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  5. Klausuren Oktober 2025
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Klausuren Oktober 2025
eli.bag
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2025
#11
06.10.2025, 16:15
Weiß einer, wie man das mit dem Antrag auf Unterlassung hätte lösen sollen bzw hat jemand ein Urteil dazu gefunden? Insbesondere frage ich mich, ob der Klägerin die Äußerung überhaupt zuzurechnen ist.
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Prd1155
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#12
06.10.2025, 16:17
Danke Dir! Viel Erfolg weiterhin
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HH055
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#13
06.10.2025, 16:18
(06.10.2025, 16:15)eli.bag schrieb:  Weiß einer, wie man das mit dem Antrag auf Unterlassung hätte lösen sollen bzw hat jemand ein Urteil dazu gefunden? Insbesondere frage ich mich, ob der Klägerin die Äußerung überhaupt zuzurechnen ist.

Die Äußerung des eigenen Anwalts muss man sich als Störer meine ich zurechnen lassen. 

Im Übrigen steht zu Äußerungen im Prozess im Grüneberg in § 823 Rn. 134ff. etwas.
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Pat09
Junior Member
**
Beiträge: 23
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2024
#14
06.10.2025, 16:51
Rlp kam was ganz anderes dran. 
Es war eine Mischung aus Wohnraummietrecht und zweifache Abtretung einer Grundschuld in Höhe von 40.000€
In dem ersten Antrag ging es um Mietminderung, weil der Mieter davon genervt war, dass der Nachbarshund viel bellt. Die Miete wurde auf 630€ gemindert. Der Vermieter machte in seinem Antrag die restlichen 140 €geltend. ( es wurden zwei geminderte Mieten gezahlt)
In zif. 2 ging es um Herausgabeansprüche in Höhe von 400€. Der Mieter vermietet an einen Dritten in Höhe von 900€ die Mietwohnung des Vermieters. Der Mietzins zwischen Mieter und Vermieter betrug 700€. Klassiker Problem der Untervermietung.
In zif 3 ging es um künftige Ansprüche des erhöhten Mietzins für die Untermiete, weil der untermietvertrag weiterhin bestand. Die Klägerin wäre auch nur mit der Untervermietung einverstanden gewesen, wenn die Parteien vereinbart hätten, dass die Klägerin den Mehrerlös wollte. Beklagter machte geltend, dass dieser Antrag schon unzulässig ist. Weder 257,258 und 258 ZPO würden greifen. Insbesondere keine Besorgnis weil der Beklagte erwähnte, dass er im falle der Begründetheit der zif 2 die 200€ an die Vermieterin zukünftig zahlen würde. 
Zif 4 ging es um eine bestellte Grundschuld für die Klägerin in Höhe von 40.000 EUR. Sie ist Alleinerbin mit ihrem Bruder. Für die erbenauseinandersetzung wurde eine Grundschuld bestellt. Die Klägerin hat ihrer Nichte die Grundschuld übertragen. Auflassung und Antrag auf Eintragung in das Grundbuch ist erfolgt. Der Lebensgefährte der Klägerin und ein Dritter einigten sich ein Monat später wegen eines Kaufpreisanspruch aus einem anderen Vertrag, dass zur Sicherung die Grundschuld an ihn abgetreten werden soll. Der Lebensgefährte hatte jedoch keine Vertretungsmacht und die Klägerin wusste auch nichts davon. Der Dritte wurde ins Grundbuch eingetragen. Zwischen drin wurde der Antrag der Klägerin auf Grundbuch Eintragung für die Nichte abgelehnt. Der Dritte übergab dann den Beklagten die Grundschuld. 
Die Klägerin wollte dann die Zustimmung für Berichtigung der Grundschuld. 

Zusammengefasst waren es zum Teil Klassiker Probleme gewesen die an sich schon machbar sind. Es war jedoch super viel gewesen, was man prüfen sollte. Insbesondere die Zif4 fand ich nicht so gut weil das doch ziemlich verwirrend war. Ich wäre auch gerne alles etwas ordentlicher geprüft, aber die Zeit ist gerast 🥲 Tatbestand ist unvollständig. Es sieht zwar nicht unvollständig aus aber vieles konnte ich einfach nicht hinzufügen, weil die Zeit nicht mehr gereicht hat.
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Feen.staub
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#15
06.10.2025, 17:06
(06.10.2025, 16:51)Pat09 schrieb:  Rlp kam was ganz anderes dran. 
Es war eine Mischung aus Wohnraummietrecht und zweifache Abtretung einer Grundschuld in Höhe von 40.000€
In dem ersten Antrag ging es um Mietminderung, weil der Mieter davon genervt war, dass der Nachbarshund viel bellt. Die Miete wurde auf 630€ gemindert. Der Vermieter machte in seinem Antrag die restlichen 140 €geltend. ( es wurden zwei geminderte Mieten gezahlt)
In zif. 2 ging es um Herausgabeansprüche in Höhe von 400€. Der Mieter vermietet an einen Dritten in Höhe von 900€ die Mietwohnung des Vermieters. Der Mietzins zwischen Mieter und Vermieter betrug 700€. Klassiker Problem der Untervermietung.
In zif 3 ging es um künftige Ansprüche des erhöhten Mietzins für die Untermiete, weil der untermietvertrag weiterhin bestand. Die Klägerin wäre auch nur mit der Untervermietung einverstanden gewesen, wenn die Parteien vereinbart hätten, dass die Klägerin den Mehrerlös wollte. Beklagter machte geltend, dass dieser Antrag schon unzulässig ist. Weder 257,258 und 258 ZPO würden greifen. Insbesondere keine Besorgnis weil der Beklagte erwähnte, dass er im falle der Begründetheit der zif 2 die 200€ an die Vermieterin zukünftig zahlen würde. 
Zif 4 ging es um eine bestellte Grundschuld für die Klägerin in Höhe von 40.000 EUR. Sie ist Alleinerbin mit ihrem Bruder. Für die erbenauseinandersetzung wurde eine Grundschuld bestellt. Die Klägerin hat ihrer Nichte die Grundschuld übertragen. Auflassung und Antrag auf Eintragung in das Grundbuch ist erfolgt. Der Lebensgefährte der Klägerin und ein Dritter einigten sich ein Monat später wegen eines Kaufpreisanspruch aus einem anderen Vertrag, dass zur Sicherung die Grundschuld an ihn abgetreten werden soll. Der Lebensgefährte hatte jedoch keine Vertretungsmacht und die Klägerin wusste auch nichts davon. Der Dritte wurde ins Grundbuch eingetragen. Zwischen drin wurde der Antrag der Klägerin auf Grundbuch Eintragung für die Nichte abgelehnt. Der Dritte übergab dann den Beklagten die Grundschuld. 
Die Klägerin wollte dann die Zustimmung für Berichtigung der Grundschuld. 

Zusammengefasst waren es zum Teil Klassiker Probleme gewesen die an sich schon machbar sind. Es war jedoch super viel gewesen, was man prüfen sollte. Insbesondere die Zif4 fand ich nicht so gut weil das doch ziemlich verwirrend war. Ich wäre auch gerne alles etwas ordentlicher geprüft, aber die Zeit ist gerast 🥲 Tatbestand ist unvollständig. Es sieht zwar nicht unvollständig aus aber vieles konnte ich einfach nicht hinzufügen, weil die Zeit nicht mehr gereicht hat.

Wie hast du’s gelöst? 
Ich fand es super schwierig. Meine Klausur ist leider komplett unvollständig, weil ich in Zeitnot geraten bin..
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Pat09
Junior Member
**
Beiträge: 23
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2024
#16
06.10.2025, 17:53
(06.10.2025, 17:06)Feen.staub schrieb:  
(06.10.2025, 16:51)Pat09 schrieb:  Rlp kam was ganz anderes dran. 
Es war eine Mischung aus Wohnraummietrecht und zweifache Abtretung einer Grundschuld in Höhe von 40.000€
In dem ersten Antrag ging es um Mietminderung, weil der Mieter davon genervt war, dass der Nachbarshund viel bellt. Die Miete wurde auf 630€ gemindert. Der Vermieter machte in seinem Antrag die restlichen 140 €geltend. ( es wurden zwei geminderte Mieten gezahlt)
In zif. 2 ging es um Herausgabeansprüche in Höhe von 400€. Der Mieter vermietet an einen Dritten in Höhe von 900€ die Mietwohnung des Vermieters. Der Mietzins zwischen Mieter und Vermieter betrug 700€. Klassiker Problem der Untervermietung.
In zif 3 ging es um künftige Ansprüche des erhöhten Mietzins für die Untermiete, weil der untermietvertrag weiterhin bestand. Die Klägerin wäre auch nur mit der Untervermietung einverstanden gewesen, wenn die Parteien vereinbart hätten, dass die Klägerin den Mehrerlös wollte. Beklagter machte geltend, dass dieser Antrag schon unzulässig ist. Weder 257,258 und 258 ZPO würden greifen. Insbesondere keine Besorgnis weil der Beklagte erwähnte, dass er im falle der Begründetheit der zif 2 die 200€ an die Vermieterin zukünftig zahlen würde. 
Zif 4 ging es um eine bestellte Grundschuld für die Klägerin in Höhe von 40.000 EUR. Sie ist Alleinerbin mit ihrem Bruder. Für die erbenauseinandersetzung wurde eine Grundschuld bestellt. Die Klägerin hat ihrer Nichte die Grundschuld übertragen. Auflassung und Antrag auf Eintragung in das Grundbuch ist erfolgt. Der Lebensgefährte der Klägerin und ein Dritter einigten sich ein Monat später wegen eines Kaufpreisanspruch aus einem anderen Vertrag, dass zur Sicherung die Grundschuld an ihn abgetreten werden soll. Der Lebensgefährte hatte jedoch keine Vertretungsmacht und die Klägerin wusste auch nichts davon. Der Dritte wurde ins Grundbuch eingetragen. Zwischen drin wurde der Antrag der Klägerin auf Grundbuch Eintragung für die Nichte abgelehnt. Der Dritte übergab dann den Beklagten die Grundschuld. 
Die Klägerin wollte dann die Zustimmung für Berichtigung der Grundschuld. 

Zusammengefasst waren es zum Teil Klassiker Probleme gewesen die an sich schon machbar sind. Es war jedoch super viel gewesen, was man prüfen sollte. Insbesondere die Zif4 fand ich nicht so gut weil das doch ziemlich verwirrend war. Ich wäre auch gerne alles etwas ordentlicher geprüft, aber die Zeit ist gerast 🥲 Tatbestand ist unvollständig. Es sieht zwar nicht unvollständig aus aber vieles konnte ich einfach nicht hinzufügen, weil die Zeit nicht mehr gereicht hat.

Wie hast du’s gelöst? 
Ich fand es super schwierig. Meine Klausur ist leider komplett unvollständig, weil ich in Zeitnot geraten bin..

Zif 1 hab ich begründet angenommen. Den Rest hab ich abgewiesen. Zif 3 hab ich schon als unzulässig angenommen. War aber mit zif 3 sehr unschlüssig weil ich zuerst es als zulässig annehmen wollte. 
Zif 4 hab ich gesagt, dass ein gutgläubiger Erwerb vorliegt
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Prd1155
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#17
07.10.2025, 15:05
Wie habt ihr die Klausur heute gelöst?
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Examenoho
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2024
#18
07.10.2025, 15:20
Mag jemand schildern, was in NRW kam?
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RefinLSA
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2025
#19
07.10.2025, 16:17
Sachverhalt LSA (Z2) - Anwaltsklausur aus Beklagtensicht


Nachbarin N und die Mandanten M, Herr M und Frau M, teilen sich eine Grundstücksgrenze. Auf der Grundstücksgrenze wächst eine Hecke. Der mittlere Teil der Hecke steht jedoch nicht direkt auf der Grundstücksgrenze, sondern nur auf dem Grundstück der M.

Die M haben nun die Pflanzen, die auf ihrem Grundstück stehen, entfernt und eine Garage gebaut. Dafür mussten die Pflanzen entfernt werden, weil die Garage genau dort enden sollte, wo die Pflanzen wuchsen. Ein anderer Platz war ausweislich des Vortrags der M nicht möglich, da auf keinem anderen Teil des Grundstücks genug Platz gewesen wäre. Die M hatten N auch vorher informiert, dass sie die Garage planen und der Teil der Hecke weichen muss. N hatte gesagt, dass sie das nicht will. Zwischen den Parteien gab es weiteren Briefwechsel, aber N bleib beim Nein.

N wohnt in einem anderen Bundesland und benutzt das Haus auf dem streitgegenständlichen Grundstück nur als Wochen- und Ferienhaus. Sie klagt nun zuerst gegen den Herrn M. Sie beantragt,

1.⁠ ⁠Den Mandanten zu verurteilen, die Garage insofern zu entfernen, wie die Abstandsfläche von 1 Meter nicht eingehalten werden kann.
2.⁠ ⁠Den Mandanten zu verurteilen, neue, große Heckenpflanzen einzupflanzen.
3.⁠ ⁠Den Mandanten zu verurteilen, es zu unterlassen, die weiteren Heckenpflanzen (also den vorderen und den hinteren Teil) zu entfernen.

Wenige Tage nach Klageerhebung und -zustellung an Herrn M schreibt N nochmal an das Gericht und möchte nun auch gegen Frau M klagen, weil sie erfahren hat, dass Frau M auch im Grundbuch steht.

Die M kommen nun zum Anwalt und wollen wissen, was sie gegen die Klage machen können. Den M kommt es außerdem komisch vor, dass N direkt zum Landgericht geht und man sich vorher nicht mal zum Besprechen trifft. Ein Abriß/Umbau der Garage wäre sehr teuer.

Darüber hinaus wächst auf dem Grundstück der N ein alter Baum. Durch die Wurzeln des Baumes wurden bei den M in der Auffahrt zur Garage die Pflastersteine hochgedrückt. Sie möchten nun wissen, ob man dagegen etwas machen kann. Sie wollen nur Geld und keinen Austausch der Pflastersteine, weil sie vielleicht in einigen Jahren den Teil des Grundstücks umbauen wollen.

Abgedruckt waren § 34a SchStG LSA und ein Kalender.

Es waren eine Klageerwiderung und ggf. - bei (Teil)abweisung - ein Schreiben an die Mandanten zu fassen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2025, 16:20 von RefinLSA.)
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Biased
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: May 2025
#20
07.10.2025, 16:41
Dumme frage, aber war bei dem Antrag zu 2) der Antrag auf Wiederherrichtung der Hecke genau an der ursprünglichen Stelle oder auf Errichtung genau auf der Grundstücksgrenze?
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