• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren April 2021
« 1 ... 135 136 137 138 139 ... 172 »
 
Antworten

 
Klausuren April 2021
Gast
Unregistered
 
#1.361
15.04.2021, 16:18
(15.04.2021, 16:17)Lawlaw schrieb:  
(15.04.2021, 15:45)Gast schrieb:  
(15.04.2021, 15:44)Gastgast schrieb:  
(15.04.2021, 15:41)Gast schrieb:  
(15.04.2021, 15:38)GastMi schrieb:  Ich hab es als Widerklage aufgefasst 89 VwGO
 Ist das überhaupt zulässig weil den rechtzeitigen Antrag prüft das Gericht doch sicher von Amtswegen

Ich hoffe :D wie hat man sonst den Antrag auf Feststellung des Fristversäumnisses verwertet?
Das ist ein normaler Antrag bei einem Gerichtsbescheid - steht irgendwo im VwGO-Kommentar, keine Widerklage, ist mehr so wie der Antrag die KLage abzuweisen, wenn eben der Antrag auf mündliche Verhandlung zu spät kommt


Sicher, dass es keine  Zwischenfeststellungsklage war?


ja
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.362
15.04.2021, 16:24
(15.04.2021, 16:18)Gast schrieb:  
(15.04.2021, 16:17)Lawlaw schrieb:  
(15.04.2021, 15:45)Gast schrieb:  
(15.04.2021, 15:44)Gastgast schrieb:  
(15.04.2021, 15:41)Gast schrieb:   Ist das überhaupt zulässig weil den rechtzeitigen Antrag prüft das Gericht doch sicher von Amtswegen

Ich hoffe :D wie hat man sonst den Antrag auf Feststellung des Fristversäumnisses verwertet?
Das ist ein normaler Antrag bei einem Gerichtsbescheid - steht irgendwo im VwGO-Kommentar, keine Widerklage, ist mehr so wie der Antrag die KLage abzuweisen, wenn eben der Antrag auf mündliche Verhandlung zu spät kommt


Sicher, dass es keine  Zwischenfeststellungsklage war?


ja


K/S, § 84, Rn. 39
Zitieren
GastGast
Unregistered
 
#1.363
15.04.2021, 16:27
Glaubt ihr, es gibt viel Abzug, wenn man die falsche EGL hat?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.364
15.04.2021, 16:30
Was war denn nun die richtige?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.365
15.04.2021, 16:33
GastGast Glaubt ihr, es gibt viel Abzug, wenn man die falsche EGL hat?



sicher nicht, solange du es gut begründest (wie oben schon beschrieben). Die Urteile der unteren Instanzen zeigen ja auch, dass man es durchaus anders vertreten kann, wenn man auf den späteren Zeitpunkt der mV abstellt. Nur die Begründung ist eben essentiell :)
Zitieren
NRW
Unregistered
 
#1.366
15.04.2021, 16:35
(15.04.2021, 16:33)Gast schrieb:  GastGast Glaubt ihr, es gibt viel Abzug, wenn man die falsche EGL hat?



sicher nicht, solange du es gut begründest (wie oben schon beschrieben). Die Urteile der unteren Instanzen zeigen ja auch, dass man es durchaus anders vertreten kann, wenn man auf den späteren Zeitpunkt der mV abstellt. Nur die Begründung ist eben essentiell :)

Hast du ne Fundstelle wo auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen war?
Zitieren
rlp
Unregistered
 
#1.367
15.04.2021, 16:44
Also ich habe es so gelernt, dass bei einer Widerspruchsbehörde die gleichzeitig die Ausgangsbehörde ist (in RLP die Polizei sonst nie) der Zeitpunkt für die Entscheidung die letzte Behördenentscheidung ist und der Wiederspruch "das letzte wort der Verwaltung" ist. Insoweit muss und soll sie sich der Rechtslage anpassen und darf EGL austauschen, wenn wie hier die alte nicht mehr passt weil sie ja auch Zweckmäßigkeitserwägungen bringen darf. Jetzt kann das in anderen Bundesländern anders sein, aber das ist bei uns eine große Ausnahme weil wir normalerweise Widersprüche über Rechtsausschüsse prüfen die nur auf die Rechtmäßigkeit hin prüfen. Daher finde ich ist es die POG Norm. Aber das ist dann nur ein Beispiel der Begründung
Zitieren
NRW
Unregistered
 
#1.368
15.04.2021, 16:47
Jetzt wird interessant.

Einmal an RLP: Ihr habt ein Widerspruchsverfahren? Musstet ihr ein Urteil schreiben? Wenn ja, wann wurde eingestellt? Vor Erlass des Widerspruchbescheides oder danach?

Wir in NRW haben ja kein Widerspruch. Daher war bei uns die Abfolge so:

Bescheid - Einstellung - Klage

Wenn es jetzt in RLP so wäre:

Bescheid - Einstellung - Widerspruch - Klage,

dann würden die Lösungen inhaltlich extrem auseinandergehen müssen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.369
15.04.2021, 16:49
(15.04.2021, 16:44)rlp schrieb:  Also ich habe es so gelernt, dass bei einer Widerspruchsbehörde die gleichzeitig die Ausgangsbehörde ist (in RLP die Polizei sonst nie) der Zeitpunkt für die Entscheidung die letzte Behördenentscheidung ist und der Wiederspruch "das letzte wort der Verwaltung" ist. Insoweit muss und soll sie sich der Rechtslage anpassen und darf EGL austauschen, wenn wie hier die alte nicht mehr passt weil sie ja auch Zweckmäßigkeitserwägungen bringen darf. Jetzt kann das in anderen Bundesländern anders sein, aber das ist bei uns eine große Ausnahme weil wir normalerweise Widersprüche über Rechtsausschüsse prüfen die nur auf die Rechtmäßigkeit hin prüfen. Daher finde ich ist es die POG Norm. Aber das ist dann nur ein Beispiel der Begründung


Der Zeitpunkt bestimmt sich immer nach dem materiellen Recht
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.370
15.04.2021, 16:50
(15.04.2021, 16:35)NRW schrieb:  
(15.04.2021, 16:33)Gast schrieb:  GastGast Glaubt ihr, es gibt viel Abzug, wenn man die falsche EGL hat?



sicher nicht, solange du es gut begründest (wie oben schon beschrieben). Die Urteile der unteren Instanzen zeigen ja auch, dass man es durchaus anders vertreten kann, wenn man auf den späteren Zeitpunkt der mV abstellt. Nur die Begründung ist eben essentiell :)

Hast du ne Fundstelle wo auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen war?


meinte damit nur die Argumentation des OVG Hamburg
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 135 136 137 138 139 ... 172 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus