25.01.2021, 17:43
Aber es ist doch höchstrichterlich entschieden dass der Widerruf zumeist noch zulässig ist, oder?
25.01.2021, 18:31
(25.01.2021, 17:43)fragender schrieb: Aber es ist doch höchstrichterlich entschieden dass der Widerruf zumeist noch zulässig ist, oder?
Blödsinn. Es ist entschieden dass eine Kaskadenverweisung der gesetzlichkeitsfikiton nicht entgegensteht. Nur falls die gesetzlichkeitsfiktion auf Grund eines anderen Fehler mangelhaft ist, bestehen chancen
25.01.2021, 18:54
Abwechslungsreiche und spannende Aufgaben erwarten euch dort. Ihr verhelft dem Verbraucher zum Recht und habe die Chance, originär an der Fortbildung des Rechts mitzuwirken. Ihr übernehmt früh Eigenverantwortung für einen elementaren Dienst am Rechtsstaat. An eurer Stelle wäre ich stolz auf diese Chance. Seid stolz.
25.01.2021, 19:14
(25.01.2021, 18:54)aasessore schrieb: Abwechslungsreiche und spannende Aufgaben erwarten euch dort. Ihr verhelft dem Verbraucher zum Recht und habe die Chance, originär an der Fortbildung des Rechts mitzuwirken. Ihr übernehmt früh Eigenverantwortung für einen elementaren Dienst am Rechtsstaat. An eurer Stelle wäre ich stolz auf diese Chance. Seid stolz.
Dafuq did I just read
25.01.2021, 19:15
Wie ist es denn zu sehen, wenn man hier Beklagtenseite tätig ist? Auch so negativ wie in den Verbraucherkanzleien?
25.01.2021, 19:22
Ist fast genauso bescheuert wie Diesel. In den Schriftsätzen findet sich nur vergleichsweise weniger Müll wie irgendwelche Zeitungsartikel oder so.
Für den Lebenslauf absolut unwürdig.
Für den Lebenslauf absolut unwürdig.
25.01.2021, 19:35
Der BGH ist da ja zum Glück Recht streng und das Meiste ist mittlerweile entschieden, auch wenn das die Kläger nicht wahrhaben wollen.
25.01.2021, 20:55
25.01.2021, 21:07
(25.01.2021, 20:55)fragender schrieb: https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...20525%2F19
Also so ausgelutscht ist das Thema nicht.
Natürlich ist es das. BGH hat entschieden. Und zwar anders als es auf allen Websites heißt: Die kaskadenverweisung ist zwar unzulässig, ABER steht der gesetzlichkeitsfikiton nicht entgegen. Das von dir zitierte Urteil hat nur die Besonderheit, dass die gesetzlichkeitsfiktion daran scheitert, dass das Muster Anlage 7 nicht korrekt übernommen wurde. Wäre dies der Fall gewesen, also der Kläger nicht unzutreffend 0ber verbundene Verträge informiert worden, dann bestünde kein widerrufsrecht mehr
25.01.2021, 21:17
Der Beitrag heißt doch "Anwalt Darlehenswiderruf". Da geht's nicht nur um Kaskadenhinweise.
Warum so überspannt?
Warum so überspannt?