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Direkt selbstständig oder erstmal angestellt
Egal_
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Registriert seit: Nov 2024
#11
21.11.2025, 11:00
Nachtrag: Wenn du nur Sorge davor hast, in einer größeren Einheit deine Kleinmandate nicht mehr ausüben zu können, kann man das auch über einen Zusatz zum Arbeitsvertrag und Teilausschluss des Wettbewerbsverbots regeln. Wenn die Kanzlei/WPG kein Interesse an solchen kleinen Mandaten hat, kollidiert ihr auch nicht bei den Mandanten.
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mittelmäßig25
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#12
21.11.2025, 11:02
(21.11.2025, 10:51)juleswinnfield schrieb:  Du magst vielleicht gem. §3 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugt sein. Du darfst aber nie nach außen als Steuerberater auftreten. Ist das bei dir nicht unabdingbar, dass wenigstens ein Steuerberater mit in deine Kanzlei geht, der auch nach außen gegenüber dem FA vertreten darf?
§ 3 III BRAO ist bekannt?
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mittelmäßig25
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Registriert seit: Nov 2025
#13
21.11.2025, 11:04
(21.11.2025, 10:50)Egal_ schrieb:  
(21.11.2025, 08:30)mittelmäßig25 schrieb:  
(20.11.2025, 15:12)ranger schrieb:  Rechne doch mal aus, was du brutto angestellt verdienen müsstest, um auf 8K Nettoumsatz, abzüglich deiner Kosten, zu kommen. 
Ist für mich ein no-brainer, zumal du mit deinen Noten immer noch auf "angestellt" umschwenken könntest. 
Die wichtigste Frage aber: macht es dir Spaß, was du bislang tust? Erfüllt es dich halbwegs? Falls ja, wäre mir das Risiko einer Anstellung zu hoch.
Achso: Steuerberaterhaftung ist kein Spaß - aufpassen!

Der wichtige Punkt ist, dass ich erstmals alleine arbeiten möchte. Nur deshalb sind so kleine Mandate (250 EUR pro Monat für FIBU; Jahresabschluss) überhaupt interessant. Der Leute, die ich betreuen könnte, finden nur schwer einen Berater, weil der Steuerberater bei Angestelllten ja noch kräftig mitverdienen will. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter maximal 1,5 Stunden pro Monat mit dem Mandanten beschäftigt sein dürfen. 

Was meinst du mit dem Risiko einer Anstellung? 

Ich liebe Steuern und habe auch gar keine Lust etwas anderes zu machen. Ich habe das Referendariat nur gemacht, weil mir mitgeteilt wurde, dass ich erstmal das 2. Examen machen sollte. Später könne ich noch immer etwas anderes machen.

Wird es nicht kritisch gesehen, wenn man zunächst selbstständiger Rechtsanwalt ist und danach sich eine Festanstelllung sucht? Ich dachte, dass dies die Arbeitgeber nicht so gerne sehen. 

Ja, das mit der Haftpflicht ist tatsächlich heftiig. Deshalb werde ich auch deutlich mehr als 1 Millionen als Deckungssumme haben. 
(20.11.2025, 13:52)RefNdsOL schrieb:  
(20.11.2025, 13:45)JuraHassLiebe schrieb:  
(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb:  Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?

Also mit den Mandaten gleich zu Beginn scheint eine Selbständigkeit halbwegs sicher zu sein. Aber vielleicht eine naive Frage: Inwiefern ist man als Rechtsanwalt zu "Kern-Steuerberatenden" Themen befugt?

§ 3 S. 1 Nr. 1 (ggf. Nr. 2) StBerG?
Genau, das ist die Norm. Nach § 3 Nr. 1 StBerG sind auch Rechtsanwälte zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt.

Naja, die Frage ist dann ja, was du willst. Ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass du dich langfristig selbstständig machen willst. Aus meiner Sicht hast du dafür einen vernünftigen Grundstock gelegt, den du weiter ausbauen kannst. Viele Selbständige fangen so an.

Wenn du dich dagegen langfristig als Angestellter siehst, solltest du dich tatsächlich lieber irgendwo anstellen lassen. Das hat noch gar nicht mal etwas mit den üblichem Vorurteil zu tun, dass ehemalige Chefs sich nicht in Hierarchien eingliedern können, aber gerade als Einzelkämpfer gewöhnst du dir ja eine eigene Art an, die später nicht überall gut ankommen muss.

Warum willst du denn alleine arbeiten? Das habe ich noch nicht herauslesen können und ich denke, in der Antwort darauf wird die Antwort auf deine Frage liegen.

Ich will erstmas alleine arbeiten, weil ich keine Lust habe auf den Stress miit Angeestellten. Inssbesondere im Steuerbereich ist die Stellensuche wirklich schwierig. 

Ich hatte tatsächlich vor später selbstständig zu sein. Ich stelle mir nur die Frage, ob ich als Angestellter nicht noch einige Sache lernen könnte.
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Patenter Gast
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#14
21.11.2025, 11:05
(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb:  Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?

Um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen. Such dir doch eine Bürogemeinschaft mit einem erfahreneren Kollegen. Ganz ganz alleine würde ich nicht von Beginn an sein; dafür weiß man viele Dinge aus der Praxis dann doch nicht. Und ein schon funktionierendes Büro mit zu nutzen, ist auch sehr gut.
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Egal_
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#15
21.11.2025, 11:07
(21.11.2025, 10:51)juleswinnfield schrieb:  Du magst vielleicht gem. §3 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugt sein. Du darfst aber nie nach außen als Steuerberater auftreten. Ist das bei dir nicht unabdingbar, dass wenigstens ein Steuerberater mit in deine Kanzlei geht, der auch nach außen gegenüber dem FA vertreten darf?


Er will sich doch nicht Steuerberater nennen.
Ein RA darf steuerlich beraten, umgekehrt ein StB aber nicht rechtlich. Das ist der langjährige und anerkannte Stand des Gesetzes und der Rechtsprechung. Der TE ist daher befugt, für seine Mandanten die Steuererklärung, FIBU etc. zu machen.
Das ergibt sich auch aus der Norm, die das Wort "Hilfeleistung" den genannten Berufsträgern voranstellt. Als Berufsträger stehen StB, RA und die weiter genannten Titel auf einer gleichwertigen Ebene.

Als Anwältin habe ich deswegen bisher ohne Probleme gegenüber den Finanzämtern und Finanzgerichten agiert. Auf die BRAO wurde ja auch schon hingewiesen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2025, 11:11 von Egal_.)
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Egal_
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#16
21.11.2025, 11:10
(21.11.2025, 11:05)Patenter Gast schrieb:  
(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb:  Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?

Um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen. Such dir doch eine Bürogemeinschaft mit einem erfahreneren Kollegen. Ganz ganz alleine würde ich nicht von Beginn an sein; dafür weiß man viele Dinge aus der Praxis dann doch nicht. Und ein schon funktionierendes Büro mit zu nutzen, ist auch sehr gut.

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Das wäre ein guter Kompromiss, um nach den eigenen Vorstellungen zu arbeiten und trotzdem von einem erfahrenen Kollegen etwas lernen zu können.
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Äfes
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#17
21.11.2025, 11:28
(21.11.2025, 10:51)juleswinnfield schrieb:  Du magst vielleicht gem. §3 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugt sein. Du darfst aber nie nach außen als Steuerberater auftreten. Ist das bei dir nicht unabdingbar, dass wenigstens ein Steuerberater mit in deine Kanzlei geht, der auch nach außen gegenüber dem FA vertreten darf?

Anwälte können doch auch in ihrer Eigenschaft als solche gegenüber dem Finanzamt auftreten. Folgt schon aus § 3 BRAO, weil Steuerangelegenheiten auch Rechtsangelegenheiten sind. § 3 StBerG hat diesbezüglich nur feststellende Bedeutung. Jedenfalls laut Kommentarliteratur.

Also ich sehe da kein Problem. Habe auch schon mehrfach Erklärungen als Vertreter von Mandanten erstellt und abgegeben, gab nie Probleme, Monierungen oder sonst was.
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Äfes
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#18
21.11.2025, 11:30
(21.11.2025, 11:10)Egal_ schrieb:  
(21.11.2025, 11:05)Patenter Gast schrieb:  
(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb:  Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?

Um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen. Such dir doch eine Bürogemeinschaft mit einem erfahreneren Kollegen. Ganz ganz alleine würde ich nicht von Beginn an sein; dafür weiß man viele Dinge aus der Praxis dann doch nicht. Und ein schon funktionierendes Büro mit zu nutzen, ist auch sehr gut.

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Das wäre ein guter Kompromiss, um nach den eigenen Vorstellungen zu arbeiten und trotzdem von einem erfahrenen Kollegen etwas lernen zu können.

Das, oder eine freie Mitarbeit. Ggf. hätte TE auch Spaß an anwaltlichen Tätigkeiten, wenn sie steuerliche Bezüge aufweisen. An die käme er so vielleicht auch besser ran.
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Äfes
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#19
21.11.2025, 12:00
(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb:  Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?

Mal ne direkte Frage an Dich: Woher kommst Du? Wir haben im Sommer im Norden von BW eine Kanzlei gegründet und wollen in Zukunft noch einen steuerlichen Schwerpunkt einführen (derzeit Erbrecht und Strafrecht). Wenn Du aus unserer Gegend kämst, bekämen wir sicher was hin, was uns allen Vorteile bringt. Falls Du grundsätzlich Interesse hast, können wir ja mal sprechen.
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JuraHassLiebe
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#20
21.11.2025, 13:04
(21.11.2025, 12:00)Äfes schrieb:  
(20.11.2025, 13:31)mittelmäßig25 schrieb:  Ich habe das zweite Examen anscheinend leicht überdurchschnittlich bestanden. Zuvor habe ich bei Steuerberatern Jahresabschlüsse etc gemacht. Jetzt stellt sich für die Frage, ob ich als angestellter Anwalt irgendwo in Steuerrecht anheuern soll oder ob ich mich direkt selbstständig mache. Ich habe etwa 35 Mandante (etwa 8k Nettoumsätze pro Monat), die ich sofort betreuen könnte. Was würdet ihr machen?

Mal ne direkte Frage an Dich: Woher kommst Du? Wir haben im Sommer im Norden von BW eine Kanzlei gegründet und wollen in Zukunft noch einen steuerlichen Schwerpunkt einführen (derzeit Erbrecht und Strafrecht). Wenn Du aus unserer Gegend kämst, bekämen wir sicher was hin, was uns allen Vorteile bringt. Falls Du grundsätzlich Interesse hast, können wir ja mal sprechen.

Da wünscht man sich doch – allein des Forums wegen –, dass hier etwas zustande kommt.
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