04.02.2021, 13:36
Ja, schon. Aber mir sagt die Stelle an sich wirklich zu, weshalb ich bereit wäre finanzielle Abstriche zu machen - ich möchte mich aber halt nicht schlecht verkaufen und daher frage ich mich halt, ob sowas "ok" ist wenn man von der Qualifikation und der Berufserfahrung ausgeht. Hätten sie einen Volljuristen explizit gesucht, würde ich ohne zu zögern so reingehen. Aber da sie halt sagen, dass ein Dipl-Jur./Wirtschaftsrechtler reicht, frage ich mich, ob sie vllt. vom Stuhl kippen, wenn ich da was in den 80ern nenne. Ist halt auch direkt das finale Gespräch und obere Personen aus dem Unternehmen sind auch dabei.
04.02.2021, 14:10
Deine Qualifikation können wir ja (mangels Noten) gar nicht anschließend beurteilen.
04.02.2021, 14:48
Wir wissen auch nicht, ob du bisher RA oder Syndikus gewesen bist.
Beim Wechsel aus der Anwaltschaft ins Unternehmen muss man schon vor Augen haben, dass dort die Gehaltsentwicklung stark eingeschränkt ist.
Bei Anwälten ist es normal, mit 50k einzusteigen und nach 10 Jahren 150k zu verdienen. Im Unternehmen gibt es solche Sprünge nicht.
Beim Wechsel aus der Anwaltschaft ins Unternehmen muss man schon vor Augen haben, dass dort die Gehaltsentwicklung stark eingeschränkt ist.
Bei Anwälten ist es normal, mit 50k einzusteigen und nach 10 Jahren 150k zu verdienen. Im Unternehmen gibt es solche Sprünge nicht.
04.02.2021, 14:54
(04.02.2021, 13:36)Gast53 schrieb: Ja, schon. Aber mir sagt die Stelle an sich wirklich zu, weshalb ich bereit wäre finanzielle Abstriche zu machen - ich möchte mich aber halt nicht schlecht verkaufen und daher frage ich mich halt, ob sowas "ok" ist wenn man von der Qualifikation und der Berufserfahrung ausgeht. Hätten sie einen Volljuristen explizit gesucht, würde ich ohne zu zögern so reingehen. Aber da sie halt sagen, dass ein Dipl-Jur./Wirtschaftsrechtler reicht, frage ich mich, ob sie vllt. vom Stuhl kippen, wenn ich da was in den 80ern nenne. Ist halt auch direkt das finale Gespräch und obere Personen aus dem Unternehmen sind auch dabei.
Dann kippen sie halt vom Stuhl. Nur weil sie bemerkenswerter Weise davon ausgehen, dass ein FH-Studium für eine Beschäftigung als Counsel ausreichend wäre (noch nie gehört sowas), heißt doch nicht, dass man bereit wäre, sich mit dem Gehalt eines FH-Juristen zufrieden zu geben.
04.02.2021, 15:44
Naja, was wäre denn das Gehalt eines FH-Absolventen? Da gibt es ja sicherlich auch welche die 40k und andere die 80k verdienen.
04.02.2021, 15:48
Was soll ein Legal Counsel von der FH, der das Unternehmen nicht mal im Prozess vertreten kann? Den richtigen Anwälten, die dann erst noch extern angeheuert werden müssen, zuarbeiten? Scheint mir kein durchdachtes Unternehmen zu sein. Finger weg oder denen im Vorstellungsgespräch diesen Schwachsinn vor Augen führen und damit zeigen, dass Sie gerade dich brauchen.
04.02.2021, 16:01
(04.02.2021, 15:48)Gast schrieb: Was soll ein Legal Counsel von der FH, der das Unternehmen nicht mal im Prozess vertreten kann? Den richtigen Anwälten, die dann erst noch extern angeheuert werden müssen, zuarbeiten? Scheint mir kein durchdachtes Unternehmen zu sein. Finger weg oder denen im Vorstellungsgespräch diesen Schwachsinn vor Augen führen und damit zeigen, dass Sie gerade dich brauchen.Keine Ahnung, aber davon ganz viel! Der Syndikusanwalt darf nur am AG/ArbG vertreten, soweit nämlich kein Anwaltszwang besteht, also dort, wo jeder ohne Anwalt auch allein auftreten kann. Sobald ein RA vorgeschrieben ist, muss ein Unternehmen externe Anwälte anheuern, egal wie viele zugelassene Rechts- oder Syndikusrechtsanwälte dort beschäftigt sind. Insoweit muss ein FH-Counsel dann genauso die Kooperation mit der externen Kanzlei koordinieren wie ein richtiger Syndikusrechtsanwalt. Letzterer bringt dem Unternehmen diesbezüglich also keinen Mehrwert.
Eine Freundin von mir ist 2 Mal durchs zweite Examen gerasselt und arbeitet jetzt trotzdem weiter in der Rechtsabteilung des Großunternehmens, in dem sie ihre Ref-Stationen gemacht hat, während ich "richtige" Syndikusrechtsanwältin bin.
Übrigens hat der Verdienst nicht allein etwas mit der Qualifikation, sondern auch dem Gehaltsgefüge der Abteilung zu tun. Ich hab 2xVB, Dr. und ein paar Jahre Berufserfahrung, trotzdem bekomme ich keine 100k. Und wenn wir Bewerber haben, die das als Gehaltswunsch angeben und nicht bereit sind Abstriche zu machen, dann kommen sie nicht bei uns unter, egal in welchem Laden sie vorher waren. Egal, ob eine Gehaltsrange bereits von noch weiter oben angeordnet wird oder ein ggf. bestehender BR da mitredet, manche Abteilungsleiter wollen auch wg. möglichem internen Konfliktpotential nicht 10-30k Gehaltsunterschied zwischen den Mitarbeitern, wenn nicht z.B. eine besondere Konstellation (Anfänger vs. Mitarbeiter mit 10 Jahren Erfahrung, Teamleiter) das rechtfertigt.
04.02.2021, 16:18
(04.02.2021, 16:01)Gast schrieb:(04.02.2021, 15:48)Gast schrieb: Was soll ein Legal Counsel von der FH, der das Unternehmen nicht mal im Prozess vertreten kann? Den richtigen Anwälten, die dann erst noch extern angeheuert werden müssen, zuarbeiten? Scheint mir kein durchdachtes Unternehmen zu sein. Finger weg oder denen im Vorstellungsgespräch diesen Schwachsinn vor Augen führen und damit zeigen, dass Sie gerade dich brauchen.Keine Ahnung, aber davon ganz viel! Der Syndikusanwalt darf nur am AG/ArbG vertreten, soweit nämlich kein Anwaltszwang besteht, also dort, wo jeder ohne Anwalt auch allein auftreten kann. Sobald ein RA vorgeschrieben ist, muss ein Unternehmen externe Anwälte anheuern, egal wie viele zugelassene Rechts- oder Syndikusrechtsanwälte dort beschäftigt sind. Insoweit muss ein FH-Counsel dann genauso die Kooperation mit der externen Kanzlei koordinieren wie ein richtiger Syndikusrechtsanwalt. Letzterer bringt dem Unternehmen diesbezüglich also keinen Mehrwert.
Eine Freundin von mir ist 2 Mal durchs zweite Examen gerasselt und arbeitet jetzt trotzdem weiter in der Rechtsabteilung des Großunternehmens, in dem sie ihre Ref-Stationen gemacht hat, während ich "richtige" Syndikusrechtsanwältin bin.
Übrigens hat der Verdienst nicht allein etwas mit der Qualifikation, sondern auch dem Gehaltsgefüge der Abteilung zu tun. Ich hab 2xVB, Dr. und ein paar Jahre Berufserfahrung, trotzdem bekomme ich keine 100k. Und wenn wir Bewerber haben, die das als Gehaltswunsch angeben und nicht bereit sind Abstriche zu machen, dann kommen sie nicht bei uns unter, egal in welchem Laden sie vorher waren. Egal, ob eine Gehaltsrange bereits von noch weiter oben angeordnet wird oder ein ggf. bestehender BR da mitredet, manche Abteilungsleiter wollen auch wg. möglichem internen Konfliktpotential nicht 10-30k Gehaltsunterschied zwischen den Mitarbeitern, wenn nicht z.B. eine besondere Konstellation (Anfänger vs. Mitarbeiter mit 10 Jahren Erfahrung, Teamleiter) das rechtfertigt.
Herzliches Beileid.
04.02.2021, 16:37
Die Frage war allerdings nicht, ob es sinnvolle Verwendungen für Dipl.-Juristen (Universität) oder Wirtschaftsjuristen (FH) in einer Rechtsabteilung geben kann, sondern welche Qualifikation für die Position als "Legal Counsel" vorausgesetzt wird.
Nach der mir geläufigen Wortbedeutung ist ein Legal Counsel ein voll ausgebildeter Jurist, der ein Unternehmen außergerichtlich gegenüber Gegnern und Vertragspartnern vertritt. Nach dem klassischen deutschen Verständnis ist das ein klassisches Einsatzgebiet für einen Volljuristen, auch wenn es rechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Wenn Unternehmen Geld sparen wollen, können sie hierfür gern auch jemanden mit einem BA in Sozialer Arbeit nehmen.
Nach der mir geläufigen Wortbedeutung ist ein Legal Counsel ein voll ausgebildeter Jurist, der ein Unternehmen außergerichtlich gegenüber Gegnern und Vertragspartnern vertritt. Nach dem klassischen deutschen Verständnis ist das ein klassisches Einsatzgebiet für einen Volljuristen, auch wenn es rechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Wenn Unternehmen Geld sparen wollen, können sie hierfür gern auch jemanden mit einem BA in Sozialer Arbeit nehmen.
04.02.2021, 16:47
(04.02.2021, 16:01)Gast schrieb:(04.02.2021, 15:48)Gast schrieb: Was soll ein Legal Counsel von der FH, der das Unternehmen nicht mal im Prozess vertreten kann? Den richtigen Anwälten, die dann erst noch extern angeheuert werden müssen, zuarbeiten? Scheint mir kein durchdachtes Unternehmen zu sein. Finger weg oder denen im Vorstellungsgespräch diesen Schwachsinn vor Augen führen und damit zeigen, dass Sie gerade dich brauchen.Keine Ahnung, aber davon ganz viel! Der Syndikusanwalt darf nur am AG/ArbG vertreten, soweit nämlich kein Anwaltszwang besteht, also dort, wo jeder ohne Anwalt auch allein auftreten kann. Sobald ein RA vorgeschrieben ist, muss ein Unternehmen externe Anwälte anheuern, egal wie viele zugelassene Rechts- oder Syndikusrechtsanwälte dort beschäftigt sind. Insoweit muss ein FH-Counsel dann genauso die Kooperation mit der externen Kanzlei koordinieren wie ein richtiger Syndikusrechtsanwalt. Letzterer bringt dem Unternehmen diesbezüglich also keinen Mehrwert.
Eine Freundin von mir ist 2 Mal durchs zweite Examen gerasselt und arbeitet jetzt trotzdem weiter in der Rechtsabteilung des Großunternehmens, in dem sie ihre Ref-Stationen gemacht hat, während ich "richtige" Syndikusrechtsanwältin bin.
Übrigens hat der Verdienst nicht allein etwas mit der Qualifikation, sondern auch dem Gehaltsgefüge der Abteilung zu tun. Ich hab 2xVB, Dr. und ein paar Jahre Berufserfahrung, trotzdem bekomme ich keine 100k. Und wenn wir Bewerber haben, die das als Gehaltswunsch angeben und nicht bereit sind Abstriche zu machen, dann kommen sie nicht bei uns unter, egal in welchem Laden sie vorher waren. Egal, ob eine Gehaltsrange bereits von noch weiter oben angeordnet wird oder ein ggf. bestehender BR da mitredet, manche Abteilungsleiter wollen auch wg. möglichem internen Konfliktpotential nicht 10-30k Gehaltsunterschied zwischen den Mitarbeitern, wenn nicht z.B. eine besondere Konstellation (Anfänger vs. Mitarbeiter mit 10 Jahren Erfahrung, Teamleiter) das rechtfertigt.
Hab mich nie dafür interessiert, aber dass Syndikusanwalt so scheisse ist, wusste ich auch nicht. Der darf ja nach außen hin fast nichts. Dann reicht natürlich auch der FHler. Dann wird die Bezahlung wohl doch mau ausfallen.