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Klausuren Februar 2017
Verb.Vers
Unregistered
 
#11
30.01.2017, 15:26
Hallo Gast,

du müsstest also auch pendeln?!
Wenn du Interesse hast, kann man sich vielleicht zusammentun?
Vielleicht könntest du dich mal melden oder mir deine Emailadresse geben?
Meine ist Laura_Streuer@web.de.
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Gast
Unregistered
 
#12
30.01.2017, 15:36
(26.01.2017, 15:35)Gast schrieb:  Ich schreibe auch Verbesserungsversuch in Hamm und müsste auch von Münster aus pendeln

Wenn du Interesse hast, kann man sich zusammentun?'
Email: Laura_Streuer@web.de
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Pintu
Unregistered
 
#13
02.02.2017, 16:29
War ja mal durchaus fair heute oder was me8nt ihr?
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Lissi
Unregistered
 
#14
02.02.2017, 16:56
VSD oder 823?e
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Gast
Unregistered
 
#15
02.02.2017, 17:02
Beides würde glaube ich durchgehen bzgl 1
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G
Unregistered
 
#16
02.02.2017, 17:19
Für die Nachwelt: Z1 - SV kurz

Kläger 1 = Säugling; Klägerin 2 = Mutter
Beklagte - Hotel & Resort GmbH

Oma von Kl. 1 bucht zwei Doppelzimmer in einem Hotel. Ein Zimmer für Oma und Opa, ein Zimmer Mama und Baby (= Kl. 1 & 2). Beim Frühstück am ersten Morgen sitzt Baby am Tisch im Hochstuhl, Mama füttert es. Da stellt Kellnerin eine Kanne Kaffee vor das Baby auf den Tisch. Es kommt, wie es kommen muss - Baby wirft Kanne um, heißer Kaffee auf Baby, Baby hat Verbrennungen.

Baby kommt in KH, 10 Tage, starke Verbrennungen, ewige Nachbehandlung, Narbe, Schmerzen, vlt irgendwann Hauttransplantation. Vater fährt mit dem Zug, um beim Baby & bei Mama zu sein (75 €). Während KH-Aufenthalt 10 x hin und herfahren - 75 €.

Antrag 1 - Schmerzensgeld, mind. 5000 €
Antrag 2 - 150 € Fahrtkosten Mama & Papa
Antrag 3 - Feststellung zukünftige Schäden
(alle Anträge von Kl. 1)
______________
Antrag 4 - Mama = Kl. 2 - fordert 600 € SE für vertanen Urlaub, entgangene Urlaubsfreude usw.

Für Anträge 1-3 Zeugen: Opa (ergiebig?!) und Kellnerin (unergiebig) - strittig war: Deckel auf der Kanne? Kanne in Reichweite vom Baby? Zeit zwischen Kanne abstellen und Unfall?

Dann noch ne Widerklage!
Mama hat schon vor Ankunft kosmetische Behandlung (75 €) gebucht - Tag X 16 Uhr. Hat sich aber vertan, also ruft sie an Tag X an um 15 Uhr an und macht mit der Mitarbeiterin einen neuen Termin aus für den nächsten Tag um 11 Uhr - da geht Mama aber nicht hin, weil um 10 Uhr die Kaffeesache mit dem Baby passiert ist und Mama im KH ist. An beiden Terminen wurden andere Kunden abgewiesen und am Ende hat die Mitarbeiterin Ausfall gehabt.

Bekl. beantragt, 150 € von Mama (2xBehandlung, weil zwei Termine nicht genutzt).

.
.
.

Hört sich rückblickend nach nicht so viel an, wie es tatsächlich gefühlt war...
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G
Unregistered
 
#17
02.02.2017, 17:40
Ich dachte mir:
Zulässigkeit Klage: sachliche Zuständigkeit LG wegen Streitwert, dabei obj. Klagehäufung; einfache Streitgenossenschaft auf Klägerseite, Bestimmtheit Schmerzensgeldantrag, FSI bei Antrag 3 - iE (+)

Begründetheit Klage:
Antrag 1-3: § 280 iVm VSD, PV - Beweiswürdigung (+), Verschulden vermutet, Schaden (v.a. Antrag 2) ja, Kausalität ja, keine Zurechnung Mitverschulden der Mutter

Antrag 4 (-), kein § 651f (oder so...), kein § 280 weil Kausalität (-)

Zulässigkeit WiKla (+), kein Problem gesehen

Begründetheit WiKla (-)
1. Behandlung (-), Erlass § 397 durch bevollmächtigte Mitarbeiterin
2. Behandlung (-), wegen Vereinbarung Webseite; kein SEA wegen 100 % Mitverschulden Beklagte über § 254 II 2 wegen der Kaffeegeschichte

.
.
.
Hier war der Weg das Ziel denke ich, leider hatte ich ab Antrag 3 der Klage akute Zeitnot und habe quasi nur noch das Ergebnis hingeklatscht...kein allzu gutes Gefühl...
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Gast
Unregistered
 
#18
02.02.2017, 20:52
War in Hamburg auch nach dem SE- Anspruch bzgl. beider Wellness-Termine gefragt oder ging es nur um die Verlegung des Termins?

Wie habt ihr das mit dem MVS und der evt. gestörten Gesamtschuld der Mutter gelöst?
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RAsenmäher
Unregistered
 
#19
03.02.2017, 07:37
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dues...-1.6563599
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Gast
Unregistered
 
#20
03.02.2017, 11:58
(03.02.2017, 07:37)RAsenmäher schrieb:  http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dues...-1.6563599

Der Artikel ist vom 27.01.2017. Das kann doch kaum sein, dass das LJPA solch einen Sachverhalt keine 2 Wochen später in einer Klausur verarbeitet, oder?!

Auf der anderen Seite ist auch schwer vorstellbar, dass derselbe Sachverhalt vor kurzem schon mal so passiert ist.

Was meint ihr: Ist das LJPA so schnell geworden???
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