10.04.2025, 15:28
(10.04.2025, 15:22)Büffelhüfte schrieb:(10.04.2025, 15:14)Refi1 schrieb: Wieso habt ihr 142 nach dem ersten Unfall abgelehnt?
Ich habe für den ersten Unfall 142 und 229 bzgl. dem zweiten durchgehen lassen
Ich auch, hab gedacht 142 stgb vielleicht nicht wegen bagatellschaden bei teleologischer Auslegung aber die hatten ja mehrere Tage angeblich Schmerzen daher hab ich das iwie schnell durchgewunken.
Was habt ihr bzgl der Anregung gemacht den videografen zu recherchieren? Hab zuerst wegen des Videos an sich gesagt verwertbar weil privat erlangt ,wenn auch ggf rw. Danach dann einen Verstoß gegen den unmittelbarkeitsgrundsatz nach 250 StPO bei nur video ohne Vernehmung überlegt, dann aber gesagt ah passt schon wegen 251 stpo und rechtlicher unerreichbarkeit weil der Zeuge ZVR nach 53 stpo hatte und das inzident geprüft. Mir ist aber auch einfach nix anderes zum anknüpfen eingefallen, da der bearbeiterhinweis da so pushy war, dachte ich aber das muss wichtig sein. Andere Ideen zum Einbau der Anregung?
Das klingt gut! Ich wusste überhaupt nichts anzufangen und habe die Anregung den ausfindig zu machen so ausgelegt dass das ein Verwertungsverbot sein könnte wenn man es nicht macht und mit dem Rechtsgedanken de §100h StPO argumentiert wonach Aufnahmen gemacht werden können von Beschuldigten auf Abordnung und das auch für dash cams gilt und das hier auf die private Aufnahme übertragen und gesagt dass die Anonymität des videografen nichts daran ändert weil es im Ergebnis drauf ankommt dass das Material ordnungsgemäß zustande kam und das war es laut bearbeutervermerk ja. Habe dann einfach gesagt dass (stand im Kommentar) die Verwertung privater Aufnahme auch dann zulässig ist wenn im Nachhinein die Voraussetzungen für 100h StPO vorliegen also die sta oder Polizei das anordnen könnte und habe das lapidar in einem Satz bejaht und gesagt dass wenn sie von diesem Konflikt Potential gewusst hätten vllt Body cams getragen hätten (war ein Beispiel im Kommentar)
10.04.2025, 15:29
(10.04.2025, 15:19)Refi1 schrieb: Mit welcher Begründung habt ihr Notwehr abgelehnt?Mit einer falschen, da Angriff gegen die Tochter der Frau und nicht gegen ihn. Dumm. Aber im Nachhinein frage ich mich auch wozu da 1000 mal stand wer Klima Kleber ist und wer nicht
Hätte man wahrscheinlich hinsichtlich der anderen die nicht an dieser Gruppe beteiligt sind eher diskutieren müssen. Im Nachhinein ist ein Angriff vllt kritisch aber denke den kriegt man durch. Würde es im Nachhinein mit 32 machen
10.04.2025, 15:33
Habt ihr inzident bei 32/34 geprüft ob 240 hinsichtlich des F und Z vorlag oder ob die ihrereseits gerechtfertigt waren? Bzw habt Ihr bzgl Z 127 angesprochen?
10.04.2025, 15:33
(10.04.2025, 15:29)Lawful Horror schrieb:(10.04.2025, 15:19)Refi1 schrieb: Mit welcher Begründung habt ihr Notwehr abgelehnt?Mit einer falschen, da Angriff gegen die Tochter der Frau und nicht gegen ihn. Dumm. Aber im Nachhinein frage ich mich auch wozu da 1000 mal stand wer Klima Kleber ist und wer nicht
Hätte man wahrscheinlich hinsichtlich der anderen die nicht an dieser Gruppe beteiligt sind eher diskutieren müssen. Im Nachhinein ist ein Angriff vllt kritisch aber denke den kriegt man durch. Würde es im Nachhinein mit 32 machen
Glaube das stand da, weil man hinsichtlich der Zeugen differenzieren musste. Ein Zeuge war ja Teilnehmer, dazu konnte man dann im Kommentar bei 315b, 7a was finden. Also dass das ein Angriff nach 315b I Nr. 2 sein kann.
Bei den anderen beiden kam nur 240 in Betracht als rw. Angriff.
Erinnere mich aber nicht mehr, wann 32 oder 34 bei mir durchging und wann nicht.
Wie ist es denn, wenn ich iRv zB 229 den 34 prüfe, aber mir ein subjektives RF-Element fehlt? Wie mache ich da weiter wenn ich annehme, dass bei Fehlen des subjektiven Elements grds. eine Versuchsstrafbarkeit in Betracht kommt (so Rspr und hM)?
10.04.2025, 15:36
(10.04.2025, 15:33)Ref2681 schrieb:(10.04.2025, 15:29)Lawful Horror schrieb:(10.04.2025, 15:19)Refi1 schrieb: Mit welcher Begründung habt ihr Notwehr abgelehnt?Mit einer falschen, da Angriff gegen die Tochter der Frau und nicht gegen ihn. Dumm. Aber im Nachhinein frage ich mich auch wozu da 1000 mal stand wer Klima Kleber ist und wer nicht
Hätte man wahrscheinlich hinsichtlich der anderen die nicht an dieser Gruppe beteiligt sind eher diskutieren müssen. Im Nachhinein ist ein Angriff vllt kritisch aber denke den kriegt man durch. Würde es im Nachhinein mit 32 machen
Glaube das stand da, weil man hinsichtlich der Zeugen differenzieren musste. Ein Zeuge war ja Teilnehmer, dazu konnte man dann im Kommentar bei 315b, 7a was finden. Also dass das ein Angriff nach 315b I Nr. 2 sein kann.
Bei den anderen beiden kam nur 240 in Betracht als rw. Angriff.
Erinnere mich aber nicht mehr, wann 32 oder 34 bei mir durchging und wann nicht.
Wie ist es denn, wenn ich iRv zB 229 den 34 prüfe, aber mir ein subjektives RF-Element fehlt? Wie mache ich da weiter wenn ich annehme, dass bei Fehlen des subjektiven Elements grds. eine Versuchsstrafbarkeit in Betracht kommt (so Rspr und hM)?
In welchem BL hast du geschrieben? Weil bei uns war 315b ausgeschlossen, daher würde das bei uns nicht passen und wir hatten dennoch den Hinweis..
10.04.2025, 15:36
10.04.2025, 15:37
(10.04.2025, 15:36)LostinLaw25 schrieb:(10.04.2025, 15:33)Ref2681 schrieb:(10.04.2025, 15:29)Lawful Horror schrieb:(10.04.2025, 15:19)Refi1 schrieb: Mit welcher Begründung habt ihr Notwehr abgelehnt?Mit einer falschen, da Angriff gegen die Tochter der Frau und nicht gegen ihn. Dumm. Aber im Nachhinein frage ich mich auch wozu da 1000 mal stand wer Klima Kleber ist und wer nicht
Hätte man wahrscheinlich hinsichtlich der anderen die nicht an dieser Gruppe beteiligt sind eher diskutieren müssen. Im Nachhinein ist ein Angriff vllt kritisch aber denke den kriegt man durch. Würde es im Nachhinein mit 32 machen
Glaube das stand da, weil man hinsichtlich der Zeugen differenzieren musste. Ein Zeuge war ja Teilnehmer, dazu konnte man dann im Kommentar bei 315b, 7a was finden. Also dass das ein Angriff nach 315b I Nr. 2 sein kann.
Bei den anderen beiden kam nur 240 in Betracht als rw. Angriff.
Erinnere mich aber nicht mehr, wann 32 oder 34 bei mir durchging und wann nicht.
Wie ist es denn, wenn ich iRv zB 229 den 34 prüfe, aber mir ein subjektives RF-Element fehlt? Wie mache ich da weiter wenn ich annehme, dass bei Fehlen des subjektiven Elements grds. eine Versuchsstrafbarkeit in Betracht kommt (so Rspr und hM)?
In welchem BL hast du geschrieben?
RLP :)
Edit: kurz einen kleinen Herzinfarkt gehabt. Habe aber Gott sei dank noch meinen Notizzettel, auf dem ich mir extra die ausgeschlossenen Normen notiert habe, damit mir das nicht passiert, was ich gerade vermutet hatte.
69, 69a, 125, 129-129b, 185 StGB und 153-154e, 407 ff StPO waren bei uns in RLP ausgeschlossen.
10.04.2025, 15:57




10.04.2025, 15:59
(10.04.2025, 15:36)Lawful Horror schrieb:Nur ganz kurz als ich hinsichtlich des Dritten, der sich zum Schluss vors Auto gestellt hab geprüft hab ob das ne Nötigung war (Inzidenz geprüft iRd Rechtfertigung des B ) oder ggfs nicht wegen 127 stpo? Keine Ahnung ob das geht aber ich dachte der SV will darauf hinaus weil der ihn ja aufhalten wollte bis die Polizei kommt(10.04.2025, 15:33)LostinLaw25 schrieb: Habt ihr inzident bei 32/34 geprüft ob 240 hinsichtlich des F und Z vorlag oder ob die ihrereseits gerechtfertigt waren? Bzw habt Ihr bzgl Z 127 angesprochen?§127? Oh Gott ne habe ich nicht. Wie hast du den eingebaut?

10.04.2025, 16:00
(10.04.2025, 15:59)LostinLaw25 schrieb:(10.04.2025, 15:36)Lawful Horror schrieb:Nur ganz kurz als ich hinsichtlich des Dritten, der sich zum Schluss vors Auto gestellt hab geprüft hab ob das ne Nötigung war (Inzidenz geprüft iRd Rechtfertigung des B ) oder ggfs nicht wegen 127 stpo? Keine Ahnung ob das geht aber ich dachte der SV will darauf hinaus weil der ihn ja aufhalten wollte bis die Polizei kommt(10.04.2025, 15:33)LostinLaw25 schrieb: Habt ihr inzident bei 32/34 geprüft ob 240 hinsichtlich des F und Z vorlag oder ob die ihrereseits gerechtfertigt waren? Bzw habt Ihr bzgl Z 127 angesprochen?§127? Oh Gott ne habe ich nicht. Wie hast du den eingebaut?
Sehr smart!!!!! Bin ich im Traum nicht drauf gekommen