Gestern, 16:09
Ja das musste man halt diskutieren man könnte ja ne Garantenpflicht aus ihrer Stellung als Zeugin ziehen im Ermittlungsverfahren für die Wahrheitsfindung. Es scheitert dann aber an den konkreten Fragen im polizeilichen Fragebogen. Ihre Garantenstellung kann nicht weitergehen als das Frageprogramm des Bogens. Es gab bei allen Delikten einen kleinen Schwerpunkt. Und ja das mit dem Teilschweigen musste dann auch zur Sachrüge dazu weil es sich aus dem Urteil selbst ergab aus dem Punkt III. Beweiswürdigung und die Sachrüge alle materiell-rechtlichen Fehler erfasst und diejenigen im Rahmen der Beweiswürdigung. Anders wäre es nur, wenn sich das nicht aus dem Urteilstext selbst ergeben würde, sondern zB aus dem Protokoll. Dann wäre es ne Verfahrensrüge wie du sagst.
Und ja ich stimme zu, dass es einige prozessuale Probleme gab, allerdings ließen die sich ja recht schnell und in ein zwei Sätzen jeweils lösen mit dem Kommentar.
Und ja ich stimme zu, dass es einige prozessuale Probleme gab, allerdings ließen die sich ja recht schnell und in ein zwei Sätzen jeweils lösen mit dem Kommentar.
Gestern, 16:19
Hab den 315c bei der Fahrt bis zum Unfall generell bejaht aber ne umfassende Gesamtabwägung im Einzelfall gemacht, weil absolute Fahruntüchtigkeit bei der BAK nicht vorlag und es für die relative Fahruntüchtigkeit an einer "klassischen" Ausfallerscheinung fehlte, weil solche Fehler nicht umfasst sind wie Fahrfehler, die auch einem nüchternen Fahrer passieren können, wie das fehlende Blinken gem. § 9 StVO. Aber bin dann mit der relativ hohen BAK im Rahmen der relativen Fahruntüchtigkeit und der verschwommenen Sprache usw. zur Bejahung der relativen Fahruntüchtigkeit gekommen. Fand aber auch die Ablehnung vertretbar. Hab das Ganze aber nur fahrlässig fahrlässig angenommen. Und beim Weiterfahren dann vorsätzlicher 316.









