20.02.2021, 13:38
(20.02.2021, 13:22)Gast schrieb: Na ja, du kannst es ein, zwei Jahre versuchen, wenn du nix anderes findest. So lange Corona ist. Wenn du da nicht in den hD kommst, hast du immer noch genug Zeit als Anwalt anzufangen.
Anders rum gefragt, schadet die Berufserfahrung im gD dann einer möglichen Einstellung als FWW Anwalt? Die potentiellen Arbeitgeber sehen dann ja auch, dass ich nur 1-2 Jahre im gD war und meine Erfahrung aus dem Ref (mit Verbesserungsversuch) schon 2-3 Jahre her ist..
20.02.2021, 13:39
jede Anwaltserfahrung sollte dir mehr bringen als GD. Ich würde das nur als absolute Notlösung nehmen. Unbewusst oder bewusst denkt sich jeder was dazu, wenn er deinen Lebenslauf sieht. Du bist deutlich überqualifiziert für GD.
20.02.2021, 13:54
(20.02.2021, 13:39)Gast schrieb: jede Anwaltserfahrung sollte dir mehr bringen als GD. Ich würde das nur als absolute Notlösung nehmen. Unbewusst oder bewusst denkt sich jeder was dazu, wenn er deinen Lebenslauf sieht. Du bist deutlich überqualifiziert für GD.
Würdest du das auch bei einem mit 2 x a sagen, der nichts anderes findet als E9c?
20.02.2021, 13:56
Wenn du das Angebot ablehnst, dann sag mal wo, vllt bewerbe ich mich denn da. Ich habe bisher nicht mal was im gD gefunden mit 2 x a.
21.02.2021, 02:32
Aus meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst kann ich berichten:
Das Problem ist leider, dass du im GD zumeist nicht tief juristisch arbeitest, sondern ohne Kommentare oder Rspr. einen Fall anhand von Standardformularen und Mustern bzw. irgendwelchen Dienstanweisungen bewertest. Aufgrund der hohen Schlagzahl bleibt dann kein Raum für eine vertiefte Prüfung, sondern du sollst einfach ähnlich gelagerte Akten wegschaffen. Daher bleibt deine Arbeit sehr oberflächlich und wird im Falle eines Widerspruchs bzw. einer Klage auch von einem Juristen mit den entsprechenden Werkzeugen bearbeitet. Die Devise ist dann oftmals: Einfach machen, wenn's moniert wird, guckt ein "echter" Jurist drüber und übernimmt den Fall.
Diese Art der oberflächlichen Bearbeitung ist ganz anders als die Arbeit, die wirkliche Volljuristen erbringen, wo also auch Zeit und Raum für vertiefte Einzelfragen und akademischen Diskurs ist.
Aus diesem Grund wird also befürchtet, dass jemand, der mehrere Jahre so arbeitet, den Blick für das wirklich juristische Arbeiten verloren hat. Selbiges gilt ja auch für Projektkanzleien etc.
Du solltest aus meiner Sicht daher lieber versuchen, "richtig" juristische zu arbeiten.
Ein Vorteil am GD ist natürlich, dass du die Sachbearbeiterarbeit besser kennenlernst, was natürlich das Verständnis für deren Lage verbessert. Auch hast du ggf. dann schon von bestimmten Spezialnormen gehört, die man als Volljurist ohne Vorkenntnisse einfach noch nie gesehen hat.
Deshalb wirken Mitarbeiter aus dem GD oft auch so kompetent: Sie kennen natürlich den Standardfall mehr oder weniger auswendig mit allen Vorschriften und Vorgaben, können aber nicht mehr differenzieren.
Das Problem ist leider, dass du im GD zumeist nicht tief juristisch arbeitest, sondern ohne Kommentare oder Rspr. einen Fall anhand von Standardformularen und Mustern bzw. irgendwelchen Dienstanweisungen bewertest. Aufgrund der hohen Schlagzahl bleibt dann kein Raum für eine vertiefte Prüfung, sondern du sollst einfach ähnlich gelagerte Akten wegschaffen. Daher bleibt deine Arbeit sehr oberflächlich und wird im Falle eines Widerspruchs bzw. einer Klage auch von einem Juristen mit den entsprechenden Werkzeugen bearbeitet. Die Devise ist dann oftmals: Einfach machen, wenn's moniert wird, guckt ein "echter" Jurist drüber und übernimmt den Fall.
Diese Art der oberflächlichen Bearbeitung ist ganz anders als die Arbeit, die wirkliche Volljuristen erbringen, wo also auch Zeit und Raum für vertiefte Einzelfragen und akademischen Diskurs ist.
Aus diesem Grund wird also befürchtet, dass jemand, der mehrere Jahre so arbeitet, den Blick für das wirklich juristische Arbeiten verloren hat. Selbiges gilt ja auch für Projektkanzleien etc.
Du solltest aus meiner Sicht daher lieber versuchen, "richtig" juristische zu arbeiten.
Ein Vorteil am GD ist natürlich, dass du die Sachbearbeiterarbeit besser kennenlernst, was natürlich das Verständnis für deren Lage verbessert. Auch hast du ggf. dann schon von bestimmten Spezialnormen gehört, die man als Volljurist ohne Vorkenntnisse einfach noch nie gesehen hat.
Deshalb wirken Mitarbeiter aus dem GD oft auch so kompetent: Sie kennen natürlich den Standardfall mehr oder weniger auswendig mit allen Vorschriften und Vorgaben, können aber nicht mehr differenzieren.
21.02.2021, 09:21
(21.02.2021, 02:32)Gast schrieb: Aus meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst kann ich berichten:
Das Problem ist leider, dass du im GD zumeist nicht tief juristisch arbeitest, sondern ohne Kommentare oder Rspr. einen Fall anhand von Standardformularen und Mustern bzw. irgendwelchen Dienstanweisungen bewertest. Aufgrund der hohen Schlagzahl bleibt dann kein Raum für eine vertiefte Prüfung, sondern du sollst einfach ähnlich gelagerte Akten wegschaffen. Daher bleibt deine Arbeit sehr oberflächlich und wird im Falle eines Widerspruchs bzw. einer Klage auch von einem Juristen mit den entsprechenden Werkzeugen bearbeitet. Die Devise ist dann oftmals: Einfach machen, wenn's moniert wird, guckt ein "echter" Jurist drüber und übernimmt den Fall.
Diese Art der oberflächlichen Bearbeitung ist ganz anders als die Arbeit, die wirkliche Volljuristen erbringen, wo also auch Zeit und Raum für vertiefte Einzelfragen und akademischen Diskurs ist.
Aus diesem Grund wird also befürchtet, dass jemand, der mehrere Jahre so arbeitet, den Blick für das wirklich juristische Arbeiten verloren hat. Selbiges gilt ja auch für Projektkanzleien etc.
Du solltest aus meiner Sicht daher lieber versuchen, "richtig" juristische zu arbeiten.
Ein Vorteil am GD ist natürlich, dass du die Sachbearbeiterarbeit besser kennenlernst, was natürlich das Verständnis für deren Lage verbessert. Auch hast du ggf. dann schon von bestimmten Spezialnormen gehört, die man als Volljurist ohne Vorkenntnisse einfach noch nie gesehen hat.
Deshalb wirken Mitarbeiter aus dem GD oft auch so kompetent: Sie kennen natürlich den Standardfall mehr oder weniger auswendig mit allen Vorschriften und Vorgaben, können aber nicht mehr differenzieren.
Ich denke nicht, dass man das differenzieren verlernt, nur weil man den Standardfall auswendig kennt... Ich halte es auch für ein Problem, wenn Studenten versuchen die tausendste Abweichung zu kennen, bevor sie den Normalfall richtig verstanden haben.
Es gibt aber Leute, die konnten noch nie besonders gut differenzieren und kommen besser klar, wenn sie klare Vorgaben haben.
Deine Erfahrung im öffentlichen Dienst ist anscheinend ganz anders als meine. Ich habe im Finanzamt in einer Rechtsbehelfsstelle im gD gearbeitet und da habe ich sehr oft sehr gründlich in juris und beck online recherechiert bevor ich Einspruchsentscheidungen im Urteilsstil oder Klageerwiderungen geschrieben habe... Kollegen von mir im gD haben auch Nichtzulassungsbeschwerden und Berufungsbegründungen geschrieben.
Sicher ist das, was du beschreibst eher der Normalfall im gD, aber ich würde nicht vertrauen, dass das überall so läuft.
21.02.2021, 09:29
Nie im Leben wirst du dort A13 wenn sie es sogar nur "so halb" in Aussicht stellen
Da wird gegeizt ohne ende
Da wird gegeizt ohne ende
21.02.2021, 11:01
21.02.2021, 11:27
2 Examen überleben, um dann einen Job anzunehmen, den man auch mit einem BA in Biologie hätte ergreifen können. Finde den Fehler.
21.02.2021, 12:17
(21.02.2021, 09:21)Gast schrieb:(21.02.2021, 02:32)Gast schrieb: Aus meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst kann ich berichten:
Das Problem ist leider, dass du im GD zumeist nicht tief juristisch arbeitest, sondern ohne Kommentare oder Rspr. einen Fall anhand von Standardformularen und Mustern bzw. irgendwelchen Dienstanweisungen bewertest. Aufgrund der hohen Schlagzahl bleibt dann kein Raum für eine vertiefte Prüfung, sondern du sollst einfach ähnlich gelagerte Akten wegschaffen. Daher bleibt deine Arbeit sehr oberflächlich und wird im Falle eines Widerspruchs bzw. einer Klage auch von einem Juristen mit den entsprechenden Werkzeugen bearbeitet. Die Devise ist dann oftmals: Einfach machen, wenn's moniert wird, guckt ein "echter" Jurist drüber und übernimmt den Fall.
Diese Art der oberflächlichen Bearbeitung ist ganz anders als die Arbeit, die wirkliche Volljuristen erbringen, wo also auch Zeit und Raum für vertiefte Einzelfragen und akademischen Diskurs ist.
Aus diesem Grund wird also befürchtet, dass jemand, der mehrere Jahre so arbeitet, den Blick für das wirklich juristische Arbeiten verloren hat. Selbiges gilt ja auch für Projektkanzleien etc.
Du solltest aus meiner Sicht daher lieber versuchen, "richtig" juristische zu arbeiten.
Ein Vorteil am GD ist natürlich, dass du die Sachbearbeiterarbeit besser kennenlernst, was natürlich das Verständnis für deren Lage verbessert. Auch hast du ggf. dann schon von bestimmten Spezialnormen gehört, die man als Volljurist ohne Vorkenntnisse einfach noch nie gesehen hat.
Deshalb wirken Mitarbeiter aus dem GD oft auch so kompetent: Sie kennen natürlich den Standardfall mehr oder weniger auswendig mit allen Vorschriften und Vorgaben, können aber nicht mehr differenzieren.
Ich denke nicht, dass man das differenzieren verlernt, nur weil man den Standardfall auswendig kennt... Ich halte es auch für ein Problem, wenn Studenten versuchen die tausendste Abweichung zu kennen, bevor sie den Normalfall richtig verstanden haben.
Es gibt aber Leute, die konnten noch nie besonders gut differenzieren und kommen besser klar, wenn sie klare Vorgaben haben.
Deine Erfahrung im öffentlichen Dienst ist anscheinend ganz anders als meine. Ich habe im Finanzamt in einer Rechtsbehelfsstelle im gD gearbeitet und da habe ich sehr oft sehr gründlich in juris und beck online recherechiert bevor ich Einspruchsentscheidungen im Urteilsstil oder Klageerwiderungen geschrieben habe... Kollegen von mir im gD haben auch Nichtzulassungsbeschwerden und Berufungsbegründungen geschrieben.
Sicher ist das, was du beschreibst eher der Normalfall im gD, aber ich würde nicht vertrauen, dass das überall so läuft.
Und wie ging es dann für dich weiter? Hast du es in den hD geschafft?
Ich würde mich eigentlich auch überqualifiziert fühlen, aber ich suche schon lange nach A13/E13-Stellen, praktisch bundesweit, aber kassiere immer Absagen. Ich habe das Gefühl ich werde nur als Zweit- oder Drittoption eingeladen und dann kriegt jemand mit Berufserfahrung den Job. Aber wie soll ich Berufserfahrung sammeln wenn mich nie jemand einstellt? Und in größeren Städten oder Ministerien werde ich meistens nicht mal überhaupt eingeladen, obwohl ich die Anforderungen (6,5 im 2. Examen) erfülle. Immer heißt es "zu viele Bewerber" "keine Berufserfahrung", und wenn man dann nachfragt woran es lag kriegt man immer nur die gleichen nichtssagenden Begründungen. Zur Zeit ist einfach der schlechtest mögliche Zeitpunkt zur Arbeitssuche, aber den Verbesserungsversuch habe ich auch schon gemacht, also kann ichs nicht mehr herauszögern. Ich könnte so kotzen.
