17.05.2023, 11:37
Doch die Frist musste man prüfen, eingeschränkt, weil die FFK nur gegen einen nicht bestandskräftigen VA geht.
Bzgl. Ziffer 4 gab es wohl keine Gefahr, ist mir aber später eingefallen. Vllt hätt man da etwas mehr zur Scheingefahr/Gefahrenverdacht sagen müssen....
Ziffer 1 war ich bei der Angemessenheit raus, weil es ja anders als im Urteil doppelt entfernt war bis zur anderen Seite des Platzes
Man hätte auch 123 in der ZME absprechen können bzgl der künftigen Mahnwache, aber verneinen weil noch nicht geplant
Bzgl. Ziffer 4 gab es wohl keine Gefahr, ist mir aber später eingefallen. Vllt hätt man da etwas mehr zur Scheingefahr/Gefahrenverdacht sagen müssen....
Ziffer 1 war ich bei der Angemessenheit raus, weil es ja anders als im Urteil doppelt entfernt war bis zur anderen Seite des Platzes
Man hätte auch 123 in der ZME absprechen können bzgl der künftigen Mahnwache, aber verneinen weil noch nicht geplant
17.05.2023, 11:45
Ehrlich gesagt habe ich gesagt, dass hier weder vorgefahren noch Klagefrist Anwendung findet.
Bezüglich der begründetheit: Ziffer 1 und Ziffer 4 waren rechtswidrig.
Hinsichtlich Ziffer 1 habe ich ein milderes Mittel angenommen (das abhalten der Versammlung auf der Rückseite des Plateaus), dh VHMK (-)
Bezüglich der begründetheit: Ziffer 1 und Ziffer 4 waren rechtswidrig.
Hinsichtlich Ziffer 1 habe ich ein milderes Mittel angenommen (das abhalten der Versammlung auf der Rückseite des Plateaus), dh VHMK (-)
17.05.2023, 12:15
habe die Frist leider auch nicht problematisiert, glaubt ihr das ist ein Genickbruch?
17.05.2023, 18:18
Habt ihr in V2 auch einen 80 V-Antrag in der Zulässigkeit und dann beim RSB die Zulässigkeit der FFK geprüft? Ich fand das etwas komisch, da ein Eilrechtsantrag ja eigentlich keinen Sinn macht, wenn bereits Erledigung eingetreten ist. Aber der Bearbeitervermerk sprach ja davon, dass nur ein Antrag im Eilrechtsschutz anzufertigen ist, also muss es so sein oder?
17.05.2023, 20:37
(17.05.2023, 18:18)Law for Life schrieb: Habt ihr in V2 auch einen 80 V-Antrag in der Zulässigkeit und dann beim RSB die Zulässigkeit der FFK geprüft? Ich fand das etwas komisch, da ein Eilrechtsantrag ja eigentlich keinen Sinn macht, wenn bereits Erledigung eingetreten ist. Aber der Bearbeitervermerk sprach ja davon, dass nur ein Antrag im Eilrechtsschutz anzufertigen ist, also muss es so sein oder?War der nicht so formuliert, dass wenn man einen eilantrag für erforderlich hält nur der zu fertigen ist und daneben keinen Klageschriftsatz? Also quasi nur als Option…ich hab nen Schriftsatz ganz normal gemacht ohne eilantrag. Hätte m.E. nach auch keiner gepasst
17.05.2023, 21:25
(17.05.2023, 20:37)Verb23 schrieb:Ja da hast du Recht. Ich habe mich da glaube ich ins Boxhorn jagen lassen. Konnte aber trotzdem zu allen Problemen Stellung nehmen. Ich hoffe das wiegt nicht zu schwer.(17.05.2023, 18:18)Law for Life schrieb: Habt ihr in V2 auch einen 80 V-Antrag in der Zulässigkeit und dann beim RSB die Zulässigkeit der FFK geprüft? Ich fand das etwas komisch, da ein Eilrechtsantrag ja eigentlich keinen Sinn macht, wenn bereits Erledigung eingetreten ist. Aber der Bearbeitervermerk sprach ja davon, dass nur ein Antrag im Eilrechtsschutz anzufertigen ist, also muss es so sein oder?War der nicht so formuliert, dass wenn man einen eilantrag für erforderlich hält nur der zu fertigen ist und daneben keinen Klageschriftsatz? Also quasi nur als Option…ich hab nen Schriftsatz ganz normal gemacht ohne eilantrag. Hätte m.E. nach auch keiner gepasst
18.05.2023, 13:38
Was haben die Frankfurter denn dann als Ersatzklausur geschrieben? War diese "dankbarer" oder schwieriger als die ursprüngliche?
19.05.2023, 19:25
Hier nochmal ein anderes Urteil zur V2 mit anderem Ergebnis:
BeckRS 2022, 4932
VGH Kassel (2. Senat), Beschluss vom 18.03.2022 – 2 B 375/22
BeckRS 2022, 4932
VGH Kassel (2. Senat), Beschluss vom 18.03.2022 – 2 B 375/22
18.07.2023, 22:04
(18.05.2023, 13:38)DerHesseausHessen schrieb: Was haben die Frankfurter denn dann als Ersatzklausur geschrieben? War diese "dankbarer" oder schwieriger als die ursprüngliche?
Hole den Thread mal hoch. Kann mir jemand mitteilen, was in Hessen in den beiden öff.-rechtl. Klausuren lief? Waren es auch wieder dieselben Fälle wie in NRW?
Vielen Dank im Voraus.
25.08.2023, 11:59
Hallo,
hat schon jemand aus NRW (insb. Köln) den Notenbescheid im Briefkasten gehabt oder kann hier kurz rückmelden, sobald die ersten Noten bekanntgegeben bzw. auch im Briefkasten gelandet sind?
Vielen Dank und allen viel Erfolg
hat schon jemand aus NRW (insb. Köln) den Notenbescheid im Briefkasten gehabt oder kann hier kurz rückmelden, sobald die ersten Noten bekanntgegeben bzw. auch im Briefkasten gelandet sind?
Vielen Dank und allen viel Erfolg



