20.08.2020, 20:05
(20.08.2020, 17:27)Gast schrieb: Irgendjemand hat vor einiger Zeit mal in diesem Forum geschrieben: "Das Examen ist die schlechteste Möglichkeit die Qualität eines Juristen zu bestimmen. Mit Ausnahme aller anderen." Ich denke damit ist alles gesagt (schrieb er und fügte weitere Sätze an). Examen nervt, ist unfair und nicht vergleichbar, hat eine komische Form und hängt zu einem viel zu großen Teil von Variablen ab, auf die man keinen Einfluss hat. Es ist trotzdem von allen Messinstrumenten die man hat, immer noch das genaueste.
Was spricht denn gegen Klausuren während des Refs unter echter Aufsicht anstatt eines großen Blocks am Ende? Das wäre westenlich besser für die ReferendarInnen. Eine kleine und einfache Änderung.
20.08.2020, 21:18
„Sinnhaftigkeit der Examensklausuren - Warum schreiben wir Juristen die Klausuren eigentlich noch immer von Hand, statt am PC?“
Beamtenmentalität: Warum zusätzliche Arbeit und Probleme schaffen? Juristenmentalität und Risikoaversion: Jeder Neuerung wird misstraut, bis es gar nicht mehr anders geht. Die Folge ist, dass eine Berufszulassungsprüfung etwas Praxisfernes prüft. Kein Anwalt/Richter schreibt mit der Hand. Das PC-Examen müsste schon seit Jahren Standard sein. In anderen Ländern ist es das längst.
„Warum werden die Examensklausuren nur noch auf Zeitnot ausgelegt, statt auf gute, gehaltvolle und kreative Lösung?“
Weil sonst eine (prüfungsrechtlich beanstandungsfreie) Notendifferenzierung nicht mehr möglich wäre. Wer will in der Tiefe schon beurteilen können, ob Arg A oder Arg B nun 4, 6, 9 oder 10 Punkte rechtfertigt. Durch Zeitnot und Faktenflut kann man Gründe schaffen: Bei einigen fehlt der praktische Teil oder es wird ein Baustein des Sachverhaltes in der Eile falsch gelesen: Schon geht’s ums Überleben. Bei denjenigen, die fertig werden, kann man bei den mittelmäßigen die mangelnde Tiefe oder die hastigen Ungenauigkeiten bemängeln. Im Zweifel kann eine fehlende Formalität gerügt werden (zB beim RA-Gutachten an der falschen Stelle den Urteilsstil benutzt. Als ob das die Qualifikation deines Auftretens vor Gericht und deiner Schriftsätze bestimmte). Angesichts oftmals fehlender logischen Überprüfbarkeit von „Richtigkeit“ im Detail, muss man überprüfbare Fehler produzieren. Dazu behilft man sich mit der Überfrachtung der Sachverhalte.
„Korrekturen - Ist es fair, dass beispielsweise eine Z1-Klausur bei ein und dem selben Durchgang, am gleichen Klausurort und im selben Klausurraum von verschiedenen Erst- und auch ZweitKorrektoren korrigiert wird?“
Nein. Aber es wäre kaum ein Korrektor bereit, sämtliche Arbeiten eines Durchgangs zu korrigieren (in einem BLand, geschweige denn im Ring, falls die gleiche Klausur läuft).
„Welcher Sinn steckt dahinter, dass der Zweitkorrektor immer das Votum des Erstkorrektors vorab sieht?“
Kosten- und Arbeitsvermeidung. Die Benotung läge schlicht zu häufig zu weit auseinander. Es wäre jedes Mal wieder eine Abstimmung oder gar eine Drittkorrektur nötig - und produzierte mehr Widersprüche. Das würde Verwaltungsaufwand produzieren.
„Allgemein - Warum sind die Durchgänge in Juni und Dezember wirklich immer die schwersten?“
Das ist ein Gerücht bzw. zuletzt Zufall. Ältere Klausuren aus Juni und Dezember waren keine Ausfaller. Im Übrigen ist zwischen Schwierigkeitsgrad und Benotung zu unterscheiden. Letztere ist in diesen Durchgängen nicht schlechter ausgefallen.
„Hand auf's Herz: Bayern hat doch wohl eindeutig das härteste Examen aller Bundesländer und NRW das leichteste, oder etwa nicht?“
Bayern muss mehr Klausuren schreiben und hat stofflich mehr Umfang. Dafür ist immerhin Kommentierung erlaubt. Es müssen meist keine Tatbestände geschrieben werden und es gibt andere Abweichungen. Die Klausuren sind meist nicht ganz so umfangreich. Die Benotung ist im oberen Bereich großzügiger. Aber theoretisch muss man mehr wissen, ja. Dass allein dadurch die juristische Qualität höher sei, mag man bezweifeln. Irgendjemand schrieb, dass das Ermächtigungsgesetz mal in Bayern lief und die Mehrheit es für verfassungsgemäß hielt.
NRW hat - wenn man die gleichen Maßstäbe anlegt - nicht das leichteste, da es stofflich mehr verlangt als andere BLänder. In einigen Bundesländern gibt es manche Klausurtypen gar nicht (zB keine Strafurteilsklausur in Berlin, Nds etc.), kein Kommunalrecht als Prüfungsmaterie usw., Zwangsvollstreckungsrecht läuft in NRW meines Wissens immer, während es woanders per Zufall läuft oder sich ganz vermeiden lässt. In manchen Ländern kann man durch Wahlklausuren bestimmten Klausurtypen und -inhalten gezielt aus dem Weg gehen und Klausurstoff aussparen. Das reduziert je nach Wahl den erforderlichen Wissensstock. Und zuletzt beträgt meines Wissens die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag in NRW lediglich 60 Minuten, während sie bei vergleichbaren Sachverhalten teilweise 90 Minuten beträgt.
„Fairness bei der Mündlichen: Wieso gibt es Vorsitzende bzw. Kommissionen, die einen bestimmten Ruf weg haben und wie ist das dann mit der Vergleichbarkeit der Noten unter den Referendaren, wenn manche "nettere" Kommissionen hatten? Spielt Glück dann also doch eine Rolle?“
Natürlich. Manche Korrektoren geben grds. grob die schriftliche Note +- 1, Manche selten unter 8. Manche wiederum fast nie über 10.
„Super Stationszeugnisse, nie durch eine einzige Klausur im Ref. gefallen... und nun ein richtig bescheidens Examen? Wie passt das zusammen?“
Zum einen mangelnde Vergleichbarkeit der Prüfer, unterschiedliche Mitreferendare, zum anderen Dinge wie Prüfungsangst. Was die praktischen Arbeiten angeht: Die haben wenig mit den schriftlichen Klausuren gemein - siehe schon oben: In der Zivilstation arbeitest du das Urteil aus wie ein Richter: Schlägst nach, reflektierst, schreibst ein angemessenes und gerechtes lege arte Ergebnis - am PC. In der Prüfung hetzt du durch angerissene Probleme und wiederkannte Fallkonstellationen und zwingst dich, den erstbesten, seichten Gedanken schnell aufs Papier zu quälen, damit du fertig wirst. Der Unterschied zwischen praktischer Arbeit und dem Lernen für die Klausuren liegt für jeden auf der Hand.
Unsere jetzigen Durchgänge brauchen sich jedenfalls vor den Damen und Herren älteren Jahrgangs nicht zu verstecken. Früher gab es das Hausarbeitsexamen. Und für den Aktenvortrag hatte man mehrere Tage Zeit, nach denen man nur noch das Ergebnis vortragen musste.
In der Retrospektive werden aber diejenigen, die mit ihren Ergebnis zufrieden sind, das Examen als im Groben und Gangen fair betrachten, die anderen nicht. So schnell wird sich am System nichts ändern.
Beamtenmentalität: Warum zusätzliche Arbeit und Probleme schaffen? Juristenmentalität und Risikoaversion: Jeder Neuerung wird misstraut, bis es gar nicht mehr anders geht. Die Folge ist, dass eine Berufszulassungsprüfung etwas Praxisfernes prüft. Kein Anwalt/Richter schreibt mit der Hand. Das PC-Examen müsste schon seit Jahren Standard sein. In anderen Ländern ist es das längst.
„Warum werden die Examensklausuren nur noch auf Zeitnot ausgelegt, statt auf gute, gehaltvolle und kreative Lösung?“
Weil sonst eine (prüfungsrechtlich beanstandungsfreie) Notendifferenzierung nicht mehr möglich wäre. Wer will in der Tiefe schon beurteilen können, ob Arg A oder Arg B nun 4, 6, 9 oder 10 Punkte rechtfertigt. Durch Zeitnot und Faktenflut kann man Gründe schaffen: Bei einigen fehlt der praktische Teil oder es wird ein Baustein des Sachverhaltes in der Eile falsch gelesen: Schon geht’s ums Überleben. Bei denjenigen, die fertig werden, kann man bei den mittelmäßigen die mangelnde Tiefe oder die hastigen Ungenauigkeiten bemängeln. Im Zweifel kann eine fehlende Formalität gerügt werden (zB beim RA-Gutachten an der falschen Stelle den Urteilsstil benutzt. Als ob das die Qualifikation deines Auftretens vor Gericht und deiner Schriftsätze bestimmte). Angesichts oftmals fehlender logischen Überprüfbarkeit von „Richtigkeit“ im Detail, muss man überprüfbare Fehler produzieren. Dazu behilft man sich mit der Überfrachtung der Sachverhalte.
„Korrekturen - Ist es fair, dass beispielsweise eine Z1-Klausur bei ein und dem selben Durchgang, am gleichen Klausurort und im selben Klausurraum von verschiedenen Erst- und auch ZweitKorrektoren korrigiert wird?“
Nein. Aber es wäre kaum ein Korrektor bereit, sämtliche Arbeiten eines Durchgangs zu korrigieren (in einem BLand, geschweige denn im Ring, falls die gleiche Klausur läuft).
„Welcher Sinn steckt dahinter, dass der Zweitkorrektor immer das Votum des Erstkorrektors vorab sieht?“
Kosten- und Arbeitsvermeidung. Die Benotung läge schlicht zu häufig zu weit auseinander. Es wäre jedes Mal wieder eine Abstimmung oder gar eine Drittkorrektur nötig - und produzierte mehr Widersprüche. Das würde Verwaltungsaufwand produzieren.
„Allgemein - Warum sind die Durchgänge in Juni und Dezember wirklich immer die schwersten?“
Das ist ein Gerücht bzw. zuletzt Zufall. Ältere Klausuren aus Juni und Dezember waren keine Ausfaller. Im Übrigen ist zwischen Schwierigkeitsgrad und Benotung zu unterscheiden. Letztere ist in diesen Durchgängen nicht schlechter ausgefallen.
„Hand auf's Herz: Bayern hat doch wohl eindeutig das härteste Examen aller Bundesländer und NRW das leichteste, oder etwa nicht?“
Bayern muss mehr Klausuren schreiben und hat stofflich mehr Umfang. Dafür ist immerhin Kommentierung erlaubt. Es müssen meist keine Tatbestände geschrieben werden und es gibt andere Abweichungen. Die Klausuren sind meist nicht ganz so umfangreich. Die Benotung ist im oberen Bereich großzügiger. Aber theoretisch muss man mehr wissen, ja. Dass allein dadurch die juristische Qualität höher sei, mag man bezweifeln. Irgendjemand schrieb, dass das Ermächtigungsgesetz mal in Bayern lief und die Mehrheit es für verfassungsgemäß hielt.
NRW hat - wenn man die gleichen Maßstäbe anlegt - nicht das leichteste, da es stofflich mehr verlangt als andere BLänder. In einigen Bundesländern gibt es manche Klausurtypen gar nicht (zB keine Strafurteilsklausur in Berlin, Nds etc.), kein Kommunalrecht als Prüfungsmaterie usw., Zwangsvollstreckungsrecht läuft in NRW meines Wissens immer, während es woanders per Zufall läuft oder sich ganz vermeiden lässt. In manchen Ländern kann man durch Wahlklausuren bestimmten Klausurtypen und -inhalten gezielt aus dem Weg gehen und Klausurstoff aussparen. Das reduziert je nach Wahl den erforderlichen Wissensstock. Und zuletzt beträgt meines Wissens die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag in NRW lediglich 60 Minuten, während sie bei vergleichbaren Sachverhalten teilweise 90 Minuten beträgt.
„Fairness bei der Mündlichen: Wieso gibt es Vorsitzende bzw. Kommissionen, die einen bestimmten Ruf weg haben und wie ist das dann mit der Vergleichbarkeit der Noten unter den Referendaren, wenn manche "nettere" Kommissionen hatten? Spielt Glück dann also doch eine Rolle?“
Natürlich. Manche Korrektoren geben grds. grob die schriftliche Note +- 1, Manche selten unter 8. Manche wiederum fast nie über 10.
„Super Stationszeugnisse, nie durch eine einzige Klausur im Ref. gefallen... und nun ein richtig bescheidens Examen? Wie passt das zusammen?“
Zum einen mangelnde Vergleichbarkeit der Prüfer, unterschiedliche Mitreferendare, zum anderen Dinge wie Prüfungsangst. Was die praktischen Arbeiten angeht: Die haben wenig mit den schriftlichen Klausuren gemein - siehe schon oben: In der Zivilstation arbeitest du das Urteil aus wie ein Richter: Schlägst nach, reflektierst, schreibst ein angemessenes und gerechtes lege arte Ergebnis - am PC. In der Prüfung hetzt du durch angerissene Probleme und wiederkannte Fallkonstellationen und zwingst dich, den erstbesten, seichten Gedanken schnell aufs Papier zu quälen, damit du fertig wirst. Der Unterschied zwischen praktischer Arbeit und dem Lernen für die Klausuren liegt für jeden auf der Hand.
Unsere jetzigen Durchgänge brauchen sich jedenfalls vor den Damen und Herren älteren Jahrgangs nicht zu verstecken. Früher gab es das Hausarbeitsexamen. Und für den Aktenvortrag hatte man mehrere Tage Zeit, nach denen man nur noch das Ergebnis vortragen musste.
In der Retrospektive werden aber diejenigen, die mit ihren Ergebnis zufrieden sind, das Examen als im Groben und Gangen fair betrachten, die anderen nicht. So schnell wird sich am System nichts ändern.
20.08.2020, 21:50
(20.08.2020, 21:18)Analyse schrieb: „Sinnhaftigkeit der Examensklausuren - Warum schreiben wir Juristen die Klausuren eigentlich noch immer von Hand, statt am PC?“
Beamtenmentalität: Warum zusätzliche Arbeit und Probleme schaffen? Juristenmentalität und Risikoaversion: Jeder Neuerung wird misstraut, bis es gar nicht mehr anders geht. Die Folge ist, dass eine Berufszulassungsprüfung etwas Praxisfernes prüft. Kein Anwalt/Richter schreibt mit der Hand. Das PC-Examen müsste schon seit Jahren Standard sein. In anderen Ländern ist es das längst.
„Warum werden die Examensklausuren nur noch auf Zeitnot ausgelegt, statt auf gute, gehaltvolle und kreative Lösung?“
Weil sonst eine (prüfungsrechtlich beanstandungsfreie) Notendifferenzierung nicht mehr möglich wäre. Wer will in der Tiefe schon beurteilen können, ob Arg A oder Arg B nun 4, 6, 9 oder 10 Punkte rechtfertigt. Durch Zeitnot und Faktenflut kann man Gründe schaffen: Bei einigen fehlt der praktische Teil oder es wird ein Baustein des Sachverhaltes in der Eile falsch gelesen: Schon geht’s ums Überleben. Bei denjenigen, die fertig werden, kann man bei den mittelmäßigen die mangelnde Tiefe oder die hastigen Ungenauigkeiten bemängeln. Im Zweifel kann eine fehlende Formalität gerügt werden (zB beim RA-Gutachten an der falschen Stelle den Urteilsstil benutzt. Als ob das die Qualifikation deines Auftretens vor Gericht und deiner Schriftsätze bestimmte). Angesichts oftmals fehlender logischen Überprüfbarkeit von „Richtigkeit“ im Detail, muss man überprüfbare Fehler produzieren. Dazu behilft man sich mit der Überfrachtung der Sachverhalte.
„Korrekturen - Ist es fair, dass beispielsweise eine Z1-Klausur bei ein und dem selben Durchgang, am gleichen Klausurort und im selben Klausurraum von verschiedenen Erst- und auch ZweitKorrektoren korrigiert wird?“
Nein. Aber es wäre kaum ein Korrektor bereit, sämtliche Arbeiten eines Durchgangs zu korrigieren (in einem BLand, geschweige denn im Ring, falls die gleiche Klausur läuft).
„Welcher Sinn steckt dahinter, dass der Zweitkorrektor immer das Votum des Erstkorrektors vorab sieht?“
Kosten- und Arbeitsvermeidung. Die Benotung läge schlicht zu häufig zu weit auseinander. Es wäre jedes Mal wieder eine Abstimmung oder gar eine Drittkorrektur nötig - und produzierte mehr Widersprüche. Das würde Verwaltungsaufwand produzieren.
„Allgemein - Warum sind die Durchgänge in Juni und Dezember wirklich immer die schwersten?“
Das ist ein Gerücht bzw. zuletzt Zufall. Ältere Klausuren aus Juni und Dezember waren keine Ausfaller. Im Übrigen ist zwischen Schwierigkeitsgrad und Benotung zu unterscheiden. Letztere ist in diesen Durchgängen nicht schlechter ausgefallen.
„Hand auf's Herz: Bayern hat doch wohl eindeutig das härteste Examen aller Bundesländer und NRW das leichteste, oder etwa nicht?“
Bayern muss mehr Klausuren schreiben und hat stofflich mehr Umfang. Dafür ist immerhin Kommentierung erlaubt. Es müssen meist keine Tatbestände geschrieben werden und es gibt andere Abweichungen. Die Klausuren sind meist nicht ganz so umfangreich. Die Benotung ist im oberen Bereich großzügiger. Aber theoretisch muss man mehr wissen, ja. Dass allein dadurch die juristische Qualität höher sei, mag man bezweifeln. Irgendjemand schrieb, dass das Ermächtigungsgesetz mal in Bayern lief und die Mehrheit es für verfassungsgemäß hielt.
NRW hat - wenn man die gleichen Maßstäbe anlegt - nicht das leichteste, da es stofflich mehr verlangt als andere BLänder. In einigen Bundesländern gibt es manche Klausurtypen gar nicht (zB keine Strafurteilsklausur in Berlin, Nds etc.), kein Kommunalrecht als Prüfungsmaterie usw., Zwangsvollstreckungsrecht läuft in NRW meines Wissens immer, während es woanders per Zufall läuft oder sich ganz vermeiden lässt. In manchen Ländern kann man durch Wahlklausuren bestimmten Klausurtypen und -inhalten gezielt aus dem Weg gehen und Klausurstoff aussparen. Das reduziert je nach Wahl den erforderlichen Wissensstock. Und zuletzt beträgt meines Wissens die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag in NRW lediglich 60 Minuten, während sie bei vergleichbaren Sachverhalten teilweise 90 Minuten beträgt.
„Fairness bei der Mündlichen: Wieso gibt es Vorsitzende bzw. Kommissionen, die einen bestimmten Ruf weg haben und wie ist das dann mit der Vergleichbarkeit der Noten unter den Referendaren, wenn manche "nettere" Kommissionen hatten? Spielt Glück dann also doch eine Rolle?“
Natürlich. Manche Korrektoren geben grds. grob die schriftliche Note +- 1, Manche selten unter 8. Manche wiederum fast nie über 10.
„Super Stationszeugnisse, nie durch eine einzige Klausur im Ref. gefallen... und nun ein richtig bescheidens Examen? Wie passt das zusammen?“
Zum einen mangelnde Vergleichbarkeit der Prüfer, unterschiedliche Mitreferendare, zum anderen Dinge wie Prüfungsangst. Was die praktischen Arbeiten angeht: Die haben wenig mit den schriftlichen Klausuren gemein - siehe schon oben: In der Zivilstation arbeitest du das Urteil aus wie ein Richter: Schlägst nach, reflektierst, schreibst ein angemessenes und gerechtes lege arte Ergebnis - am PC. In der Prüfung hetzt du durch angerissene Probleme und wiederkannte Fallkonstellationen und zwingst dich, den erstbesten, seichten Gedanken schnell aufs Papier zu quälen, damit du fertig wirst. Der Unterschied zwischen praktischer Arbeit und dem Lernen für die Klausuren liegt für jeden auf der Hand.
Unsere jetzigen Durchgänge brauchen sich jedenfalls vor den Damen und Herren älteren Jahrgangs nicht zu verstecken. Früher gab es das Hausarbeitsexamen. Und für den Aktenvortrag hatte man mehrere Tage Zeit, nach denen man nur noch das Ergebnis vortragen musste.
In der Retrospektive werden aber diejenigen, die mit ihren Ergebnis zufrieden sind, das Examen als im Groben und Gangen fair betrachten, die anderen nicht. So schnell wird sich am System nichts ändern.
Schöne Analyse
20.08.2020, 22:22
Ich plädiere für:
Die Kommission in der Mündlichen sollte die Ergebnisse aus dem Schriftlichen nicht kennen dürfte. Es fällt ja doch auf (und ist statistisch mE belegbar), dass die Noten in der Mündlichen dann gerne so vergeben werden, dass die Gesamtnote passt. Das müsste dann natürlich in allen BL so gemacht werden.
Andererseits: will man das System konsequent durchalten, sollte man die Ergebnisse auch nicht vorab an die Prüflinge herausgeben. Die könnten es dem Vorsitzenden ja sonst im Vorgespräch erzählen oder ähnliches. Das würde dann auch nicht gerade jeder Prüfling so wollen.
Die Kommission in der Mündlichen sollte die Ergebnisse aus dem Schriftlichen nicht kennen dürfte. Es fällt ja doch auf (und ist statistisch mE belegbar), dass die Noten in der Mündlichen dann gerne so vergeben werden, dass die Gesamtnote passt. Das müsste dann natürlich in allen BL so gemacht werden.
Andererseits: will man das System konsequent durchalten, sollte man die Ergebnisse auch nicht vorab an die Prüflinge herausgeben. Die könnten es dem Vorsitzenden ja sonst im Vorgespräch erzählen oder ähnliches. Das würde dann auch nicht gerade jeder Prüfling so wollen.
20.08.2020, 22:39
Oki, hier mal kurz eine Runde auskotzen:
Egal um was es geht - Bayern maßt sich doch sowieso immer an am besten zu sein. Da wird mir jedesmal speiübel. Was für eine Arroganz und Hochnäsigkeit. Musste dort selbst zwei Jahre mal zur Schule gehen. Und obwohl ich als damalige Hessin ja froh sein konnte überhaupt lesen und schreiben zu können (oberhalb der Donau kann das nämlich eigentlich niemand), hab ich es auch geschafft. Waren aber in vielerlei Hinsicht die schlimmsten Jahre meines Lebens und bis heute ein Grund dafür es gar nicht in Betracht zu ziehen dort ins ref zu gehen oder zu arbeiten.
Nur weil man sich für etwas besonderes hält heißt das nicht, dass das auch der Wahrheit entspricht. Ich habe das Examen in nrw geschrieben und es als sehr anspruchsvoll wahrgenommen, geschenkt wird einem nichts (außerdem abgedrehter dezemberdurchgang).
Nochmal zum Schluss: kotz, kotz, kotz. Komischerweise lese ich nie so Kommentare wie „in Sachen, Hessen, nrw... usw... ist das Examen am schwersten“. Ja liebe Bayern - ihr seid etwas ganz besonderes, wir wissen ist. Kotz.
Egal um was es geht - Bayern maßt sich doch sowieso immer an am besten zu sein. Da wird mir jedesmal speiübel. Was für eine Arroganz und Hochnäsigkeit. Musste dort selbst zwei Jahre mal zur Schule gehen. Und obwohl ich als damalige Hessin ja froh sein konnte überhaupt lesen und schreiben zu können (oberhalb der Donau kann das nämlich eigentlich niemand), hab ich es auch geschafft. Waren aber in vielerlei Hinsicht die schlimmsten Jahre meines Lebens und bis heute ein Grund dafür es gar nicht in Betracht zu ziehen dort ins ref zu gehen oder zu arbeiten.
Nur weil man sich für etwas besonderes hält heißt das nicht, dass das auch der Wahrheit entspricht. Ich habe das Examen in nrw geschrieben und es als sehr anspruchsvoll wahrgenommen, geschenkt wird einem nichts (außerdem abgedrehter dezemberdurchgang).
Nochmal zum Schluss: kotz, kotz, kotz. Komischerweise lese ich nie so Kommentare wie „in Sachen, Hessen, nrw... usw... ist das Examen am schwersten“. Ja liebe Bayern - ihr seid etwas ganz besonderes, wir wissen ist. Kotz.
20.08.2020, 22:56
(20.08.2020, 22:39)Gast schrieb: Oki, hier mal kurz eine Runde auskotzen:
Egal um was es geht - Bayern maßt sich doch sowieso immer an am besten zu sein. Da wird mir jedesmal speiübel. Was für eine Arroganz und Hochnäsigkeit. Musste dort selbst zwei Jahre mal zur Schule gehen. Und obwohl ich als damalige Hessin ja froh sein konnte überhaupt lesen und schreiben zu können (oberhalb der Donau kann das nämlich eigentlich niemand), hab ich es auch geschafft. Waren aber in vielerlei Hinsicht die schlimmsten Jahre meines Lebens und bis heute ein Grund dafür es gar nicht in Betracht zu ziehen dort ins ref zu gehen oder zu arbeiten.
Nur weil man sich für etwas besonderes hält heißt das nicht, dass das auch der Wahrheit entspricht. Ich habe das Examen in nrw geschrieben und es als sehr anspruchsvoll wahrgenommen, geschenkt wird einem nichts (außerdem abgedrehter dezemberdurchgang).
Nochmal zum Schluss: kotz, kotz, kotz. Komischerweise lese ich nie so Kommentare wie „in Sachen, Hessen, nrw... usw... ist das Examen am schwersten“. Ja liebe Bayern - ihr seid etwas ganz besonderes, wir wissen ist. Kotz.
Haha ich hab immer eher das Gefühl, dass alle anderen behaupten, dass die Bayern behaupten würden ihr Examen sei mehr wert / schwerer. Hier im Forum lese ich selten einen Bayer der meint er sei mehr wert.
20.08.2020, 23:35
In Bayern ist bekanntlich alles schwerer, selbst das Kilo Mehl.
21.08.2020, 00:45
(20.08.2020, 22:56)GastHE schrieb: Haha ich hab immer eher das Gefühl, dass alle anderen behaupten, dass die Bayern behaupten würden ihr Examen sei mehr wert / schwerer. Hier im Forum lese ich selten einen Bayer der meint er sei mehr wert.
Doch doch. Das habe sowohl in Bezug auf das 1. als auch das 2. Examen oft genug gehört. Allerdings (und zwar in beiden Fällen) besonders gerne aus dem Mund von Studenten bzw. frischgebackenen Absolventen, die noch nicht im Ref waren.
Besonders lustig sind die Quellen, die als Grundlage dieser Erkenntnis genannt werden: Dass Jura in Bayern ganz einfach schiwieriger ist und die bayrischen Unis entsprechend angesehener sind, bestätigte niemand geringeres als ein Prof aus Regensburg (das ist irgendwo ein Dörfchen in Bayern). Dass das bayrische 2. Examen nicht nur besonders schwierig, sondern dann auch gleich die schwerste Prüfung der Welt überhaupt (kein Witz!) ist, habe schließlich eine Studie der Harvard Universität (auch kein Witz!) ergeben.
Ich bekomme in solchen Fällen Kopfschmerzen.
Sowas hört man dann tatsächlich immer nur auf Bayern.
Ähnliches vor kurzem noch von einer bayrischen Abiturienten, die mein lausiges NRW-Abi mit ihrem bayrischen Realschulabschluss gleichstellen wollte. Komische Leute dort.
21.08.2020, 08:14
(20.08.2020, 22:39)Gast schrieb: Oki, hier mal kurz eine Runde auskotzen:
Nochmal zum Schluss: kotz, kotz, kotz. Komischerweise lese ich nie so Kommentare wie „in Sachen, Hessen, nrw... usw... ist das Examen am schwersten“. Ja liebe Bayern - ihr seid etwas ganz besonderes, wir wissen ist. Kotz.
Weils dort halt viel einfacher ist. Vor allem in "Sachen".
21.08.2020, 08:52
(21.08.2020, 00:45)Gast schrieb:(20.08.2020, 22:56)GastHE schrieb: Haha ich hab immer eher das Gefühl, dass alle anderen behaupten, dass die Bayern behaupten würden ihr Examen sei mehr wert / schwerer. Hier im Forum lese ich selten einen Bayer der meint er sei mehr wert.
Doch doch. Das habe sowohl in Bezug auf das 1. als auch das 2. Examen oft genug gehört. Allerdings (und zwar in beiden Fällen) besonders gerne aus dem Mund von Studenten bzw. frischgebackenen Absolventen, die noch nicht im Ref waren.
Besonders lustig sind die Quellen, die als Grundlage dieser Erkenntnis genannt werden: Dass Jura in Bayern ganz einfach schiwieriger ist und die bayrischen Unis entsprechend angesehener sind, bestätigte niemand geringeres als ein Prof aus Regensburg (das ist irgendwo ein Dörfchen in Bayern). Dass das bayrische 2. Examen nicht nur besonders schwierig, sondern dann auch gleich die schwerste Prüfung der Welt überhaupt (kein Witz!) ist, habe schließlich eine Studie der Harvard Universität (auch kein Witz!) ergeben.
Ich bekomme in solchen Fällen Kopfschmerzen.
Sowas hört man dann tatsächlich immer nur auf Bayern.
Ähnliches vor kurzem noch von einer bayrischen Abiturienten, die mein lausiges NRW-Abi mit ihrem bayrischen Realschulabschluss gleichstellen wollte. Komische Leute dort.
Jedenfalls fürs erste Examen ist meiner Meinung nach zutreffend, dass das Examen in Bayern und Baden-Württemberg ein anderes Niveau/Schwierigkeitsgrad hat, als in den restlichen Bundesländern. Es ist doch durch Studien belegt, dass eine (teils deutliche) Notenverbesserung nach dem 1. Examen durch Bundeslandwechsel eintritt. Das kann sicher kein Zufall sein.
In der Examensvorbereitung wurden wir (BW) vom Prof gewarnt, nicht mit Examensklausuren aus NRW zu üben, da diese den Anforderungen nicht entsprechen. Aus Neugierde habe ich mir damals Klausuren aus Zeitschriften besorgt und musste feststellen, der Prof hatte recht: Examensklausuren fürs erste Examen bauten in der Regel auf absoluten Standardproblemen (Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Anfechtung einer Vollmacht usw.) auf. Solche Klausuren kann man mit stupidem Auswendiglernen bestehen, wohingegen jedenfalls die Examensklausuren in BW durch Systemverständnis und unbekannte Probleme tatsächlich juristische Begabung abfragen.
In der Praxis wird das auch anerkannt, da mir sowohl bei Bewerbung als WissMit, als auch für die Anwaltsstation (beides GK) mitgeteilt wurde, dass ein Examen aus BW einen hohen Stellenwert besitzt und Absolventen deshalb gerne eingestellt werden.