04.05.2021, 15:13
(04.05.2021, 14:55)RefHessen schrieb:(04.05.2021, 14:35)HessGast37374843 schrieb:(04.05.2021, 14:29)Gast schrieb:(04.05.2021, 14:21)Gast schrieb: Hallo Leute,
839 I BGB sperrt doch nur verschuldensunabhängige Ansprüche, 18 STVG, die Fahrerhaftung ist doch aber verschuldensabhängig. Daher war ja auch 18 StVG zu prüfen. oder übersehe ich was?
Ok Fehler gefunden
Was ist denn jetzt der Fehler ?
Art. 34 GG sperrt den 18 denke ich.
Heute lief in Hessen Reiserecht mit Corona-Einschlag
In NRW lief das auch
RA Klausur man sollte den Kläger vertreten und entweder Schriftsatz ans Gericht oder halt Mandantenschreiben.
Der Mandant hat am 3.3.20 einen pauschalreisevertrag geschlossen für sich ins seine Frau bei der später Beklagten GmbH. Beinhaltet waren hin und Rückflug, 2 Kreuzfahrten mit Ausflügen, diverse Hotelübernachtungen und Transfer in Ägypten. Preis 7.880€ hat er bezahlt.
Der Hinflug 12.3.20 hatte 6h Verspätung wegen Unwetter am zielflughafen das hat den Mandanten genervt. Hat der bei Ankunft direkt angezeigt. Dann ging 3 Tage (13.-16.3.) das Programm gut los und ab dem 16.3. hat der Veranstalter alles abgesagt und der Mandant musste mit seiner Frau auf dem Kreuzfahrtschiff im Hafen liegen und wurde angehalten es nicht zu verlassen. Dann hat der sich nicht mehr gemeldet und nicht mehr gekümmert laut Mandant. Der Veranstalter hätte der Frau am Telefon gesagt dass die sich selber um einen rückholflug der BRD kümmern sollen.
Haben se dann auch gemacht. Zu Hause hat er Mängelanzeige gemacht.
Er wüsste nicht ob die BRD Ansprüche wegen dem zurückholen gegen ihn geltend macht. Dazu waren §§5 und 6 konsulargesetz abgedruckt (dass es diesen Anspruch gibt) aber in nem infokasten stand dass die BRD es noch nicht weiß ob und wenn wie hoch die Ansprüche sind.
Joa dann Schriftverkehr hin und her. Veranstalter hat vorgeschlagen 3.809€ Barzahlung oder 4200 Gutschrift, Mandant hat einige Zeit später vorgeschlagen 75% reisepreis zurück und dass die die Kosten übernehmen sollen falls die BRD was will. Haben die abgelehnt und 3.809€ überwiesen.
Jetzt will er gerichtlich vorgehen
Ansprüche hat Frau an Mann abgetreten.
650p und Montrealer Abkommen und fluggastR ist nicht zu prüfen gewesen.
Das ist so grob der SV
04.05.2021, 15:15
(04.05.2021, 15:13)RefHessen schrieb:(04.05.2021, 15:08)NRW_Examen2021 schrieb: Das war in NRW auch dran. Wie habt ihr es gelöst?
Ich habe gesagt den Hinflug gibt es keinen SchE, für die Ausgefallen Leistungen (insbesondere für die 2. ausgefallene Kreuzfahrt, auch wenn die dafür auf dem anderen Schiff sein durften) gibt es SchE und beim Rückflug war ich total überfordert
War es nicht ausdrücklich die Aussage des Mandanten, dass er bezüglich der Hinflüge auf die Prüfung von Ansprüchen verzichte, da er die "250 - 400€" nicht einfordern wollte?
Hab das so verstanden, dass er die nicht von der Airline wollte. Aber gerade - weil er so Sauer gg den Reiseveranstalter war - alles gegen ihn geltend machen wollte.

04.05.2021, 15:16
Okay, kann natürlich auch sein.
Ich hab mein Verständnis des Klägerbegehrens zumindest extra dem Gutachten vorangestellt und gesagt, dass er das ausdrücklich nicht wollte. Dann wundert sich vielleicht keiner, warum das fehlt
Ich hab mein Verständnis des Klägerbegehrens zumindest extra dem Gutachten vorangestellt und gesagt, dass er das ausdrücklich nicht wollte. Dann wundert sich vielleicht keiner, warum das fehlt
04.05.2021, 15:25
Wie habt ihr denn das Problem gelöst, dass der Preis der Nilkreuzfahrt, die ja noch stattgefunden hat, gar nicht einzeln in der Reisebestätigung aufgelistet war?
04.05.2021, 15:27
Habe ich auch gar nicht verstanden.. generell nicht, warum da keine Schadensposition aufgelistet war
04.05.2021, 15:30
Ist euch eigentlich aufgefallen, dass Bearbeitungszeitpunkt der 3.5.21 war, aber das Mandantengespräch am 4.5.21 stattfand?
04.05.2021, 15:57
Hab das über Minderung gelöst weil ich Schafenersatz ausgeschlossen haben weil ich außergewöhnliches Ereignis bejaht habe. Und den minderungsumfang hab ich dann argumentiert und gesagt 75% sind ok. Außer hinsichtlich Rückflug da ging SchE
Und dann hab ich hinsichtlich Rückflug Feststellung und das andere Zahlung + RHK Zins
Keine Ahnung
Weiß auch nicht was das sollte mit „meine Frau war krank und ich hab mich erst jetzt gekümmert“ zumal nur ein Kalender dran war und der die Daten nicht umfasst hat :D
Und dann hab ich hinsichtlich Rückflug Feststellung und das andere Zahlung + RHK Zins
Keine Ahnung
Weiß auch nicht was das sollte mit „meine Frau war krank und ich hab mich erst jetzt gekümmert“ zumal nur ein Kalender dran war und der die Daten nicht umfasst hat :D
04.05.2021, 16:01
Ich hab unter anderem den 651m II geprüft, Erstattung des Mehrbetrages.
Und Schadensersatz wegen Hinflug
Wegen mangelhafter Reise selbst angeprüft
Wegen Verletzung der Betreuungspflicht 651q
Der Minderungssatz ist ja im Verhältnis zu schätzen nach 287 ZPO?
Und Schadensersatz wegen Hinflug
Wegen mangelhafter Reise selbst angeprüft
Wegen Verletzung der Betreuungspflicht 651q
Der Minderungssatz ist ja im Verhältnis zu schätzen nach 287 ZPO?
04.05.2021, 16:03
(04.05.2021, 15:57)Gast schrieb: Hab das über Minderung gelöst weil ich Schafenersatz ausgeschlossen haben weil ich außergewöhnliches Ereignis bejaht habe. Und den minderungsumfang hab ich dann argumentiert und gesagt 75% sind ok. Außer hinsichtlich Rückflug da ging SchE
Und dann hab ich hinsichtlich Rückflug Feststellung und das andere Zahlung + RHK Zins
Keine Ahnung
Weiß auch nicht was das sollte mit „meine Frau war krank und ich hab mich erst jetzt gekümmert“ zumal nur ein Kalender dran war und der die Daten nicht umfasst hat :D
Wie hast du das dann gelöst, dass ja noch kein Schaden entstanden ist? Bezahlen musste er ja noch nix von der BuReg. Und Reiseveranstalter beteueert die haben die Rückreise bezahlt.
04.05.2021, 16:11
(04.05.2021, 16:03)Gast schrieb:(04.05.2021, 15:57)Gast schrieb: Hab das über Minderung gelöst weil ich Schafenersatz ausgeschlossen haben weil ich außergewöhnliches Ereignis bejaht habe. Und den minderungsumfang hab ich dann argumentiert und gesagt 75% sind ok. Außer hinsichtlich Rückflug da ging SchE
Und dann hab ich hinsichtlich Rückflug Feststellung und das andere Zahlung + RHK Zins
Keine Ahnung
Weiß auch nicht was das sollte mit „meine Frau war krank und ich hab mich erst jetzt gekümmert“ zumal nur ein Kalender dran war und der die Daten nicht umfasst hat :D
Wie hast du das dann gelöst, dass ja noch kein Schaden entstanden ist? Bezahlen musste er ja noch nix von der BuReg. Und Reiseveranstalter beteueert die haben die Rückreise bezahlt.
Also wegen dem Anspruch von der Bundesregierung wegen dem Rückflug habe ich gesagt dass er theoretisch einen SchE Anspruch hat weil der wegen dem Rückflug gerade nicht ausgeschlossen ist und weil der noch nicht bezifferbar ist diesbezüglich Feststellung dass die das zahlen müssen.
Beweis dass das die Bundesregierung bezahlt hat hab ich gesagt das Telefonat von der Frau weil die ja auch jetzt durch die Abtretung Zeugin sein kann. Da hat die Beklagte ja gesagt die sollen sich selber kümmern. Kein Plan wusste nicht wie ich es sonst machen soll