24.12.2020, 01:36
(24.12.2020, 01:22)Gast schrieb: Was will man mit einem Master wenn man schon zwei Staatsexamen hat? Genauso Englisch und Auslandsaufenthalte, wozu? Das ist nur was für abgehobene Wirtschaftskanzleien, aber für die große Mehrheit der Juristen, die so ziemlich das deutscheste wählbare Studienfach gewählt haben, ist es von geringem praktischen Nutzen..
Dir muss wohl jemand erklären, dass es heutzutage etwas namens „Globalisierung“ gibt.
Hier das dürftest sogar du als nicht „abgehobener“ Jurist verstehen :
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Globalisierung
24.12.2020, 01:39
(24.12.2020, 00:23)Gast schrieb:Für die internationale Rechtsberatung sind Grundkenntnisse des ausländischen Rechts sehr relevant. Als Corporate-Anwalt schadet es nicht, wenn man die Grundzüge des angloamerikanischen Gesellschaftsrechts (genügen würde freilich Delaware) beherrscht. Dann versteht man sowohl die US-Anwälte besser als auch die Mandanten.Viele deutsche Fach-LLM-Studiengänge sind berufsbegleitend möglich, auch als Vollzeit-RA.
Die Vertiefung dort wird sich auch in der Praxis gut etablieren können.
Ausländische Master-Programme bringen ausschließlich Englisch-Kenntnisse; konkrete fachliche Kompetenzen werden dadurch nicht gefördert/erlangt. Man lernt ja zB kein deutsches SteuerR in Harvard; bei einem deutschen LLM hat dies sehr wohl viele Vorteile.
Die Dozenten der Top-Programme können den Studenten zudem wichtige Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiet beibringen, die auch in der täglichen Arbeit nützlich sind.
24.12.2020, 01:47
Da kann man auch "M & A for Dummies" auf Englisch lesen, spart ein paar tausend Euro...
Auslandserfahrung während Corona ist eh nicht. Wie will man da einreisen? Jedes Mal 2 Wochen Quarantäne.
Auslandserfahrung während Corona ist eh nicht. Wie will man da einreisen? Jedes Mal 2 Wochen Quarantäne.
24.12.2020, 02:42
(24.12.2020, 00:09)Gast schrieb: Mach lieber dein Ref und danach ggf. FA, sonst bist du nachher zu alt und dich nimmt keiner mehr.
Ich habe mein Ref mit 39 beendet und hatte keine Probleme bei der Stellensuche. Klar sollte man nicht rumgammeln. Aber aus Panik vor dem Alter sollte man auch nicht auf einen Master verzichten, falls man da Bock drauf hat.
24.12.2020, 11:18
(24.12.2020, 02:42)Gast schrieb:(24.12.2020, 00:09)Gast schrieb: Mach lieber dein Ref und danach ggf. FA, sonst bist du nachher zu alt und dich nimmt keiner mehr.
Ich habe mein Ref mit 39 beendet und hatte keine Probleme bei der Stellensuche. Klar sollte man nicht rumgammeln. Aber aus Panik vor dem Alter sollte man auch nicht auf einen Master verzichten, falls man da Bock drauf hat.
Dann hast du aber bestimmt schon vorher gearbeitet oder ein anderes Studium/ Ausbildung gemacht. Mit Lücken im Lebenslauf und 18 Semestern Studium ist es halt schwerer, wenn man dann erst mit Mitte/ Ende 30 fertig ist.
24.12.2020, 11:22
(24.12.2020, 11:18)Gast schrieb:(24.12.2020, 02:42)Gast schrieb:(24.12.2020, 00:09)Gast schrieb: Mach lieber dein Ref und danach ggf. FA, sonst bist du nachher zu alt und dich nimmt keiner mehr.
Ich habe mein Ref mit 39 beendet und hatte keine Probleme bei der Stellensuche. Klar sollte man nicht rumgammeln. Aber aus Panik vor dem Alter sollte man auch nicht auf einen Master verzichten, falls man da Bock drauf hat.
Dann hast du aber bestimmt schon vorher gearbeitet oder ein anderes Studium/ Ausbildung gemacht. Mit Lücken im Lebenslauf und 18 Semestern Studium ist es halt schwerer, wenn man dann erst mit Mitte/ Ende 30 fertig ist.
Ja logisch. Aber idR wird man ja nicht älter ohne was gemacht zu haben. Ob das ein vorheriges BWL Studium oder andere wirtschaftliche Zusatzqualifikationen, ein LLM oder ein sonstiger Auslandsaufenthalt, eine Diss oder andere Veröffentlichungen ist - alles wird einem beim Berufseinstieg mehr helfen als das vermeintlich hohe Alter schaden wird.
25.12.2020, 12:11
(24.12.2020, 01:36)Gast schrieb:(24.12.2020, 01:22)Gast schrieb: Was will man mit einem Master wenn man schon zwei Staatsexamen hat? Genauso Englisch und Auslandsaufenthalte, wozu? Das ist nur was für abgehobene Wirtschaftskanzleien, aber für die große Mehrheit der Juristen, die so ziemlich das deutscheste wählbare Studienfach gewählt haben, ist es von geringem praktischen Nutzen..
Dir muss wohl jemand erklären, dass es heutzutage etwas namens „Globalisierung“ gibt.
Hier das dürftest sogar du als nicht „abgehobener“ Jurist verstehen :
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Globalisierung
Globalisierung in der deutschen Justiz, bei Behörden oder bei FWW-Kanzleien gibt es (zum Glück) noch praktisch nicht. Gerichtssprache ist Deutsch, anwendbar ist deutsches Recht...Wenn man nen Auslandsaufenthalt aka Urlaub mit ein paar Sprachkursen machen will, ist es ja schön für einen. Man sollte aber dann auch zugeben können dass es in den meisten Fällen nur zum eigenen Vergnügen geschieht und bestenfalls nebenbei der Ausbildung wegen.