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Die Aussagekraft von Noten
Gast
Unregistered
 
#121
11.09.2020, 16:31
Generation Y halt...
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Gast
Unregistered
 
#122
11.09.2020, 16:43
(10.09.2020, 19:14)Gast schrieb:  
(10.09.2020, 17:27)Gast schrieb:  "Und jetzt kommt das wichtigste Argument gegen die Mündliche und zugunsten der Schriftlichen: Wir ALLE kennen jemanden, der nicht gerade zu den Besten gehört, aber durch großes Glück in der Mündlichen notentechnisch in einen echt grundsoliden Bereich vorgedrungen ist. Ich wette, NIEMAND von uns kennt einen schlechten Kandidaten, der durch Glück in den Klausuren abgeräumt hat (ich meine jetzt nicht einen Ausreißer nach oben)."

Die Wette würde ich direkt annehmen. Wir hatten jemanden in unserer AG, die in den Probeklausuren regelmäßig um vier Punkte kämpfte, mündlich kaum je was brauchbares gesagt hat und der von der Ausbildungsleitung einen Monat vor dem Examen eine Beurlaubung nahe gelegt wurde um "nochmal Grundlagen zu üben und so eine Chance auf ein Bestehen zu erarbeiten". Hat im Examen über 8 Punkte schriftlich geholt.

Das Problem ist doch eher, dass niemand wirklich sagen kann, was in Jura gut oder schlecht ist, weil es im Endeffekt nur um Argumentation geht...und die ist halt zumindest in der Gewichtung subjektiv. Was der eine Korrektor als gelungen betrachtet, überzeugt den anderen nicht. Was dem einen völlig ausreicht, ist dem anderen zu dünn. So richtige Katastrophenfehler wie ein Eigentumserwerb nach 433 BGB passieren ja im Zweiten Examen nicht mehr wirklich.

Man ist also - sowohl im Schriftlichen wie auch im Mündlichen - davon abhängig, dass die eigene Argumentation, die Art sich auszudrücken und auch die äußere Erscheinung (Handschrift/Struktur vs. Aussehen) den Korrektoren bzw. der Prüfungskommission passt. An der Stelle entscheidet sich vielmehr, als über die Frage, ob man jetzt den einen Aspekt in der Klausur noch beleuchtet hat oder die kleine Wissensfrage in der mündlichen Prüfung noch beantworten konnte.

Den einzigen Vorteil für die Schriftlichen sehe ich einzig in der größeren Anzahl der Korrektoren. 8 (Zweitkorrektoren kann man wie oben schon diskutiert getrost ignorieren) vs. 3 macht schon einen realen Unterschied. Aber auch das ist noch viel zu wenig, um den Glücksfaktor zu eliminieren.

Wieso 3? In meiner mündlichen Prüfung waren 4 Prüfer.
Stille Wasser sind tief. Ich habe die Übungsklausuren auch nur auf ca. 10 Seiten skizziert, da regelmäßig um die 3-4 P. gehabt, aber in der mündlichen trotzdem fast 9 P. Die Mühe hebt man sich eben fürs richtige Examen auf. Hab in den AGs auch nicht viel gesagt.
Ich weiss von einer, die das 2. Examen nicht geschafft hat trotz b im 1., weil sie schon vor dem 1. wegen vielem Übungsklausurschreiben einen kaputten Arm hatte. Viel hilft nicht immer viel.

Das ist wirklich eine der absurdesten Erklärungen, die ich je gelesen habe. Da muss man ja die letzten 6 Wochen vor den Klausuren jeden Tag eine 5stündige Übungsklausur geschrieben haben. Es mag in Einzelfällen tatsächlich mal jemanden geben, der körperliche Probleme hat. Dann gibt es aber Verlängerungsmöglichkeiten. Das beraubt einen nicht der normalen Chance, denn alle haben Zeitdruck.

Aber allein aufgrund eines schmerzenden Armes, der wiederum aus Übungsklausuren resultieren soll, vergeigt man kein Examen. Ich gehöre seit Schulzeiten zu den Wenigschreibern und das hat nicht unbedingt Auswirkungen auf die Note. Außerdem sagt ein erstes Examen mit befriedigend, das ohnehin ein Spannbreite zwischen 6,5-8,9 hat, erstmal nichts über das andere Examen aus. Ich kenne allein schon Leute mit 2xbefriedigend, mit befriedigend+VB, befriedigend+ausreichend und befriedigend+durchgefallen. Nur Leute mit der Kombi befriedigend+gut/sehr gut kenne ich nicht. Was soll man also aus einem befriedigendem 1. Examen entnehmen?
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