27.03.2024, 11:07
Ich glaube das ist ganz individuell, daher ist meine Vorgehensweise wohl nur sehr eingeschränkt verwertbar.
Mein Problem war, dass ich im Zivilrecht ziemlich abgerutscht bin. Meine Probeklausuren waren bis dahin auch meist zweistellig, sodass ich denke das Grundgerüst war da, ich konnte es einfach nicht abrufen. Da ich bereits vor dem regulären Versuch rund 60 Probeklausuren geschrieben habe, habe ich dann vor dem Verbesserungsversuch gar keine mehr gemacht. Stattdessen habe ich die Lorenz-Podcasts rauf und runter gehört insbesondere zu Dauerbrennern wie GoA, Bereicherungsrecht, Gefährdungshaftung und nochmal den Knöringer im Schnelldurchlauf durchgelesen. ÖR hatte ich durch meine Vollzeitstelle schon zu genüge, das habe ich gar nicht mehr gelernt.
Strafrecht habe ich auch nur noch Vermögensdelikte wiederholt.
Für mich war wichtig: Materielles Recht (richtig und nicht durch Skripten, sondern durch Lehrbücher und Uni-Podcasts) zu wiederholen und in den Klausuren Meinungsstreits auch in der Zulässigkeit bringen, insb im ÖR! Hatte damals massive Abzüge weil ich nicht bei jedem Zulässigkeitsmerkmal der FFK (analog) ein riesen Fass aufgemacht habe. Die Klausuren in denen ich ganz klassische Meinungsstreits gebracht habe (zB wann greift Saldotheorie nicht nach der Rspr) waren jetzt genau die die sehr gut ausgefallen sind.
Unterm Strich lässt sich sagen, ich hatte schon zuvor sehr sehr viel gemacht für mein Empfinden und hatte das nötige Glück nun in der Verbesserung.
Mein Problem war, dass ich im Zivilrecht ziemlich abgerutscht bin. Meine Probeklausuren waren bis dahin auch meist zweistellig, sodass ich denke das Grundgerüst war da, ich konnte es einfach nicht abrufen. Da ich bereits vor dem regulären Versuch rund 60 Probeklausuren geschrieben habe, habe ich dann vor dem Verbesserungsversuch gar keine mehr gemacht. Stattdessen habe ich die Lorenz-Podcasts rauf und runter gehört insbesondere zu Dauerbrennern wie GoA, Bereicherungsrecht, Gefährdungshaftung und nochmal den Knöringer im Schnelldurchlauf durchgelesen. ÖR hatte ich durch meine Vollzeitstelle schon zu genüge, das habe ich gar nicht mehr gelernt.
Strafrecht habe ich auch nur noch Vermögensdelikte wiederholt.
Für mich war wichtig: Materielles Recht (richtig und nicht durch Skripten, sondern durch Lehrbücher und Uni-Podcasts) zu wiederholen und in den Klausuren Meinungsstreits auch in der Zulässigkeit bringen, insb im ÖR! Hatte damals massive Abzüge weil ich nicht bei jedem Zulässigkeitsmerkmal der FFK (analog) ein riesen Fass aufgemacht habe. Die Klausuren in denen ich ganz klassische Meinungsstreits gebracht habe (zB wann greift Saldotheorie nicht nach der Rspr) waren jetzt genau die die sehr gut ausgefallen sind.
Unterm Strich lässt sich sagen, ich hatte schon zuvor sehr sehr viel gemacht für mein Empfinden und hatte das nötige Glück nun in der Verbesserung.
01.04.2024, 16:03
Mach auf jeden Fall den Verbesserungsversuch! Du wirst es dein Leben lang bereuen, wenn du es nicht machst. Du hast nichts zu verlieren und alles zu gewinnen. Einen besseren Deal gibt es nicht.
Es gibt keinen logischen Grund das nicht zu machen. Selbst, wenn du jetzt schon deinen Traumjob hättest. Woher weißt du, dass er dir in 2 Jahren immer noch gefällt?
Klar, das nervt jetzt nochmal ein paar Monate wieder zu lernen. Kostet alles viele Nerven. Verglichen mit den Jahren Arbeit, die du aber noch vor dir hast, ist das gar nichts. Stell dir vor du sparst dir das Lernen und bekommst nur deswegen den Job nicht, den du gerne gehabt hättest. Das verziehst du dir nie. Dabei gehen deine Nerven drauf, nicht bei den paar Monaten lernen.
Ich musste mich auch sehr durchringen den Mist nochmal zu machen. Ich habe echt überlegt. Gerade die ersten Wochen habe ich es gehasst und vor mir her geschoben. Irgendwann kommt man dann aber wieder in einen Rhythmus. Es war rückblickend aber die richtige Entscheidung, auch, wenn ich die Ergebnisse noch nicht habe. Selbst wenn das nichts gebracht haben sollte, werde ich mir immer denken "Du hast der Sache ne Chance gegeben."
Stell dir vor, du machst das nicht. Du wirst zwar auf jeden Fall einen Job mit deiner Note finden. Das ist nicht der Haken. Aber stell dir vor, dir gefällt dein Job nicht - du wirst dir nicht verzeihen, die paar Monate gespart zu haben. Diese "Was wäre wenn-Szenarien" sind der Horror ... ich spreche aus Erfahrung. Das willst du nicht.
Wenn es dir sehr schwer fällt, dann sieh die paar Monate als "Mini-Urlaub" an: Du bist ja schon Volljurist. Du hast so viele Jahre gelernt und geackert. Du kannst alles ja eigentlich schon. Du gehst in den VV auch viel entspannter rein.
Beantrage ALG II, lern jeden Tag ein paar Stunden für die Verbesserung und mach dir dann einen schönen Tag. Arbeiten musst du noch lang genug. Da braucht man echt kein schelchtes Gewissen haben.
Du kannst dir natürlich auch schon einen Job suchen, aber dann wirst du kaum noch Zeit haben zum lernen. Da muss man der Typ für sein. Ich kenne welche bei denen das funktioniert hat, aber auch welche, die meinten, dass das dann zu viel war. Da musst du dich selbst kennen.
Inhaltlich habe ich nur noch Übungsklausuren gegliedert und geschrieben. Ob das was gebracht hat weiß ich nicht, aber ich glaube jedenfalls für mich war das die beste Lernmethode.
Bei meinem Verbesserungsversuch waren 1/3 aus meiner AG wieder vor Ort. Das machen echt viele. War auch nett, die alle wiederzusehen.
Und die beste Motivation zum Schluss: Statistisch gesehen ist die Chance sich zu verbessern sehr hoch (letzte Seite):
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...r/2023.pdf
(falsch) So, wie ich die Statistik verstehe, haben sich rund 90% der Teilnehmer verbessert. Wenn das nicht ein Grund ist das nochmal zu machen, weiß ich auch nicht.
Es gibt keinen logischen Grund das nicht zu machen. Selbst, wenn du jetzt schon deinen Traumjob hättest. Woher weißt du, dass er dir in 2 Jahren immer noch gefällt?
Klar, das nervt jetzt nochmal ein paar Monate wieder zu lernen. Kostet alles viele Nerven. Verglichen mit den Jahren Arbeit, die du aber noch vor dir hast, ist das gar nichts. Stell dir vor du sparst dir das Lernen und bekommst nur deswegen den Job nicht, den du gerne gehabt hättest. Das verziehst du dir nie. Dabei gehen deine Nerven drauf, nicht bei den paar Monaten lernen.
Ich musste mich auch sehr durchringen den Mist nochmal zu machen. Ich habe echt überlegt. Gerade die ersten Wochen habe ich es gehasst und vor mir her geschoben. Irgendwann kommt man dann aber wieder in einen Rhythmus. Es war rückblickend aber die richtige Entscheidung, auch, wenn ich die Ergebnisse noch nicht habe. Selbst wenn das nichts gebracht haben sollte, werde ich mir immer denken "Du hast der Sache ne Chance gegeben."
Stell dir vor, du machst das nicht. Du wirst zwar auf jeden Fall einen Job mit deiner Note finden. Das ist nicht der Haken. Aber stell dir vor, dir gefällt dein Job nicht - du wirst dir nicht verzeihen, die paar Monate gespart zu haben. Diese "Was wäre wenn-Szenarien" sind der Horror ... ich spreche aus Erfahrung. Das willst du nicht.
Wenn es dir sehr schwer fällt, dann sieh die paar Monate als "Mini-Urlaub" an: Du bist ja schon Volljurist. Du hast so viele Jahre gelernt und geackert. Du kannst alles ja eigentlich schon. Du gehst in den VV auch viel entspannter rein.
Beantrage ALG II, lern jeden Tag ein paar Stunden für die Verbesserung und mach dir dann einen schönen Tag. Arbeiten musst du noch lang genug. Da braucht man echt kein schelchtes Gewissen haben.
Du kannst dir natürlich auch schon einen Job suchen, aber dann wirst du kaum noch Zeit haben zum lernen. Da muss man der Typ für sein. Ich kenne welche bei denen das funktioniert hat, aber auch welche, die meinten, dass das dann zu viel war. Da musst du dich selbst kennen.
Inhaltlich habe ich nur noch Übungsklausuren gegliedert und geschrieben. Ob das was gebracht hat weiß ich nicht, aber ich glaube jedenfalls für mich war das die beste Lernmethode.
Bei meinem Verbesserungsversuch waren 1/3 aus meiner AG wieder vor Ort. Das machen echt viele. War auch nett, die alle wiederzusehen.
Und die beste Motivation zum Schluss: Statistisch gesehen ist die Chance sich zu verbessern sehr hoch (letzte Seite):
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...r/2023.pdf
(falsch) So, wie ich die Statistik verstehe, haben sich rund 90% der Teilnehmer verbessert. Wenn das nicht ein Grund ist das nochmal zu machen, weiß ich auch nicht.
01.04.2024, 17:03
(01.04.2024, 16:03)Registrierter Nutzer schrieb: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...r/2023.pdf
So, wie ich die Statistik verstehe, haben sich rund 90% der Teilnehmer verbessert. Wenn das nicht ein Grund ist das nochmal zu machen, weiß ich auch nicht.
Du verstehst die Statistik falsch!
01.04.2024, 17:32
(01.04.2024, 17:03)parzellen-geartet0m schrieb:(01.04.2024, 16:03)Registrierter Nutzer schrieb: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...r/2023.pdf
So, wie ich die Statistik verstehe, haben sich rund 90% der Teilnehmer verbessert. Wenn das nicht ein Grund ist das nochmal zu machen, weiß ich auch nicht.
Du verstehst die Statistik falsch!
Ja, stimmt, hab nochmal drüber nachgedacht. Ist etwas verwirrend aufgeschlüsselt und kann irgendwie auch nicht sein.
Ich verstehe das jetzt so, dass 520 Leute die Klausuren mitgeschrieben haben. Davon haben 394 auch die mündliche Prüfung mitgemacht. 126 haben darauf verzichtet - man weiß aber nicht wieso. Wahrscheinlich, weil keine signifikante Notenverbesserung zu erwarten war.
Dann würde es aber trotzdem heißen, dass sich 358 (=370-12) von 520 verbessert haben. Also fast 70%. Ist immer noch ein guter Schnitt ... wenn ich mich nicht vertan habe :D
Darum solls aber nicht gehen. Hauptsache ist einfach den VV mitnehmen!
02.04.2024, 12:45
(01.04.2024, 16:03)Registrierter Nutzer schrieb: Mach auf jeden Fall den Verbesserungsversuch! Du wirst es dein Leben lang bereuen, wenn du es nicht machst. Du hast nichts zu verlieren und alles zu gewinnen. Einen besseren Deal gibt es nicht.
Es gibt keinen logischen Grund das nicht zu machen. Selbst, wenn du jetzt schon deinen Traumjob hättest. Woher weißt du, dass er dir in 2 Jahren immer noch gefällt?
Klar, das nervt jetzt nochmal ein paar Monate wieder zu lernen. Kostet alles viele Nerven. Verglichen mit den Jahren Arbeit, die du aber noch vor dir hast, ist das gar nichts. Stell dir vor du sparst dir das Lernen und bekommst nur deswegen den Job nicht, den du gerne gehabt hättest. Das verziehst du dir nie. Dabei gehen deine Nerven drauf, nicht bei den paar Monaten lernen.
Ich musste mich auch sehr durchringen den Mist nochmal zu machen. Ich habe echt überlegt. Gerade die ersten Wochen habe ich es gehasst und vor mir her geschoben. Irgendwann kommt man dann aber wieder in einen Rhythmus. Es war rückblickend aber die richtige Entscheidung, auch, wenn ich die Ergebnisse noch nicht habe. Selbst wenn das nichts gebracht haben sollte, werde ich mir immer denken "Du hast der Sache ne Chance gegeben."
Stell dir vor, du machst das nicht. Du wirst zwar auf jeden Fall einen Job mit deiner Note finden. Das ist nicht der Haken. Aber stell dir vor, dir gefällt dein Job nicht - du wirst dir nicht verzeihen, die paar Monate gespart zu haben. Diese "Was wäre wenn-Szenarien" sind der Horror ... ich spreche aus Erfahrung. Das willst du nicht.
Wenn es dir sehr schwer fällt, dann sieh die paar Monate als "Mini-Urlaub" an: Du bist ja schon Volljurist. Du hast so viele Jahre gelernt und geackert. Du kannst alles ja eigentlich schon. Du gehst in den VV auch viel entspannter rein.
Beantrage ALG II, lern jeden Tag ein paar Stunden für die Verbesserung und mach dir dann einen schönen Tag. Arbeiten musst du noch lang genug. Da braucht man echt kein schelchtes Gewissen haben.
Du kannst dir natürlich auch schon einen Job suchen, aber dann wirst du kaum noch Zeit haben zum lernen. Da muss man der Typ für sein. Ich kenne welche bei denen das funktioniert hat, aber auch welche, die meinten, dass das dann zu viel war. Da musst du dich selbst kennen.
Inhaltlich habe ich nur noch Übungsklausuren gegliedert und geschrieben. Ob das was gebracht hat weiß ich nicht, aber ich glaube jedenfalls für mich war das die beste Lernmethode.
Bei meinem Verbesserungsversuch waren 1/3 aus meiner AG wieder vor Ort. Das machen echt viele. War auch nett, die alle wiederzusehen.
Und die beste Motivation zum Schluss: Statistisch gesehen ist die Chance sich zu verbessern sehr hoch (letzte Seite):
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...r/2023.pdf
(falsch) So, wie ich die Statistik verstehe, haben sich rund 90% der Teilnehmer verbessert. Wenn das nicht ein Grund ist das nochmal zu machen, weiß ich auch nicht.
Vielen vielen Dank, das ist eine richtig gute Perspektive darauf. Das hat mich grad irgendwie richtig erleichtert :D die Zeit muss ja nicht scheisse sein!
02.04.2024, 13:48
Hallo zusammen,
ich hätte auch nochmal eine Frage dazu.
Wie sind denn eure Erfahrungen zwecks AGL?
Hattet ihr das eurem Sachbearbeiter über offen kommuniziert, dass ihr den Verbesserungsversuch machen möchtet und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?
Ich habe parallel einen Minijob und überlege, mich zum Verbesserungsversuch dann nicht arbeitslos zu melden, da vom Refgehalt ohnehin nicht viel übrig bleibt.
Allerdings müsste ich dann in der Krankenkasse einen anderen Tarif wählen, ist das richtig?
Liebe Grüße
ich hätte auch nochmal eine Frage dazu.
Wie sind denn eure Erfahrungen zwecks AGL?
Hattet ihr das eurem Sachbearbeiter über offen kommuniziert, dass ihr den Verbesserungsversuch machen möchtet und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?
Ich habe parallel einen Minijob und überlege, mich zum Verbesserungsversuch dann nicht arbeitslos zu melden, da vom Refgehalt ohnehin nicht viel übrig bleibt.
Allerdings müsste ich dann in der Krankenkasse einen anderen Tarif wählen, ist das richtig?
Liebe Grüße
02.04.2024, 16:06
Wenn du höflich bleibst, kannst du das ganz offen kommunizieren und auch deine Gedanken äußern. Die sollten eigentlich schon Bescheid wissen und dich auch gut beraten.
Wenn du denen allerdings sagst, dass du deine Arbeitskraft nur in Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, musst du damit rechnen, dass du auch nur 50% ALG bekommst. Das würde ich daher nicht machen.
In der Regel darf man sich auch etwas Zeit lassen, um eine geeignete Stelle zu finden.
Wenn du denen allerdings sagst, dass du deine Arbeitskraft nur in Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, musst du damit rechnen, dass du auch nur 50% ALG bekommst. Das würde ich daher nicht machen.
In der Regel darf man sich auch etwas Zeit lassen, um eine geeignete Stelle zu finden.
02.04.2024, 18:35
(02.04.2024, 13:48)Kuchen schrieb: Hallo zusammen,
ich hätte auch nochmal eine Frage dazu.
Wie sind denn eure Erfahrungen zwecks AGL?
Hattet ihr das eurem Sachbearbeiter über offen kommuniziert, dass ihr den Verbesserungsversuch machen möchtet und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?
Ich habe parallel einen Minijob und überlege, mich zum Verbesserungsversuch dann nicht arbeitslos zu melden, da vom Refgehalt ohnehin nicht viel übrig bleibt.
Allerdings müsste ich dann in der Krankenkasse einen anderen Tarif wählen, ist das richtig?
Liebe Grüße
Ich hab gesagt, dass ich den VV machen will. Bin auf Verständnis gestoßen, aber ich sollte trotzdem so 3 Bewerbungen im Monat schreiben. Nächstes Gespräch war dann in drei Monaten angesetzt. Dann bin ich aber umgezogen und hatte die gleiche Nummer mit einem anderen Arbeitsamt. Als das nächste Gespräch dann angesetzt war, kamen schon die Klausuren und ich hatte einen Job.
tbh - die wissen meistens nicht so richtig, was die mit einem Juristen machen sollen. Da haben die ganz andere Leute vor der Tür.
Wenn man sich nicht zu doof anstellt kannst du die glaub ich schon etwas vertrösten. Kommt denke ich auf den Sachbearbeiter an.
04.04.2024, 12:45
Alles klar, danke für eure Erfahrungswerte :)
04.04.2024, 18:56
(02.04.2024, 18:35)Registrierter Nutzer schrieb:(02.04.2024, 13:48)Kuchen schrieb: Hallo zusammen,
ich hätte auch nochmal eine Frage dazu.
Wie sind denn eure Erfahrungen zwecks AGL?
Hattet ihr das eurem Sachbearbeiter über offen kommuniziert, dass ihr den Verbesserungsversuch machen möchtet und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?
Ich habe parallel einen Minijob und überlege, mich zum Verbesserungsversuch dann nicht arbeitslos zu melden, da vom Refgehalt ohnehin nicht viel übrig bleibt.
Allerdings müsste ich dann in der Krankenkasse einen anderen Tarif wählen, ist das richtig?
Liebe Grüße
Ich hab gesagt, dass ich den VV machen will. Bin auf Verständnis gestoßen, aber ich sollte trotzdem so 3 Bewerbungen im Monat schreiben. Nächstes Gespräch war dann in drei Monaten angesetzt. Dann bin ich aber umgezogen und hatte die gleiche Nummer mit einem anderen Arbeitsamt. Als das nächste Gespräch dann angesetzt war, kamen schon die Klausuren und ich hatte einen Job.
tbh - die wissen meistens nicht so richtig, was die mit einem Juristen machen sollen. Da haben die ganz andere Leute vor der Tür.
Wenn man sich nicht zu doof anstellt kannst du die glaub ich schon etwas vertrösten. Kommt denke ich auf den Sachbearbeiter an.
das mit dem Sachbearbeiter würde ich sofort unterschreiben. In meiner Examensgruppe waren bei der gleichen AA die Erfahrungen sehr unterschiedlich. Es gab 2 Kollegen, die beim gleichen SB waren, die echt Stress und dann Sperre bekommen haben