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Qualität der Justiz
Freidenkender
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Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#11
03.03.2025, 10:50
früher war alles besser....

Etwas mehr Evidenz wäre an dieser Stelle wünschenswert.

Für den Bereich in dem ich unterwegs bin, kann ich das so nicht beobachten. Was mich eher beunruhigt ist das Vorgehen des Gesetzgebers, gerade im Bereich der Umsetzung von EU-Richtlinien. Da fehlt es an Klarheit, Geschwindigkeit und Stringenz
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unbestimmterRechtsanwalt
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Beiträge: 14
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2024
#12
04.03.2025, 13:57
Solche Trends zu identifizieren, halte ich für äußerst fehleranfällig. Mit zunehmender Erfahrung nimmt die eigene Wahrnehmung für Fehler und Ungenauigkeiten zu – was einem vor sieben oder acht Jahren noch entgangen wäre, fällt heute sofort ins Auge.
Auch Richter äußern immer wieder Kritik an der Qualität anwaltlicher Schriftsätze. Aus meiner eigenen Erfahrung habe ich deutlich mehr schwache Schriftsätze als fragwürdige Urteile gesehen – was allerdings kaum überrascht, da man zwangsläufig häufiger mit Schriftsätze als Urteile liest (BGH mal ausgenommen). 

Eine generelle Abnahme der Qualität in der Justiz kann ich bislang also nicht feststellen. Vielmehr zeigt sich in allen Berufsgruppen dasselbe Bild: Die Leistungsunterschiede zwischen einzelnen Personen sind enorm. Die schwächsten zehn Prozent jeder Berufsgruppe gehören dort schlicht nicht hin – umso erstaunlicher, dass sie weiterhin unbeirrt schlechte Arbeit abliefern können, ohne dass es größere Konsequenzen hat. Einige Anwälte sind damit monetär sogar noch sehr erfolgreich.
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Praktiker
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Beiträge: 1.902
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Registriert seit: Apr 2021
#13
05.03.2025, 22:50
Eine strukturelle Veränderung gibt es vielleicht doch, die der Qualität geschadet hat: heute hat man auch am LG im Regelfall Einzelrichter, während früher die ganze Kammer entschieden hat. Es ist naheliegend, dass drei Richtern mehr auffällt als einem. Außerdem erschwert es die Einarbeitung neuer Kollegen, die keine Kammerberatung und keinen Vorsitz mehr erleben bzw. nicht mehr in der Intensität wie früher. Das sehen die "Alten" teils kritisch. Andererseits wurde früher auch manches gemacht, was heute gar nicht mehr geht - möglicherweise hebt sich das wieder auf ;)
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Brandenburg92
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Beiträge: 20
Themen: 8
Registriert seit: Apr 2024
#14
16.03.2025, 10:12
Ist tatsächlich spannend zu hören, lieber Praktiker, was du so aus deiner Zeit in einer Berufungskammer berichtest. Also, dass dort teilweise richtige "Klopper" ankommen; wie darf man sich solche Entscheidungen dann vorstellen?
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Praktiker
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Beiträge: 1.902
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Registriert seit: Apr 2021
#15
17.03.2025, 06:57
(16.03.2025, 10:12)Brandenburg92 schrieb:  Ist tatsächlich spannend zu hören, lieber Praktiker, was du so aus deiner Zeit in einer Berufungskammer berichtest. Also, dass dort teilweise richtige "Klopper" ankommen; wie darf man sich solche Entscheidungen dann vorstellen?

Naja, ist 15 Jahre her, aber z.B. Amtsrichter vor der Pensionierung, der als "Beweiswürdigung" immer das Sitzungsprotokoll der Zeugenvernehmung in die Entscheidungsgründe kopiert hat. So was gibt es heute glaube ich nicht mehr (was der Ausgangsthese widersprechen würde).
Im Senat habe ich auch Einiges gesehen: Verfahren, deren Kernproblem weder das Landgericht noch die beteiligten Anwälte überhaupt nur erkannt haben, Beschwerdeentscheidungen völlig am Vorbringen vorbei, Urteil, das zentralen Vortrag offenbar übersehen hatte und dann für unsubstantiiert erklärt, um nicht wiedereröffnen zu müssen... aber das sind Einzelfälle. Früher wurde vermutlich noch viel Verrückteres gemacht. Ich habe z.B. mal eine von drei LG-Vorsitzenden unterschriebene "Grundsatzentscheidung" gesehen, die von den Rechtspflegern des Bezirks immer zitiert wurde - als ich sie mal beigezogen habe, stellte sich heraus, dass sie keine Seite lang war und kein Wort zur Begründung enthielt...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2025, 06:58 von Praktiker.)
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Freidenkender
Senior Member
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Beiträge: 684
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#16
17.03.2025, 12:33
(17.03.2025, 06:57)Praktiker schrieb:  
(16.03.2025, 10:12)Brandenburg92 schrieb:  Ist tatsächlich spannend zu hören, lieber Praktiker, was du so aus deiner Zeit in einer Berufungskammer berichtest. Also, dass dort teilweise richtige "Klopper" ankommen; wie darf man sich solche Entscheidungen dann vorstellen?

Naja, ist 15 Jahre her, aber z.B. Amtsrichter vor der Pensionierung, der als "Beweiswürdigung" immer das Sitzungsprotokoll der Zeugenvernehmung in die Entscheidungsgründe kopiert hat. So was gibt es heute glaube ich nicht mehr (was der Ausgangsthese widersprechen würde).
Im Senat habe ich auch Einiges gesehen: Verfahren, deren Kernproblem weder das Landgericht noch die beteiligten Anwälte überhaupt nur erkannt haben, Beschwerdeentscheidungen völlig am Vorbringen vorbei, Urteil, das zentralen Vortrag offenbar übersehen hatte und dann für unsubstantiiert erklärt, um nicht wiedereröffnen zu müssen... aber das sind Einzelfälle. Früher wurde vermutlich noch viel Verrückteres gemacht. Ich habe z.B. mal eine von drei LG-Vorsitzenden unterschriebene "Grundsatzentscheidung" gesehen, die von den Rechtspflegern des Bezirks immer zitiert wurde - als ich sie mal beigezogen habe, stellte sich heraus, dass sie keine Seite lang war und kein Wort zur Begründung enthielt...

wenn 3 Vorsitzende das unterschreiben, wozu sollte es dann ein Begründung brauchen? Basta :D

ich war in der Zeit auch noch als Anwalt unterwegs und habe auch da einige seltsame Sachen erlebt, die mich haben Zweifeln lassen. Mein Highlight war ein LG Richter, der bemüht war die letzten 15 Jahre bis zum Ruhestand möglichst entspannt zu halten. Erste Frage an die Parteien war immer, ob die Parteien in den nächste Instanz gehen würde. Bei einem "JA" kam direkt die Ansage, dass man sich dann ja das Verfahren hier sparen könne und ob es ok sei, wenn er jetzt hier schnell irgendein Urteil absetzen könnte. Wenn dann eine Partei ein ordentliches gerichtliches Verfahren wollte, wurde er teilweise beleidigend. Ein RA hat daraufhin Befangenheit geltend gemacht. Seine Aussage "Danke! So werde ich das Verfahren auch los. Können Sie ruhig öfters machen."
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https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Jellinek
Member
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Beiträge: 65
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2020
#17
19.03.2025, 14:34
Man muss zur von Anwälten beklagten "mangelnden Qualität" allerdings auch fairerweise feststellen: Die Aufhebung der Singularzulassung und des Lokalisierungsgebots hat die vorherige Waffengleichheit der Beteiligten massiv zugunsten der Anwaltschaft verschoben. Bundesweit agierende, hochspezialisierte Kanzleien, die den ganzen Tag nichts anderes als ihr Orchideenfach bearbeiten, treffen auf Gerichte, in denen Richter im Rahmen des GVP breitgefächerte Themen zu beackern haben. Dass dann auf einmal die Gerichtsbarkeit vermeintlich an Qualität einbüßt, sollte klar sein.
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guga
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Beiträge: 1.336
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#18
19.03.2025, 15:34
Finde auch, dass die Qualität der Justiz langsam abnimmt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2025, 00:25 von guga.)
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kingofkittys
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Themen: 4
Registriert seit: Jul 2023
#19
24.03.2025, 16:31
Ich weiß auch gar nicht, ob ich als Richter da anders/besser agieren würde. Aber es ist manchmal schon traurig, wenn man einen fundierten, gut durchdachten Schriftsatz einreicht und im Termin dann mit einer Rechtsauffassung konfrontiert wird, die so abwegig ist, dass nicht einmal die Gegenseite dahingehend argumentiert hat. Natürlich gibt es in 99% der Fälle Sollbruchstellen oder Punkte, an denen eine Argumentation in beide Richtungen vertretbar ist. Leider habe ich das Gefühl, dass in den allermeisten Fällen die erste dieser "Möglichkeiten" genutzt wird, um die Sache abzubügeln - klar, dann ist ja auch das Urteil viel weniger Arbeit. Ich habe also den (natürlich nur nahbereichsempirisch basierten) Eindruck, dass Effizienzgesichtspunkte von vielen Richtern über die rechtlich sauberste Lösung gestellt werden. Und das sage ich nicht, weil ich ein schlechter Verlierer bin, ich habe die Erfahrung schon auf beiden Seiten gemacht  Wink
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MichaelJordan
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Beiträge: 60
Themen: 4
Registriert seit: Aug 2024
#20
24.03.2025, 17:40
(24.03.2025, 16:31)kingofkittys schrieb:  Ich weiß auch gar nicht, ob ich als Richter da anders/besser agieren würde. Aber es ist manchmal schon traurig, wenn man einen fundierten, gut durchdachten Schriftsatz einreicht und im Termin dann mit einer Rechtsauffassung konfrontiert wird, die so abwegig ist, dass nicht einmal die Gegenseite dahingehend argumentiert hat. Natürlich gibt es in 99% der Fälle Sollbruchstellen oder Punkte, an denen eine Argumentation in beide Richtungen vertretbar ist. Leider habe ich das Gefühl, dass in den allermeisten Fällen die erste dieser "Möglichkeiten" genutzt wird, um die Sache abzubügeln - klar, dann ist ja auch das Urteil viel weniger Arbeit. Ich habe also den (natürlich nur nahbereichsempirisch basierten) Eindruck, dass Effizienzgesichtspunkte von vielen Richtern über die rechtlich sauberste Lösung gestellt werden. Und das sage ich nicht, weil ich ein schlechter Verlierer bin, ich habe die Erfahrung schon auf beiden Seiten gemacht  Wink

Ich glaube auch, dass die "abnehmende Qualität" allein etwas damit zu tun hat, dass mit Blick auf den vollen Schreibtisch schlicht "pragmatisch" entschieden wird; nicht daran, dass die Absolventen heutzutage schlechter sind. 

Beispiel: Der Ermittlungsrichter bekommt einen Antrag auf Durchsuchung auf den Tisch. Eine Person hat ein Meme geteilt, auf dem Habeck als Schwachkopf bezeichnet wird.

Option 1: Einfach unterschreiben -> Aufwand inkl. Überfliegen 1 Minute

Option 2: Intensive Prüfung, ob eine Durchsuchung nach Rechtsprechung des BVerfG gerade mit Blick auf Art. 13 GG und Grundsätze der Verhältnismäßigkeit rechtmäßig ist; intensive Prüfung ob Äußerung überhaupt strafbar ist oder im Rahmen des von der Meinungsfreiheit Geschützen liegt -> Aufwand 1 Stunde 

Natürlich wird das Ding dann einfach unterschrieben; wenn das LG irgendwann sagt, dass das rechtswidrig war, juckt es ja auch niemand, begründet noch nicht mal ein BVV in aller Regel
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