, 21:22
ALLE Angehörigen der Justiz sind in Gruppe 3. Also auch Referendare. Das ist zumindest der Standpunkt "unserer" Justizverwaltung, insbesondere des Ministeriums. Die Betreuungsrichter waren ursprünglich in Gruppe 3, wollten aber noch höher hinaus.
Das ergibt für mich auch Sinn. Womöglich hast du als Referendar in der StA-Station mehr Sitzungsdienst als so mancher StA.
Das ergibt für mich auch Sinn. Womöglich hast du als Referendar in der StA-Station mehr Sitzungsdienst als so mancher StA.
14.04.2021, 22:02
Sind Anwälte auch Gruppe 3? Sind ja auch oft vor Gericht.
14.04.2021, 22:09
"Am 11.03.2021 wurde die neue Corona-Impfverordnung im Bundesanzeiger verkündet. In der jetzigen Fassung wurde in § 4 Abs. 1 Nr. 4 b CoronaImpfV der Begriff „Justiz“ um den Zusatz „und Rechtspflege“ ergänzt. In der Begründung dazu heißt es: „Unter den Begriff der Rechtspflege fallen insbesondere auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare.“ Somit haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nachrangig nach den in § 2 und § 3 der CoronaImpfV genannten Gruppen einen Anspruch auf Schutzimpfung mit erhöhter Priorität. § 4 Abs. 1 Nr. 4 b CoronaImpfV setzt jedoch voraus, dass es sich bei den in diese Gruppe fallenden Personen in der Rechtspflege um Personen handelt, die in „besonders relevanter Position“ tätig sind. Eine solche liegt nach unserer Ansicht zumindest dann vor, wenn die entsprechende Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit besonderen Infektionsrisiken ausgesetzt ist oder Dritte solchen Risiken aussetzen könnte. Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten dürfte dies vor allem dann der Fall sein, wenn sie regelmäßig zwingenden persönlichen Mandantenkontakten ausgesetzt sind. Diesbezügliche Beurteilungen im Einzelfall sind der RAK München jedoch nicht möglich, sodass auch keine entsprechenden Bescheinigungen ausgestellt werden können."
14.04.2021, 22:35
Zitat:Ich seh auch nicht ein warum im Mai schon junge, gesunde 30-jährige ohne Risikokontakte dran kommen sollten.
Eine eiwnandfreie Reihenfolge wird es nie geben, wenn man nicht erheblich mehr differenziert. Ich würde zB auch nicht einsehen, warum ein 40-jähriger Tierpfleger trotz geschlossener Zoos vorranging drankommen sollte. Referendare sind für verschiedene Aufgaben (außerhalb der Tauchstation) nunmal ein wichtiges Glied in der Justiz/Rechtspflege. Und sie haben viele Kontakte: In der Zivilkammer, bei Anklagevertretung, in der Behörde (ggf. mit Bürgerkontakt), in Kanzleien, bei Auslandsstationen im Flugzeug, bei Lerngruppen (wichtiges Element der für die Allgemeinheit wichtigen Ausbildung), beim Besprechen von Akten, ggf. bei Präsenz-AGs, bei Klausuren und mündlichen Prüfungen.
Das Justizministerium in NRW legt § 4 Abs. 1 Nr. 4 b CoronaImpfV so aus, dass absolut alle Beschäftigten der Justiz erfasst sind. Es wird betont, dass das gerade ohne weitere Differenzierung gelten soll. Offenbar hält man entweder alle Beschäftigten (inkl. Referendare) für "besonders relevant" oder man legt die Vorschrift so aus, dass diese Einschränkung für "Justiz und Rechtspflege" nicht gelten soll. Vermutlich eher Ersteres. Das halte ich auch für vertretbar.
Freilich kommt irgendwann auch der Zeitpunkt, ab dem man sich fragen sollte, ob die Reihenfolge noch merkbaren Nutzen hat und ob sie wegen ihrer Bürokratie nicht nur noch schadet. Allein wie viel Bescheinigungen ausgestellt und kontrolliert werden müssen oder wie viele Diskussionen es um so Fragen wie die zuvor genannte gibt.
14.04.2021, 22:56
Dann bekommen die Referendare jetzt schon Bescheinigungen? Bei uns hat gerade mal Gruppe 2 begonnen und davon haben noch nicht alle Termine. Ersttermine sind bis Anfang Mai hier vergeben an Gruppe 2. Bis für Gruppe 3 geöffnet wird, denke ich wird es noch bis Juni dauern und dann sind es so viele, dass nicht alle gleich einen Termin bekommen.
Es war ja auch geplant die Behörden alle mit AZ zu impfen. Das geht ja jetzt nur bei den ü60 Beschäftigten.
Es war ja auch geplant die Behörden alle mit AZ zu impfen. Das geht ja jetzt nur bei den ü60 Beschäftigten.
14.04.2021, 23:51
(14.04.2021, 22:35)Gast schrieb:Zitat:Ich seh auch nicht ein warum im Mai schon junge, gesunde 30-jährige ohne Risikokontakte dran kommen sollten.
Referendare sind für verschiedene Aufgaben (außerhalb der Tauchstation) nunmal ein wichtiges Glied in der Justiz/Rechtspflege. Und sie haben viele Kontakte: In der Zivilkammer, bei Anklagevertretung, in der Behörde (ggf. mit Bürgerkontakt), in Kanzleien, bei Auslandsstationen im Flugzeug, bei Lerngruppen (wichtiges Element der für die Allgemeinheit wichtigen Ausbildung), beim Besprechen von Akten, ggf. bei Präsenz-AGs, bei Klausuren und mündlichen Prüfungen.
Also ich komme mir als Referendar grad so vor, als wäre ich der Mensch mit den wenigsten persönlichen beruflichen Kontakten überhaupt. Anwaltsstation läuft komplett im Home-Office (bin in vier Monaten ein einziges Mal in der Kanzlei gewesen), AGs sind seid über einem Jahr komplett per Videokonferenz und tauchen wird zu Hause stattfinden statt in der Bib (da die nicht geöffnet hat).
15.04.2021, 00:07
Kommt wohl wie bei den Anwälten darauf an wie viele Kontakte ein Referendar im Einzelfall hat.
In der StA und Zivilgerichtsstation verständlich, in der Anwaltsstation Einzelfallbetrachtung.
In der StA und Zivilgerichtsstation verständlich, in der Anwaltsstation Einzelfallbetrachtung.
15.04.2021, 01:14
(14.04.2021, 22:56)Gast schrieb: Dann bekommen die Referendare jetzt schon Bescheinigungen? Bei uns hat gerade mal Gruppe 2 begonnen und davon haben noch nicht alle Termine. Ersttermine sind bis Anfang Mai hier vergeben an Gruppe 2. Bis für Gruppe 3 geöffnet wird, denke ich wird es noch bis Juni dauern und dann sind es so viele, dass nicht alle gleich einen Termin bekommen.
Es gibt eines Erlass des Justizministeriums und Stellungnahmen der Landgerichte (in NRW die Stammdienststellen). Diese meinen, dass alle Justizbeschäftigten und namentlich auch alle Referendare in Gruppe 3 wären. Es wird betont, dass da nicht zu differenzieren ist (etwa nach der Station oder sowas). Die "Impfangebote" soll es "ab Anfang Mai" geben. Derzeit wird das aber noch mit "dem Gesundheitsministerium" (keine Ahnung ob Bund oder NRW) abgeklärt.
Insbesondere was Terminangaben angeht bin ich doch sehr skeptisch. Aber Lschet will Wahlkampf machen, da muss alles gut laufen.

Außerdem ist Gruppe 3 bei genauem Hinsehen sehr groß. Ich könnte auch meine frühere Asthmaerkrankung aus dem Hut zaubern und schwupps... wäre ich drin. Sowieso ist die Aufzählung dort sehr lang. Selbst wenn also Gruppe 3 ab Anfang Mai dran ist, dann dürfte das aus organisatorischen Gründen eine Weile dauern.
Man spekuliert wohl darauf, dass zeitnah deutlich mehr Impfdosen nach Deutschland kommen (oder hier produziert werden) und weitere Infrastruktur für die Impfungen besteht, insbesondere durch die Hausärzte. Einzelne Bundesländer haben auch bei anderen Herstellern vorbestellt, deren Impfstoff noch nicht zugelassen ist (insbesondere in Russland). Dass Söder sich nicht mehr auf Bund und EU (was für Versager!!!!!) verlassen möchte, ist verständlich. Und der muss ja auch Wahlkampf machen.

Weiß zufällig jemand und kann mit 3 Sätzen erklären. warum AZ bei unter60 Thrombosen verursachen kann und bei über60 nicht? Age is just a number. Außerdem gab es zwischenzeitlich ja auch mal gegenteilige Meldungen, also dass man (auch) nicht zu alt für AZ sein dürfte.