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  5. Klausuren Januar 2018
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Klausuren Januar 2018
Jan Stex
Unregistered
 
#141
11.01.2018, 22:11
Also reine Mittäterschaft A+T finde ich auch schwierig, weil im SV ganz breit angelegt war, wie lange ihn der A bequatschen musste für die Aktion. Der T wollte nie jemanden nötigen und tatsächlich auf die Willensfreiheit eines anderen einwirken.
Ihn dafür dann wie den A zu bestrafen, also mit 5 bis 15 Jahren...halt ich für schwierig.
Man müsste dem T schon wegen des Zweifelssatzes seine Einlassung widerlegen.

Allerdings kommt man bei der Mittäterschaft wahrscheinlich zu interessanten Zurechnungsfragen in Bezug auf den Schuss durch A...

Habt ihr denn Tateinheit oder Tatmehrheit angenommen zu dem Mord? Bei mir war das Tatmehrheit..Zäsur, anderes RG
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Max
Unregistered
 
#142
11.01.2018, 22:18
Wer hat denn noch angenommen, dass der "Überfall" wirklich fingiert ist?

Hier für spricht meines Erachtens einiges:

- A und T gaben übereinstimmend im Detail den Tatverlauf an
- T bestand darauf beim Vorgespräch mit zum Schnellrestaurant zu fahren; wartete aber im Auto
- Der Zeuge konnte bestätigen, dass A und T sich wirklich trafen
- B spielte das verängstigte Tatopfer, da er annehmen musste, er würde videoüberwacht werden
- Der A gab ohne Vorhalt der Telefonkommunikationsprotokolle von sich aus an, er habe mit dem B immer nur persönlich Kontakt gehabt (wird durch die Protokolle belegt)

Mir ist bewusst, dass genauso viele Fakten für das Gegenteil sprechen.
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Frankfurt
Unregistered
 
#143
12.01.2018, 00:04
(11.01.2018, 22:11)Jan Stex schrieb:  Also reine Mittäterschaft A+T finde ich auch schwierig, weil im SV ganz breit angelegt war, wie lange ihn der A bequatschen musste für die Aktion. Der T wollte nie jemanden nötigen und tatsächlich auf die Willensfreiheit eines anderen einwirken.
Ihn dafür dann wie den A zu bestrafen, also mit 5 bis 15 Jahren...halt ich für schwierig.
Man müsste dem T schon wegen des Zweifelssatzes seine Einlassung widerlegen.

Allerdings kommt man bei der Mittäterschaft wahrscheinlich zu interessanten Zurechnungsfragen in Bezug auf den Schuss durch A...

Habt ihr denn Tateinheit oder Tatmehrheit angenommen zu dem Mord? Bei mir war das Tatmehrheit..Zäsur, anderes RG

Mich hat insgesamt, auch nach dem was ich im Anschluss an die Klausur bereits im Prüfungsraum gehört habe, gewundert, dass offensichtlich viele größere Schwierigkeiten darin gesehen haben, eine Mittäterschaft bei T anzunehmen, als den Mord/Totschlag für A zu bejahen. Dabei war die Beweislage aus meiner Sicht hinsichtlich 211/212 extrem dünn. Die Waffe wurde nie gefunden, weder bei ihm noch irgendwo anders. Keine Schmauchspuren oder derlei an ihm. Lediglich die Info, dass er da wohl mal geparkt haben könnte und dass von unten geschossen wurde, was u.a. auf einen Schuss aus einem Autofenster passen würde.

Aber egal, morgen geht es weiter. Viel Glück allen
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Gast Hessen
Unregistered
 
#144
12.01.2018, 00:10
(11.01.2018, 22:18)Max schrieb:  Wer hat denn noch angenommen, dass der "Überfall" wirklich fingiert ist?

Hier für spricht meines Erachtens einiges:

- A und T gaben übereinstimmend im Detail den Tatverlauf an
- T bestand darauf beim Vorgespräch mit zum Schnellrestaurant zu fahren; wartete aber im Auto
- Der Zeuge konnte bestätigen, dass A und T sich wirklich trafen
- B spielte das verängstigte Tatopfer, da er annehmen musste, er würde videoüberwacht werden
- Der A gab ohne Vorhalt der Telefonkommunikationsprotokolle von sich aus an, er habe mit dem B immer nur persönlich Kontakt gehabt (wird durch die Protokolle belegt)

Mir ist bewusst, dass genauso viele Fakten für das Gegenteil sprechen.

Ich hab das Gegenteil vertreten. Die eigentliche Absprache soll ja bei vorherigen Gesprächen zwischen A und B - auch außerhalb des Restaurants - stattgefunden haben. Das Vorgespräch war ja nur um T zu beruhigen. Dabei erschien es mir unwahrscheinlich, dass diese anderen Gespräche überhaupt stattgefunden haben, da die beiden ja nicht einmal Telefonkontakt hatten.

Zudem hat B sowohl auf die Polizei als auch den T erschrocken gewirkt.

Auch hat A Wochen vorher schon von 6 bis 8.000 Euro geredet, die wohl nie realistisch waren. Dass die an dem Abend drin gewesen wären passt wohl auch nicht, da kurz vor dem Vorgespräch die Tageseinnahmen schon in den Tresor geworfen wurden.

Es klang für mich so, als hätte A beim Vorgespräch abklopfen wollen, ob die Einnahmen immer noch um 4 Uhr in den Tresor geworfen werden ("müssen die Zeiten immer noch eingehalten werden?").

Aber wie man entschieden hat wird bei gründlicher Ausführung sicher egal gewesen sein
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Gast
Unregistered
 
#145
12.01.2018, 00:14
Mich hat bezüglich 211 überzeugt, dass a als der Schuss fiel, genau dort gestanden haben muss, wo die Leiche gefunden wurde. Denn er gab ja selbst an, eine ganze Weile aauf t gewartet zu haben. Der Schuss fiel unmittelbar nach der Tat im Restaurant, welche nur wenige Minuten gedauert hat
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Hessen1
Unregistered
 
#146
12.01.2018, 15:24
Was sollte heute der Hinweis auf Strafzumessung und Höhe der Strafe, wenn wir eigentlich Aufhebung und Freispruch beantragen sollten? :(
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Gast
Unregistered
 
#147
12.01.2018, 15:42
(12.01.2018, 15:24)Hessen1 schrieb:  Was sollte heute der Hinweis auf Strafzumessung und Höhe der Strafe, wenn wir eigentlich Aufhebung und Freispruch beantragen sollten? :(

Was gab es denn für einen Hinweis, hab ich was verpasst?
Hast du komplett freigesprochen?
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GastNRW123
Unregistered
 
#148
12.01.2018, 15:47
(12.01.2018, 15:24)Hessen1 schrieb:  Was sollte heute der Hinweis auf Strafzumessung und Höhe der Strafe, wenn wir eigentlich Aufhebung und Freispruch beantragen sollten? :(

§46a StGB a.E. => es kann von Strafe abgesehen werden. Das hätte das Gericht bei der Strafzumessung erörtern müssen. Kompletter Freispruch war es wohl nicht, da sich M nach Ende des Arbeitsverhältnisses wg. Computerbetrug strafbar gemacht haben dürfte.
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Hessen1
Unregistered
 
#149
12.01.2018, 15:49
Ganz im Gegenteil...Ich habe Computerbetrug und Untreue als gegeben angesehen :s Fehlerhafte Strafzumessung, Beweiswürdigung und die verschiedenen Verfahrensfehler gerügt. Habe mich nicht getraut Freispruch zu beantragen

Aber google sagt beides (Computerbetrug und Untreue) waren nicht gegeben...
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Gast
Unregistered
 
#150
12.01.2018, 15:53
Ich hab bezüglich des Computerbetruges freigesprochen, da er ja Pin und Karte hatte und nach der betrugsspezifischen Theorie meiner Meinung nach dann kein unbefugtes verwenden vorliegt. In den Feststellungen stand ja auch, dass das System nur die Karte und Pin prüft, nicht die Berechtigung
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