02.03.2023, 12:07
Ich hatte auch Strafrecht im AV (NRW). Habe mit dem Üben von Vorträgen erst angefangen, als ich das Rechtsgebiet erfahren habe. Ab da dann allerdings so ca. 3 pro Tag.
Für mich war es wichtig, dass ich für jede denkbare Aufgabenstellung ein Muster parat hatte, dass ich dann eben nur noch für den konkreten Fall füllen musste. Das hat mir schon viel Sicherheit gegeben.
Inhaltlich hatte ich aber zum Teil auch massive Probleme. Ich fand die meisten Vorträge, die das LJPA zur Verfügung stellt ziemlich schwer. Allerdings konnte man anhand der Lösung gut sehen, welche Teile sich oft wiederholt haben. Die habe ich dann auch einfach stumpf auswendig gelernt. Denn auch die Lösungskizzen hatten zum Teil immer die gleichen Formulierungen und das sind ja auch die, die die Prüfer dann vorliegen haben. Das ist dann denke ich sehr gut, wenn man die drauf hat.
Der AV lief bei mir dann sehr gut und war auch inhaltlich längst nicht so schwer wie die meisten zur Verfügung gestellten.
Für mich war es wichtig, dass ich für jede denkbare Aufgabenstellung ein Muster parat hatte, dass ich dann eben nur noch für den konkreten Fall füllen musste. Das hat mir schon viel Sicherheit gegeben.
Inhaltlich hatte ich aber zum Teil auch massive Probleme. Ich fand die meisten Vorträge, die das LJPA zur Verfügung stellt ziemlich schwer. Allerdings konnte man anhand der Lösung gut sehen, welche Teile sich oft wiederholt haben. Die habe ich dann auch einfach stumpf auswendig gelernt. Denn auch die Lösungskizzen hatten zum Teil immer die gleichen Formulierungen und das sind ja auch die, die die Prüfer dann vorliegen haben. Das ist dann denke ich sehr gut, wenn man die drauf hat.
Der AV lief bei mir dann sehr gut und war auch inhaltlich längst nicht so schwer wie die meisten zur Verfügung gestellten.
24.07.2023, 10:10
(02.03.2023, 12:07)Shr3d3x schrieb: Ich hatte auch Strafrecht im AV (NRW). Habe mit dem Üben von Vorträgen erst angefangen, als ich das Rechtsgebiet erfahren habe. Ab da dann allerdings so ca. 3 pro Tag.
Für mich war es wichtig, dass ich für jede denkbare Aufgabenstellung ein Muster parat hatte, dass ich dann eben nur noch für den konkreten Fall füllen musste. Das hat mir schon viel Sicherheit gegeben.
Inhaltlich hatte ich aber zum Teil auch massive Probleme. Ich fand die meisten Vorträge, die das LJPA zur Verfügung stellt ziemlich schwer. Allerdings konnte man anhand der Lösung gut sehen, welche Teile sich oft wiederholt haben. Die habe ich dann auch einfach stumpf auswendig gelernt. Denn auch die Lösungskizzen hatten zum Teil immer die gleichen Formulierungen und das sind ja auch die, die die Prüfer dann vorliegen haben. Das ist dann denke ich sehr gut, wenn man die drauf hat.
Der AV lief bei mir dann sehr gut und war auch inhaltlich längst nicht so schwer wie die meisten zur Verfügung gestellten.
Hey Shr3d3x,
ist natürlich jetzt schon wieder länger her bei dir aaaaaber hast du vielleicht noch eine Aufstellung von den ganzen denkbaren Aufgabenstellungen? Bei mir ist es jetzt so weit und ich dachte eigentlich, ich hätte alle abgedeckt aber dann kommen aus dem Nichts doch wieder Konstellationen, die ich noch nicht kannte.
Hoffe, dass es tatsächlich nicht so schwer ist, wie man denkt!
24.07.2023, 10:43
(24.07.2023, 10:10)Gast46 schrieb:(02.03.2023, 12:07)Shr3d3x schrieb: Ich hatte auch Strafrecht im AV (NRW). Habe mit dem Üben von Vorträgen erst angefangen, als ich das Rechtsgebiet erfahren habe. Ab da dann allerdings so ca. 3 pro Tag.
Für mich war es wichtig, dass ich für jede denkbare Aufgabenstellung ein Muster parat hatte, dass ich dann eben nur noch für den konkreten Fall füllen musste. Das hat mir schon viel Sicherheit gegeben.
Inhaltlich hatte ich aber zum Teil auch massive Probleme. Ich fand die meisten Vorträge, die das LJPA zur Verfügung stellt ziemlich schwer. Allerdings konnte man anhand der Lösung gut sehen, welche Teile sich oft wiederholt haben. Die habe ich dann auch einfach stumpf auswendig gelernt. Denn auch die Lösungskizzen hatten zum Teil immer die gleichen Formulierungen und das sind ja auch die, die die Prüfer dann vorliegen haben. Das ist dann denke ich sehr gut, wenn man die drauf hat.
Der AV lief bei mir dann sehr gut und war auch inhaltlich längst nicht so schwer wie die meisten zur Verfügung gestellten.
Hey Shr3d3x,
ist natürlich jetzt schon wieder länger her bei dir aaaaaber hast du vielleicht noch eine Aufstellung von den ganzen denkbaren Aufgabenstellungen? Bei mir ist es jetzt so weit und ich dachte eigentlich, ich hätte alle abgedeckt aber dann kommen aus dem Nichts doch wieder Konstellationen, die ich noch nicht kannte.
Hoffe, dass es tatsächlich nicht so schwer ist, wie man denkt!
Bin zwar nicht die angesprochen Person, aber da mein eigener AV im Strafrecht noch nicht allzu lang her ist hier eine Liste mit Konstellationen, die mir aus dem Stehgreif einfallen:
- Revision (StA/RA)
- Abschlussentscheidung StA (Anklage / Einstellung)
- mögl. Vorgehen gegen Strafbefehl (RA)
- mögl. Vorgehen (Wiedereinsetzung) gegen Verwefung eines Einspruchs wegen Ausbleiben des Angeklagten (§§ 412, 329 StPO)
- Zwischenverfahren (Gericht) / sofortige Beschwerde § 210 II StPO (StA)
- Vorschaltbeschwerde / Klageerzwingungsverfahren
- Haftbefehl: Erlass (StA/ Gericht), Haftprüfung / -beschwerde (RA)
- Beantragung / Anordnung einer (exotischen) Ermittlungsmaßnahme (StA/Gericht)
28.07.2023, 09:56
(24.07.2023, 10:43)July schrieb:(24.07.2023, 10:10)Gast46 schrieb:(02.03.2023, 12:07)Shr3d3x schrieb: Ich hatte auch Strafrecht im AV (NRW). Habe mit dem Üben von Vorträgen erst angefangen, als ich das Rechtsgebiet erfahren habe. Ab da dann allerdings so ca. 3 pro Tag.
Für mich war es wichtig, dass ich für jede denkbare Aufgabenstellung ein Muster parat hatte, dass ich dann eben nur noch für den konkreten Fall füllen musste. Das hat mir schon viel Sicherheit gegeben.
Inhaltlich hatte ich aber zum Teil auch massive Probleme. Ich fand die meisten Vorträge, die das LJPA zur Verfügung stellt ziemlich schwer. Allerdings konnte man anhand der Lösung gut sehen, welche Teile sich oft wiederholt haben. Die habe ich dann auch einfach stumpf auswendig gelernt. Denn auch die Lösungskizzen hatten zum Teil immer die gleichen Formulierungen und das sind ja auch die, die die Prüfer dann vorliegen haben. Das ist dann denke ich sehr gut, wenn man die drauf hat.
Der AV lief bei mir dann sehr gut und war auch inhaltlich längst nicht so schwer wie die meisten zur Verfügung gestellten.
Hey Shr3d3x,
ist natürlich jetzt schon wieder länger her bei dir aaaaaber hast du vielleicht noch eine Aufstellung von den ganzen denkbaren Aufgabenstellungen? Bei mir ist es jetzt so weit und ich dachte eigentlich, ich hätte alle abgedeckt aber dann kommen aus dem Nichts doch wieder Konstellationen, die ich noch nicht kannte.
Hoffe, dass es tatsächlich nicht so schwer ist, wie man denkt!
Bin zwar nicht die angesprochen Person, aber da mein eigener AV im Strafrecht noch nicht allzu lang her ist hier eine Liste mit Konstellationen, die mir aus dem Stehgreif einfallen:
- Revision (StA/RA)
- Abschlussentscheidung StA (Anklage / Einstellung)
- mögl. Vorgehen gegen Strafbefehl (RA)
- mögl. Vorgehen (Wiedereinsetzung) gegen Verwefung eines Einspruchs wegen Ausbleiben des Angeklagten (§§ 412, 329 StPO)
- Zwischenverfahren (Gericht) / sofortige Beschwerde § 210 II StPO (StA)
- Vorschaltbeschwerde / Klageerzwingungsverfahren
- Haftbefehl: Erlass (StA/ Gericht), Haftprüfung / -beschwerde (RA)
- Beantragung / Anordnung einer (exotischen) Ermittlungsmaßnahme (StA/Gericht)
Vielen Dank, dass Du uns das zur Verfügung stellst.
Hast du zufällig auch in Niedersachsen den AV gehalten? Bei uns ist ja zwingend vorgegeben, das aus RA-Perspektive zu halten, was mich derzeit noch ein wenig zweifeln lässt, ob ich wirklich in StR antreten sollte.
28.07.2023, 10:43
(28.07.2023, 09:56)benNDS schrieb:(24.07.2023, 10:43)July schrieb:(24.07.2023, 10:10)Gast46 schrieb:(02.03.2023, 12:07)Shr3d3x schrieb: Ich hatte auch Strafrecht im AV (NRW). Habe mit dem Üben von Vorträgen erst angefangen, als ich das Rechtsgebiet erfahren habe. Ab da dann allerdings so ca. 3 pro Tag.
Für mich war es wichtig, dass ich für jede denkbare Aufgabenstellung ein Muster parat hatte, dass ich dann eben nur noch für den konkreten Fall füllen musste. Das hat mir schon viel Sicherheit gegeben.
Inhaltlich hatte ich aber zum Teil auch massive Probleme. Ich fand die meisten Vorträge, die das LJPA zur Verfügung stellt ziemlich schwer. Allerdings konnte man anhand der Lösung gut sehen, welche Teile sich oft wiederholt haben. Die habe ich dann auch einfach stumpf auswendig gelernt. Denn auch die Lösungskizzen hatten zum Teil immer die gleichen Formulierungen und das sind ja auch die, die die Prüfer dann vorliegen haben. Das ist dann denke ich sehr gut, wenn man die drauf hat.
Der AV lief bei mir dann sehr gut und war auch inhaltlich längst nicht so schwer wie die meisten zur Verfügung gestellten.
Hey Shr3d3x,
ist natürlich jetzt schon wieder länger her bei dir aaaaaber hast du vielleicht noch eine Aufstellung von den ganzen denkbaren Aufgabenstellungen? Bei mir ist es jetzt so weit und ich dachte eigentlich, ich hätte alle abgedeckt aber dann kommen aus dem Nichts doch wieder Konstellationen, die ich noch nicht kannte.
Hoffe, dass es tatsächlich nicht so schwer ist, wie man denkt!
Bin zwar nicht die angesprochen Person, aber da mein eigener AV im Strafrecht noch nicht allzu lang her ist hier eine Liste mit Konstellationen, die mir aus dem Stehgreif einfallen:
- Revision (StA/RA)
- Abschlussentscheidung StA (Anklage / Einstellung)
- mögl. Vorgehen gegen Strafbefehl (RA)
- mögl. Vorgehen (Wiedereinsetzung) gegen Verwefung eines Einspruchs wegen Ausbleiben des Angeklagten (§§ 412, 329 StPO)
- Zwischenverfahren (Gericht) / sofortige Beschwerde § 210 II StPO (StA)
- Vorschaltbeschwerde / Klageerzwingungsverfahren
- Haftbefehl: Erlass (StA/ Gericht), Haftprüfung / -beschwerde (RA)
- Beantragung / Anordnung einer (exotischen) Ermittlungsmaßnahme (StA/Gericht)
Vielen Dank, dass Du uns das zur Verfügung stellst.
Hast du zufällig auch in Niedersachsen den AV gehalten? Bei uns ist ja zwingend vorgegeben, das aus RA-Perspektive zu halten, was mich derzeit noch ein wenig zweifeln lässt, ob ich wirklich in StR antreten sollte.
Gerne Hoffe es hilft wenigstens ein kleines bisschen.
Leider habe ich meinen Vortrag nicht in Niedersachsen gemacht und kenne mich nicht gut genug aus, um dazu wirklich was qualifiziert sagen zu können.
Wie lange hast du noch Zeit das zu entscheiden? Vielleicht kannst du vorher ausreichend Probeaktenvorträge halten und schauen, wie sicher du dich damit fühlst und wie gut du durchgekommen bist?
Mir war es damals super wichtig den Aktenvortrag in einem Rechtsgebiet zu halten, mit dem ich mich sicher gefühlt habe und gut auskannte. Zudem fand ich den Fisch und Meyer-Goßner als Hilfestellung sehr nützlich, der Grüneberg ist mir für die Kürze der Zeit zu unübersichtlich und die ÖffR Kommentare sind gefühlt eher ein Hindernis als eine Hilfe