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Richteramt vs Rechtsanwalt
Gast
Unregistered
 
#11
08.09.2020, 08:32
Richteramt wenn du unterbezahlt und überarbeitet sein willst.

Anwaltschaft (insb. GK) wenn du überbezahlt und überarbeitet sein willst, wobei du hier zumindest noch die Wahl hast, ob du wirklich überarbeitet sein willst.

Vielleicht auch mal Verwaltungsjurist oder Justiziar usw. andenken. Da hast du Mittelwege.
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GastGast
Unregistered
 
#12
08.09.2020, 08:41
(08.09.2020, 08:32)Gast schrieb:  Richteramt wenn du unterbezahlt und überarbeitet sein willst.

Anwaltschaft (insb. GK) wenn du überbezahlt und überarbeitet sein willst, wobei du hier zumindest noch die Wahl hast, ob du wirklich überarbeitet sein willst.

Vielleicht auch mal Verwaltungsjurist oder Justiziar usw. andenken. Da hast du Mittelwege.

Richter überarbeitet? Lol
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Gast
Unregistered
 
#13
08.09.2020, 08:53
(08.09.2020, 08:41)GastGast schrieb:  
(08.09.2020, 08:32)Gast schrieb:  Richteramt wenn du unterbezahlt und überarbeitet sein willst.

Anwaltschaft (insb. GK) wenn du überbezahlt und überarbeitet sein willst, wobei du hier zumindest noch die Wahl hast, ob du wirklich überarbeitet sein willst.

Vielleicht auch mal Verwaltungsjurist oder Justiziar usw. andenken. Da hast du Mittelwege.

Richter überarbeitet? Lol

Die Richterlobby funktioniert  :D
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Gast
Unregistered
 
#14
08.09.2020, 09:20
Bin aktuell als Referendar in einer Kammer für Handelssachen und man kann definitiv nicht behaupten, dass die zu wenig Arbeit hätten. Man sagte mir, es kommt auch durchaus vor, mal 50 std Wochen zu machen oder am Wochenende das Votum noch vorbereiten zu müssen. 

Sollte man also schon Respekt vor haben
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Gast Gast
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#15
08.09.2020, 10:28
(08.09.2020, 09:20)Gast schrieb:  Bin aktuell als Referendar in einer Kammer für Handelssachen und man kann definitiv nicht behaupten, dass die zu wenig Arbeit hätten. Man sagte mir, es kommt auch durchaus vor, mal 50 std Wochen zu machen oder am Wochenende das Votum noch vorbereiten zu müssen. 

Sollte man also schon Respekt vor haben


Meine Erfahrung im Freundeskreis ist so: Die ersten 2-3 Jahre arbeitest du als Richter immer viel. So ab 5 Jahren Berufserfahrung ist es dann eher die Frage, ob man viel arbeiten will. Ja, wer in eine KfH geht, hat viel zu tun. Und wer am AG jeden Fall nach umfassender Rechtsrecherche und Beweisaufnahme entscheiden will, hat auch viel zu tun. Man kann dann aber auch am AG schnell die Fälle weg entscheiden bzw. vergleichen und eben flott beim Verkehrsunfall eine 70/30 Quote aus dem Bauch urteilen (während ein anderer Richter vllt. lieber hierzu noch eine Stunde recherchiert, um dann auf Basis von Vergleichsfällen am AG Bayreuth und LG Schwerin 60/40 urteilen würde).
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C8H10N4O2
Senior Member
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Beiträge: 369
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#16
08.09.2020, 10:42
Ich finde immer erschreckend, dass das der Anspruch an die eigene Arbeit sein soll: Fälle "wegschaffen", den Tisch freiräumen und möglichst früh ins Wochenende. Ob die Entscheidung negative Auswirkungen auf die Parteien hat, ist dabei absolut sekundär. Man muss nicht alles bis ins letzte Detail durchdenken aber genau diese "Arbeit ist nur Belastung" Mentalität ist das, was mich (neben dem unzureichenden Gehalt und dem teilweise miserablen Umgang miteinander) an einer Tätigkeit im öD/Justiz so abschreckt
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
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#17
08.09.2020, 10:42
Ich habe mich vor allem für das Richteramt entschieden, weil ich völlig unabhängig bin. Man kann arbeiten wie und wo man will, ohne dass man Rechenschaft darüber ablegen muss oder dass mir ein Vorgesetzter sagt was ich zu tun habe.
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Gast
Unregistered
 
#18
08.09.2020, 10:58
(08.09.2020, 10:42)Gast schrieb:  Ich habe mich vor allem für das Richteramt entschieden, weil ich völlig unabhängig bin. Man kann arbeiten wie und wo man will, ohne dass man Rechenschaft darüber ablegen muss oder dass mir ein Vorgesetzter sagt was ich zu tun habe.


And what about PEBB§Y?
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Gast
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#19
08.09.2020, 10:59
(08.09.2020, 10:42)Gast schrieb:  Ich habe mich vor allem für das Richteramt entschieden, weil ich völlig unabhängig bin. Man kann arbeiten wie und wo man will, ohne dass man Rechenschaft darüber ablegen muss oder dass mir ein Vorgesetzter sagt was ich zu tun habe.

Und würdest Du Dich wieder so entscheiden? Haben sich die Hoffnungen bestätigt?
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Gast Gast
Unregistered
 
#20
08.09.2020, 11:01
(08.09.2020, 10:42)C8H10N4O2 schrieb:  Ich finde immer erschreckend, dass das der Anspruch an die eigene Arbeit sein soll: Fälle "wegschaffen", den Tisch freiräumen und möglichst früh ins Wochenende. Ob die Entscheidung negative Auswirkungen auf die Parteien hat, ist dabei absolut sekundär. Man muss nicht alles bis ins letzte Detail durchdenken aber genau diese "Arbeit ist nur Belastung" Mentalität ist das, was mich (neben dem unzureichenden Gehalt und dem teilweise miserablen Umgang miteinander) an einer Tätigkeit im öD/Justiz so abschreckt

Na, es ist ja ein Unterschied, ob man sagt "Arbeit ist nur Belastung" oder eben "Ich habe den Anspruch, meine Arbeit innerhalb von 38 Wochenstunden zu erledigen." Die Sache bei Jura ist, dass man immer noch mehr über einen Fall nachdenken könnte. Aber R1 macht bei 38 Wochenstunden Sinn, bei 50 Wochenstunden nicht wirklich. Der "Fehler" liegt dann nicht beim einzelnen Richter, der den Anspruch hat, nur seine auch bezahlte Arbeitszeit zu arbeiten, sondern beim Land und der Gerichtsverwaltung, die nicht genügend Richter einstellen, damit man auf jeden Fall ausreichend Zeit verwenden kann.
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