09.02.2021, 12:11
weg da. Schnell. Das fängt so an. Was glaubst du wie ernst es dieser RA mit seinem Berufsethos meint? Am Ende hast du nur deinen Ruf.
09.02.2021, 12:15
(09.02.2021, 03:11)Gast schrieb: Hallo, habe eine allgemeine Frage.
Ich bin Anwalt in einer Kanzlei und dort seit kurzem angestellt. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich das Datum von meinem Arbeitsvertrag abändere, da er wohl sonst Probleme mit dem von ihm bezogenen Kurzarbeitergeld bekommen könnte.
Ein paar der Anwaltskollegen befinden sich nämlich in Kurzarbeit.
Ich habe da ein schlechtes Gefühl, wenn ich da mitmache. Ich habe Angst, dass ich da in etwas Strafbares hineingezogen werden könnte.
Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich da mitwirken muss, sonst müsse er das Arbeitsverhältnis mit mir beenden (Kündigung während der Probezeit).
Meine Fragen:
1. Bin ich überempfindlich oder funktioniert mein Rechtsgefühl noch, wenn ich der Ansicht bin, dass ich da nicht mitmachen sollte?![]()
2. Ist das schon versuchte Nötigung durch den Arbeitgeber?
3. Was würdet ihr machen? Wie würdet ihr reagieren?
Vielen Dank.
Du hast zwei Staatsexamina. Ob du dich strafbar machst oder nicht findest du sicher selbst raus.
Dass es unseriös ist und du dir einen neuen AG suchen solltest ergibt sich wohl von selbst.
09.02.2021, 12:18
Tut mir echt leid, dass du an so einen AG geraten bist. Schließe mich den Vorrednern an: weg da
09.02.2021, 12:35
Denkt hier mal jemand an den AG und die Arbeitsplätze, die er geschaffen hat?
09.02.2021, 12:37
09.02.2021, 12:55
riecht nach Strafbarkeit. Würde es nicht machen. Kündigung wird zwar wegen dieses Grundes unwirksam sein, aber da du in der Probezeit bist, wird sich ein anderer wirksamer Grund finden.

09.02.2021, 16:58
Fang schon mal an mit Bewerbungen.
Kann sein, dass der öfter irgendwelche krummen Sachen verlangt, wenn du da weiter arbeitest, auch wenn er sich dann doch nicht traut dir zu kündigen.
Kann sein, dass der öfter irgendwelche krummen Sachen verlangt, wenn du da weiter arbeitest, auch wenn er sich dann doch nicht traut dir zu kündigen.
09.02.2021, 17:53
Wenn er jemanden einstellt, während andere Anwälte in Kurzarbeit sind, besteht kein unvermeidbarer Arbeitsausfall (vgl. § 96 SGB III). Damit fallen die Voraussetzungen des KUG für die anderen betroffenen Anwälte weg und es droht im ein Widerruf der Gewährung durch die Agentur für Arbeit. Wäre besser für die Kanzlei, wenn du schon vor der Beantragung von KUG für die anderen Anwälte dort beschäftigt gewesen wärst.
An deiner Stelle würde ich nichts unterschreiben und ggf. die Kündigung abwarten, dagegen Kündigungsschutzklage erheben. Hier wurden schon ein paar Gründe genannt. Soll keine Rechtsberatung sein.
An deiner Stelle würde ich nichts unterschreiben und ggf. die Kündigung abwarten, dagegen Kündigungsschutzklage erheben. Hier wurden schon ein paar Gründe genannt. Soll keine Rechtsberatung sein.
10.02.2021, 00:00
Künfigungsschutzklage in der Probezeit wird nicht viel bringen.
10.02.2021, 00:20
Kollege, mach da bloß nicht mit: wäre übel, deswegen Ärger mit der Kammer zu bekommen. Wenn er kündigt, würde ich es ihm heimzahlen und die Sache publik machen.