04.06.2025, 20:29
Kurz zur Info: Die Frist für die Widerspruchsbegründung kannst du problemlos verlängern lassen. Per Mail sogar. Aber nur die WB- Frist, nicht die zur Einlegung.
04.06.2025, 23:33
(04.06.2025, 15:02)Kennziffer007 schrieb: Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Noch eine Frage:
Richtet sich die Widerspruchsbegründung auf die einzelne Bewertungen? Ich meine, wenn ich bei dem Erstkorrektor auf einen Punkt eingehe und bei dem Zweitkorrektor auf den anderen, sehen dann beide beides? Oder der erste Korrektor das was an ihn gerichtet ist und der zweite was ihn betrifft? Mal angenommen man unterteilt die Begründung in entsprechende Teile.
Sehr wahrscheinlich sehen alle alles. Das ist ja, wenn der Zweitgutachter sich dem ersten anschließt, auch notwendig, weil es miteinander zusammenhängt. Geschwärzt wird nur, was den Prüfer unsachlich beeinflussen könnte.