Gestern, 17:25
Wie durchdenkt man denn beim Joggen seine Verfahren, man hat ja weder die Akten noch Literatur zur Hand.
Gestern, 17:47
(Gestern, 17:25)Der aus Steinen Wasser zu pressen versucht schrieb: Wie durchdenkt man denn beim Joggen seine Verfahren, man hat ja weder die Akten noch Literatur zur Hand.
Es ist vermutlich wie in sehr vielen anderen Jobs auch - man lässt die Arbeit mental selten zu 100% im Büro. Man hat die aktuellen Themen / Verfahren im Kopf und muss den Sachverhalt / die Akten nicht ständig nachlesen. Literatur braucht man auch nicht immer um eine praktikable Lösung zu finden. Mir ist auch schon mal eine gute Idee beim Haare föhnen gekommen.
Gestern, 20:57
(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb:(Gestern, 09:34)Jurii schrieb:(26.04.2026, 11:19)BetterLearnAll25 schrieb: Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.
Ich hab gedacht, dass man gerade als Richter die Arbeitszeit eher betrachten muss wie in einer Kanzlei die Billables - nur wirklicher "Output" in Form eines schriftlichen Arbeitsergebnisses (E-Mail an Mandant, Memo, Vermerk, Urteil) zählt. So wie ich in der Kanzlei für meine 8 netto Billables pro Tag eigentlich 11 brutto Stunden (Mittagspause abziehen, Kaffeepausen abziehen, Verwaltungsaufwand abziehen) da sein muss, wäre das auch als Richter, dachte ich?
Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.
Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?
Verstehe, guter Punkt. Nach außen dem Mandanten gegenüber ist es natürlich die abrechenbare Zeit und relevant, um Geld zu verdienen. Nach innen für den Associate sind sie halt leider auch relevant, weil ich zum einen genug Billables vorweisen muss, um zu zeigen, dass ich gerade 100% Kapazität ausschöpfe (oder ansonsten vielleicht noch ein Mandat annehmen könnte) und auf der anderen Seite muss ich schauen, dass ich für einzelne, "leichte" Aufgaben nicht zu lange brauche, sondern effizient arbeite. Das heißt, es kann auch mal sein, dass ich 8 Stunden brutto auf der Arbeit bin, aber meinen Output an dem Tag beim besten Willen nur in 5 Billables zusammenfassen kann. Ich dachte, dass das in der Arbeit als Richter auch ähnlich sein kann: ich hab 8 Stunden am Schreibtisch gesessen aber faktisch nur wirklich 5 Stunden effizient etwas produziert. Aber vielleicht muss man da anders herangehen und eher die Qualität des Arbeitsergebnisses betrachten, als die Quantität der Stunden? Das heißt, wenn ich als Richter am Tag 12 Sachen erledigt hab und das halt in 5 Stunden geschafft habe, ist alles gut und ich muss nicht noch 3 weitere Stunden für irgendeine Gewinnmaximierung aus mir rauspressen.
Gestern, 21:46
(Gestern, 20:57)Jurii schrieb:(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb:(Gestern, 09:34)Jurii schrieb:(26.04.2026, 11:19)BetterLearnAll25 schrieb: Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.
Ich hab gedacht, dass man gerade als Richter die Arbeitszeit eher betrachten muss wie in einer Kanzlei die Billables - nur wirklicher "Output" in Form eines schriftlichen Arbeitsergebnisses (E-Mail an Mandant, Memo, Vermerk, Urteil) zählt. So wie ich in der Kanzlei für meine 8 netto Billables pro Tag eigentlich 11 brutto Stunden (Mittagspause abziehen, Kaffeepausen abziehen, Verwaltungsaufwand abziehen) da sein muss, wäre das auch als Richter, dachte ich?
Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.
Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?
Verstehe, guter Punkt. Nach außen dem Mandanten gegenüber ist es natürlich die abrechenbare Zeit und relevant, um Geld zu verdienen. Nach innen für den Associate sind sie halt leider auch relevant, weil ich zum einen genug Billables vorweisen muss, um zu zeigen, dass ich gerade 100% Kapazität ausschöpfe (oder ansonsten vielleicht noch ein Mandat annehmen könnte) und auf der anderen Seite muss ich schauen, dass ich für einzelne, "leichte" Aufgaben nicht zu lange brauche, sondern effizient arbeite. Das heißt, es kann auch mal sein, dass ich 8 Stunden brutto auf der Arbeit bin, aber meinen Output an dem Tag beim besten Willen nur in 5 Billables zusammenfassen kann. Ich dachte, dass das in der Arbeit als Richter auch ähnlich sein kann: ich hab 8 Stunden am Schreibtisch gesessen aber faktisch nur wirklich 5 Stunden effizient etwas produziert. Aber vielleicht muss man da anders herangehen und eher die Qualität des Arbeitsergebnisses betrachten, als die Quantität der Stunden? Das heißt, wenn ich als Richter am Tag 12 Sachen erledigt hab und das halt in 5 Stunden geschafft habe, ist alles gut und ich muss nicht noch 3 weitere Stunden für irgendeine Gewinnmaximierung aus mir rauspressen.
Das ist an sich richtig. Da es aber keine Zeiterfassung gibt und noch immer irgendwas zu tun, geht man oft trotzdem mit schlechtem Gewissen heim. Das ist ein mentales Problem, jedenfalls für viele. Ermittlungsrichter oder Betreuung ist das nicht ganz so, weil alles Eilige eh erledigt werden muss und man danach wirklich fertig ist.
Vor 11 Stunden
(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb: Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.
Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?
Wenn man das deutsche Arbeitsrecht auf diese Konstellation anwenden würde, dann wäre es wohl keine Arbeitszeit mehr. Die von dir geschilderte Verhaltensweise würde in der freien Wirtschaft ganz überwiegend nicht geduldet werden. Bei uns im Unternehmen haben wir eine sehr liberale Arbeitszeitgestaltung und viele Freiheiten. Wenn ich jetzt aber jeden Tag zwei Stunden früher den Laptop zuklappe, um Laufen zu gehen und dabei über meine Aufgaben nachzudenken, würde sicherlich irgendwann ein ernstes Gespräch mit mir geführt werden.
Gleichzeitig würde wahrscheinlich niemand etwas sagen, wenn ich Mal 30 min um den Block gehe, meine Aufgaben durchdenken und zu einer schnellen Lösung komme.
Persönlich komme ich bei einem Spaziergang auch immer auf gute Lösungen und bin danach deutlich effizienter.
Vor 9 Stunden
(Gestern, 20:57)Jurii schrieb:(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb:(Gestern, 09:34)Jurii schrieb:(26.04.2026, 11:19)BetterLearnAll25 schrieb: Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.
Ich hab gedacht, dass man gerade als Richter die Arbeitszeit eher betrachten muss wie in einer Kanzlei die Billables - nur wirklicher "Output" in Form eines schriftlichen Arbeitsergebnisses (E-Mail an Mandant, Memo, Vermerk, Urteil) zählt. So wie ich in der Kanzlei für meine 8 netto Billables pro Tag eigentlich 11 brutto Stunden (Mittagspause abziehen, Kaffeepausen abziehen, Verwaltungsaufwand abziehen) da sein muss, wäre das auch als Richter, dachte ich?
Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.
Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?
Verstehe, guter Punkt. Nach außen dem Mandanten gegenüber ist es natürlich die abrechenbare Zeit und relevant, um Geld zu verdienen. Nach innen für den Associate sind sie halt leider auch relevant, weil ich zum einen genug Billables vorweisen muss, um zu zeigen, dass ich gerade 100% Kapazität ausschöpfe (oder ansonsten vielleicht noch ein Mandat annehmen könnte) und auf der anderen Seite muss ich schauen, dass ich für einzelne, "leichte" Aufgaben nicht zu lange brauche, sondern effizient arbeite. Das heißt, es kann auch mal sein, dass ich 8 Stunden brutto auf der Arbeit bin, aber meinen Output an dem Tag beim besten Willen nur in 5 Billables zusammenfassen kann. Ich dachte, dass das in der Arbeit als Richter auch ähnlich sein kann: ich hab 8 Stunden am Schreibtisch gesessen aber faktisch nur wirklich 5 Stunden effizient etwas produziert. Aber vielleicht muss man da anders herangehen und eher die Qualität des Arbeitsergebnisses betrachten, als die Quantität der Stunden? Das heißt, wenn ich als Richter am Tag 12 Sachen erledigt hab und das halt in 5 Stunden geschafft habe, ist alles gut und ich muss nicht noch 3 weitere Stunden für irgendeine Gewinnmaximierung aus mir rauspressen.
Das kenne ich aus meiner Kanzleizeit auch noch so. Als Richter ist es aber doch ganz anders. Durch die richterliche Unabhängigkeit hat man im Hinblick auf Arbeitszeit und -Ort im Prinzip keine Vorgaben. Es wird den jungen Kollegen zwar immer mitgegeben, sich an den Zeiten von Beamten (41 Wochenstunden) zu orientieren. Am Ende zählen aber in erster Linie die erledigten Verfahren. Wenn ich da in vier Stunden schaffe, wofür andere acht brauchen, kann ich natürlich auch früher Feierabend machen. Die meisten Kollegen machen das aber übrigens trotzdem nicht, weil das Pflichtgefühl zu groß ist. Und wenn man nicht wie am Amts-, Arbeits- oder Sozialgericht alleine ist, sondern Mitglied eines Spruchkörpers, gibt es natürlich durchaus auch den sozialen Druck durch die Kollegen. Wenn von vier Leuten drei jeden Tag von 8 Uhr bis 18 Uhr im Büro sind, wird es für den vierten natürlich auch nicht einfacher, um 11 Uhr zu kommen und um 16 Uhr zu gehen...
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
Vor 9 Stunden
(Vor 11 Stunden)advocatus diaboli schrieb:(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb: Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.
Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?
Wenn man das deutsche Arbeitsrecht auf diese Konstellation anwenden würde, dann wäre es wohl keine Arbeitszeit mehr. Die von dir geschilderte Verhaltensweise würde in der freien Wirtschaft ganz überwiegend nicht geduldet werden. Bei uns im Unternehmen haben wir eine sehr liberale Arbeitszeitgestaltung und viele Freiheiten. Wenn ich jetzt aber jeden Tag zwei Stunden früher den Laptop zuklappe, um Laufen zu gehen und dabei über meine Aufgaben nachzudenken, würde sicherlich irgendwann ein ernstes Gespräch mit mir geführt werden.
Gleichzeitig würde wahrscheinlich niemand etwas sagen, wenn ich Mal 30 min um den Block gehe, meine Aufgaben durchdenken und zu einer schnellen Lösung komme.
Persönlich komme ich bei einem Spaziergang auch immer auf gute Lösungen und bin danach deutlich effizienter.
Ich kenne das von meiner Frau, die bei einem Dax-Konzern arbeitet, auch. Die gehen dort regelmäßig für Meetings oder Mitarbeitergespräche spazieren oder treffen sich in der Kaffee-Bar um irgendwas zu besprechen. Sowas gibt es im öffentlichen Dienst nun mal nicht (oder sehr selten). Als Richter unterfällt man dem Arbeitsrecht und den Arbeitszeiten auch nicht und ist insoweit auch nicht rechenschaftspflichtig. Entscheidend sind erledigte Verfahren. Sowohl die Arbeitsweise als auch das ganze System drum herum sind eben anders als in der freien Wirtschaft. Als ich in die Verwaltung abgeordnet war und es sowohl Zeiterfassung als auch andere Anforderungen an die Erreichbarkeit gab, war es auch nicht möglich, während der Arbeitszeit Sport zu machen.
Vor 9 Stunden
(Vor 11 Stunden)advocatus diaboli schrieb:(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb: Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.
Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?
Wenn man das deutsche Arbeitsrecht auf diese Konstellation anwenden würde, dann wäre es wohl keine Arbeitszeit mehr. Die von dir geschilderte Verhaltensweise würde in der freien Wirtschaft ganz überwiegend nicht geduldet werden. Bei uns im Unternehmen haben wir eine sehr liberale Arbeitszeitgestaltung und viele Freiheiten. Wenn ich jetzt aber jeden Tag zwei Stunden früher den Laptop zuklappe, um Laufen zu gehen und dabei über meine Aufgaben nachzudenken, würde sicherlich irgendwann ein ernstes Gespräch mit mir geführt werden.
Gleichzeitig würde wahrscheinlich niemand etwas sagen, wenn ich Mal 30 min um den Block gehe, meine Aufgaben durchdenken und zu einer schnellen Lösung komme.
Persönlich komme ich bei einem Spaziergang auch immer auf gute Lösungen und bin danach deutlich effizienter.
Das ist aber eben gerade nicht vergleichbar wie von Pontifex Maximus richtig beschrieben. In der Justiz, jedenfalls im Richterdienst, gibt es keine "Arbeitszeit", sondern wenn überhaupt das Arbeitspensum. Wenn ein Richter auf Teilzeit reduziert, reduziert sich damit auch nicht wie sonst üblich seine wöchentliche Arbeitszeit linear, sondern lediglich die Eingänge (Teilnahme an Durchgängen/Turnus) reduzieren sich.
Vor 3 Stunden
(Vor 9 Stunden)Pontifex Maximus schrieb:(Vor 11 Stunden)advocatus diaboli schrieb:(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb: Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.
Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?
Wenn man das deutsche Arbeitsrecht auf diese Konstellation anwenden würde, dann wäre es wohl keine Arbeitszeit mehr. Die von dir geschilderte Verhaltensweise würde in der freien Wirtschaft ganz überwiegend nicht geduldet werden. Bei uns im Unternehmen haben wir eine sehr liberale Arbeitszeitgestaltung und viele Freiheiten. Wenn ich jetzt aber jeden Tag zwei Stunden früher den Laptop zuklappe, um Laufen zu gehen und dabei über meine Aufgaben nachzudenken, würde sicherlich irgendwann ein ernstes Gespräch mit mir geführt werden.
Gleichzeitig würde wahrscheinlich niemand etwas sagen, wenn ich Mal 30 min um den Block gehe, meine Aufgaben durchdenken und zu einer schnellen Lösung komme.
Persönlich komme ich bei einem Spaziergang auch immer auf gute Lösungen und bin danach deutlich effizienter.
Ich kenne das von meiner Frau, die bei einem Dax-Konzern arbeitet, auch. Die gehen dort regelmäßig für Meetings oder Mitarbeitergespräche spazieren oder treffen sich in der Kaffee-Bar um irgendwas zu besprechen. Sowas gibt es im öffentlichen Dienst nun mal nicht (oder sehr selten). Als Richter unterfällt man dem Arbeitsrecht und den Arbeitszeiten auch nicht und ist insoweit auch nicht rechenschaftspflichtig. Entscheidend sind erledigte Verfahren. Sowohl die Arbeitsweise als auch das ganze System drum herum sind eben anders als in der freien Wirtschaft. Als ich in die Verwaltung abgeordnet war und es sowohl Zeiterfassung als auch andere Anforderungen an die Erreichbarkeit gab, war es auch nicht möglich, während der Arbeitszeit Sport zu machen.
Der von dir aufgeworfene Sachverhalt mit deiner Frau ist aber nach meinem Dafürhalten nicht vergleichbar. Denn wie ich deinen Schilderungen entnehmen kann, haben die Spaziergänge oder Kaffe-Bar-Besuche einen beruflichen Kontext. Deine Frau verlässt scheinbar nicht für 2h ihren Arbeitsplatz, um alleine Laufen zu gehen und über ihre Arbeit nachzudenken. Das wäre grundsätzlich arbeitsrechtlich auch unzulässig.
Das Richter nicht ans Arbeitsrecht gebunden sind, dürfte wohl allen Beteiligten bekannt sein. Damit wollte ich auch nur aufzeigen, wie deine Schilderungen wohl allgemein aufgefasst werden dürften. Wichtig ist letztlich nur, dass man als Richter seine Verfahren schafft. Das man diese aufgrund der Verantwortung, die man in diesem Amt trägt, anders durchdenkt, kann ich auch komplett nachvollziehen.



