• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren - Klausur mit 0 Punkten
« 1 2 3 »
Antworten

 
Klausuren - Klausur mit 0 Punkten
Ref24.
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2024
#11
22.10.2024, 16:00
(22.10.2024, 15:09)BesaJura schrieb:  Kennt jemand einen guten, erfahrenen Anwalt, der sich gut mit der Thematik Prüfungsanfechtung auskennt?
Ich denke, ich würde das Widerspruchsverfahren anstrengen.
Kam dein Brief heute an mit den Noten? Bei mir ist noch nichts da
Suchen
Zitieren
BesaJura
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2024
#12
22.10.2024, 16:02
Ja.
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#13
22.10.2024, 18:20
(22.10.2024, 14:48)Ref24. schrieb:  
(22.10.2024, 13:30)Expecto Patronum schrieb:  Kann ich nachvollziehen... Ich denke - wenn möglich - würde ich jede Klausur angreifen, sogar die bestandenen, auch die mit null Punkten. Drücke die Daumen, dass es klappt.

Man muss noch sagen, dass jede einzelne angegriffene Klausur nochmal extra kostet, wenn das Widerspruchsverfahren negativ ausfällt.

Vor allem entstehen ganz erhebliche Anwaltskosten pro Klausur. Idealerweise muss ja jemand, der Ahnung davon hat, ohne Kenntnis einer Lösungsskizze jede Klausur durchdenken.

Ich würde nur Klausuren angreifen, bei denen man auch etwas an der Korrektur kritisieren kann. Nur mit "die Bewertung ist zu streng" kommt man nicht durch.
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#14
22.10.2024, 18:40
Zudem würde ich anmerken, dass sofern es nicht offensichtlich 4+ Punkte sind anstatt 0, dann es eher bei anderen Klausuren zu versuchen; denn 0 Punkte gibt man idR nur dann, wenn es wirklich einfach nichts verwertbares gibt, das irgendeinen Wert für die Klausurlösung bietet. In der Regel gibt man meist wenigstens noch 1 oder 2 Punkte. Aber sofern die Gebühren für dich tragbar sind, hast du natürlich nur zu gewinnen alle nicht bestandenen anzufechten
Suchen
Zitieren
BW2024
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#15
22.10.2024, 18:57
(22.10.2024, 18:40)RefNdsOL schrieb:  Zudem würde ich anmerken, dass sofern es nicht offensichtlich 4+ Punkte sind anstatt 0, dann es eher bei anderen Klausuren zu versuchen; denn 0 Punkte gibt man idR nur dann, wenn es wirklich einfach nichts verwertbares gibt, das irgendeinen Wert für die Klausurlösung bietet. In der Regel gibt man meist wenigstens noch 1 oder 2 Punkte. Aber sofern die Gebühren für dich tragbar sind, hast du natürlich nur zu gewinnen alle nicht bestandenen anzufechten

Vielleicht lohnt sich gerade deshalb das anfechten. Wenn zumindest einige brauchbare Ansätze vorhanden sind, könnte es unvertretbar sein die Leistung im ganzen mit 0 Punkte zu bewerten. Ein Punkt ist dann möglicherweise schneller rausgeholt als beim Sprung von 4 auf 5 Punkte. Vielleicht kannst du jemand aus dem gleichen Durchgang mit zur Einsicht nehmen. Vielleicht hilft das bei der Durchsicht und Fehleridentifikation. Jedenfalls alles gute dir  Smile
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#16
22.10.2024, 19:07
(22.10.2024, 18:57)BW2024 schrieb:  
(22.10.2024, 18:40)RefNdsOL schrieb:  Zudem würde ich anmerken, dass sofern es nicht offensichtlich 4+ Punkte sind anstatt 0, dann es eher bei anderen Klausuren zu versuchen; denn 0 Punkte gibt man idR nur dann, wenn es wirklich einfach nichts verwertbares gibt, das irgendeinen Wert für die Klausurlösung bietet. In der Regel gibt man meist wenigstens noch 1 oder 2 Punkte. Aber sofern die Gebühren für dich tragbar sind, hast du natürlich nur zu gewinnen alle nicht bestandenen anzufechten

Vielleicht lohnt sich gerade deshalb das anfechten. Wenn zumindest einige brauchbare Ansätze vorhanden sind, könnte es unvertretbar sein die Leistung im ganzen mit 0 Punkte zu bewerten. Ein Punkt ist dann möglicherweise schneller rausgeholt als beim Sprung von 4 auf 5 Punkte. Vielleicht kannst du jemand aus dem gleichen Durchgang mit zur Einsicht nehmen. Vielleicht hilft das bei der Durchsicht und Fehleridentifikation. Jedenfalls alles gute dir  Smile
Das stimmt zwar in der Tat, allerdings hatte ich den OP so verstanden, dass er zu viele Klausuren hat die unter 4 P sind, die Gesamtpunktzahl aber im Übrigen reicht. Von 0 auf 1 hilft ihm deshalb nicht, er muss von 0 auf 4 und das halte ich eben - sofern nicht offensichtlich falsch - für schwieriger als bei einer 2 oder 3 P Klausur, das noch auf 4 zu bekommen.
Suchen
Zitieren
advocatus diaboli
Member
***
Beiträge: 138
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#17
22.10.2024, 19:16
Aus dem Post des TE geht doch sehr deutlich hervor, dass er 27 anstatt die erforderlichen 28 Punkte hat. Es geht also wirklich nur um den einen Punkt und da dürften die Aussichten bei der 0 Punkte Klausur tatsächlich ganz gut sein. Ein geübter Prüfungsrechtler würde hier auch ansetzen.
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#18
22.10.2024, 19:18
(22.10.2024, 19:16)advocatus diaboli schrieb:  Aus dem Post des TE geht doch sehr deutlich hervor, dass er 27 anstatt die erforderlichen 28 Punkte hat. Es geht also wirklich nur um den einen Punkt und da dürften die Aussichten bei der 0 Punkte Klausur tatsächlich ganz gut sein. Ein geübter Prüfungsrechtler würde hier auch ansetzen.

Ah, tatsächlich falsch herum gelesen, mea culpa. Na dann hat natürlich der Vorposter recht.
Suchen
Zitieren
Dan(Hess)
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2024
#19
22.10.2024, 19:56
Welche Klausur war das, wenn ich fragen darf?
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.972
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#20
22.10.2024, 22:05
Die Frage ist auch, ob es erhebliche Abweichungen zwischen Erst- und Zweitgutachten gibt. Insbesondere wenn der Zweitgutachter deutlich besser war, lässt sich der Erstgutachter vielleicht überzeugen. Auch das geht aber bei den 0 natürlich nicht. Hast Du denn schon Einsicht genommen?
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus