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Einstellung Richter
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#1.241
06.05.2020, 21:33
(06.05.2020, 20:33)Gast23 schrieb:  Also ich kenne das nur aus NRW und hier werden keine Notenunterschiede je nach Region gemacht. Bewirbst dich halt bei einem OLG und die machen mit dir eh was die wollen  :D

Wüsste nicht wieso das in Nds anders sein sollte...

Da wird in NRW auch drauf geguckt
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Gast23
Unregistered
 
#1.242
07.05.2020, 07:44
(06.05.2020, 21:05)Der echte Norden schrieb:  Ich würde mir sehr wünschen, wenn die Justiz bei ihrer Einstellungspraxis tatsächlich in großen OLG-Bezirken vor der Einstellung örtliche Zusagen geben würde. Das würde einige Engpässe verhindern. Denn viele "gute" Kandidaten schreckt es ab, wenn man mit Mitte Dreißig nochmal quer durchs Bundeslang verschickt werden kann, wohingegen schwächere Kandidaten wohl zu einigen Abstrichen bereit wären.

Nach meiner Erfahrung lässt sich die Verwaltung auf solche Deals in der Regel nicht ein. Ob "gut" oder "befriedigend" alle werden gleichbehandelt. Das schreckt viele von der Justiz ab und das zurecht!


Das wäre definitiv wünschenswert. Es würde einerseits die eigene Planung erleichtern und zweitens auch ein Zeichen der Wertschätzung für Bewerber sein. Zweites kommt mE aktuell viel zu kurz. Egal wie die Arbeitsbedingungen nachher sein mögen, das Einstellungsverfahren macht schon keine Lust für diesen "Arbeitgeber" tätig zu werden, da man ihm als Bewerber scheinbar egal ist...

Ein "Wunschort" für den Bewerber, wäre für beide vorteilhaft.
Ich wäre an meinem Wohnort gerne zu ner 50 Std Woche bereit. Wenn durchs Pendeln jedoch nochmal 10 Stunden die Woche dazukommen und nicht unerhebliche Kosten entstehen, durchschnittliches Auto bei 15-20k km kostet so 500 €, wirds halt zeitlich und wirtschaftlich unattraktiver.

Das, wie Gast hier behauptet, in NRW darauf geachtet wird, kann ich nicht bestätigen. Wüsste gerne, woher diese Info kommt?! 
Einzig bei den VGen in NRW ist dies der Fall, was daran liegt, dass diese auch ziemlich eigenständig einstellen und dort keine Zuteilung in vergleichbaren Maße wie bei den OLG erfolgt.
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Gast
Unregistered
 
#1.243
07.05.2020, 07:48
(07.05.2020, 07:44)Gast23 schrieb:  
(06.05.2020, 21:05)Der echte Norden schrieb:  Ich würde mir sehr wünschen, wenn die Justiz bei ihrer Einstellungspraxis tatsächlich in großen OLG-Bezirken vor der Einstellung örtliche Zusagen geben würde. Das würde einige Engpässe verhindern. Denn viele "gute" Kandidaten schreckt es ab, wenn man mit Mitte Dreißig nochmal quer durchs Bundeslang verschickt werden kann, wohingegen schwächere Kandidaten wohl zu einigen Abstrichen bereit wären.

Nach meiner Erfahrung lässt sich die Verwaltung auf solche Deals in der Regel nicht ein. Ob "gut" oder "befriedigend" alle werden gleichbehandelt. Das schreckt viele von der Justiz ab und das zurecht!


Das wäre definitiv wünschenswert. Es würde einerseits die eigene Planung erleichtern und zweitens auch ein Zeichen der Wertschätzung für Bewerber sein. Zweites kommt mE aktuell viel zu kurz. Egal wie die Arbeitsbedingungen nachher sein mögen, das Einstellungsverfahren macht schon keine Lust für diesen "Arbeitgeber" tätig zu werden, da man ihm als Bewerber scheinbar egal ist...

Ein "Wunschort" für den Bewerber, wäre für beide vorteilhaft.
Ich wäre an meinem Wohnort gerne zu ner 50 Std Woche bereit. Wenn durchs Pendeln jedoch nochmal 10 Stunden die Woche dazukommen und nicht unerhebliche Kosten entstehen, durchschnittliches Auto bei 15-20k km kostet so 500 €, wirds halt zeitlich und wirtschaftlich unattraktiver.

Das, wie Gast hier behauptet, in NRW darauf geachtet wird, kann ich nicht bestätigen. Wüsste gerne, woher diese Info kommt?! 
Einzig bei den VGen in NRW ist dies der Fall, was daran liegt, dass diese auch ziemlich eigenständig einstellen und dort keine Zuteilung in vergleichbaren Maße wie bei den OLG erfolgt.

Ich bezog mich aufs VG.
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Gast
Unregistered
 
#1.244
07.05.2020, 08:38
Wie ist das in Brandenburg?
Dort kann man schließlich einen OLG-Bezirk auswählen oder ein Ranking erstellen, aber bedeutet das, dass man dann in diesem Bezirk (immer noch groß genug) bleibt?
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Der echte Norden
Unregistered
 
#1.245
07.05.2020, 10:13
(07.05.2020, 07:44)Gast23 schrieb:  
(06.05.2020, 21:05)Der echte Norden schrieb:  Ich würde mir sehr wünschen, wenn die Justiz bei ihrer Einstellungspraxis tatsächlich in großen OLG-Bezirken vor der Einstellung örtliche Zusagen geben würde. Das würde einige Engpässe verhindern. Denn viele "gute" Kandidaten schreckt es ab, wenn man mit Mitte Dreißig nochmal quer durchs Bundeslang verschickt werden kann, wohingegen schwächere Kandidaten wohl zu einigen Abstrichen bereit wären.

Nach meiner Erfahrung lässt sich die Verwaltung auf solche Deals in der Regel nicht ein. Ob "gut" oder "befriedigend" alle werden gleichbehandelt. Das schreckt viele von der Justiz ab und das zurecht!


Das wäre definitiv wünschenswert. Es würde einerseits die eigene Planung erleichtern und zweitens auch ein Zeichen der Wertschätzung für Bewerber sein. Zweites kommt mE aktuell viel zu kurz. Egal wie die Arbeitsbedingungen nachher sein mögen, das Einstellungsverfahren macht schon keine Lust für diesen "Arbeitgeber" tätig zu werden, da man ihm als Bewerber scheinbar egal ist...

Ein "Wunschort" für den Bewerber, wäre für beide vorteilhaft.
Ich wäre an meinem Wohnort gerne zu ner 50 Std Woche bereit. Wenn durchs Pendeln jedoch nochmal 10 Stunden die Woche dazukommen und nicht unerhebliche Kosten entstehen, durchschnittliches Auto bei 15-20k km kostet so 500 €, wirds halt zeitlich und wirtschaftlich unattraktiver.

Das, wie Gast hier behauptet, in NRW darauf geachtet wird, kann ich nicht bestätigen. Wüsste gerne, woher diese Info kommt?! 
Einzig bei den VGen in NRW ist dies der Fall, was daran liegt, dass diese auch ziemlich eigenständig einstellen und dort keine Zuteilung in vergleichbaren Maße wie bei den OLG erfolgt.

Man merkt es ja an den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, wo die Kandidaten noch immer das klassische Justizprofil der letzten 20 Jahre mitbringen müssen. Wenn die örtliche Unsicherheit wegfällt, ist das Gesamtpaket immer noch für sehr viele Leute attraktiv.
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Gast
Unregistered
 
#1.246
07.05.2020, 10:24
(07.05.2020, 10:13)Der echte Norden schrieb:  
(07.05.2020, 07:44)Gast23 schrieb:  
(06.05.2020, 21:05)Der echte Norden schrieb:  Ich würde mir sehr wünschen, wenn die Justiz bei ihrer Einstellungspraxis tatsächlich in großen OLG-Bezirken vor der Einstellung örtliche Zusagen geben würde. Das würde einige Engpässe verhindern. Denn viele "gute" Kandidaten schreckt es ab, wenn man mit Mitte Dreißig nochmal quer durchs Bundeslang verschickt werden kann, wohingegen schwächere Kandidaten wohl zu einigen Abstrichen bereit wären.

Nach meiner Erfahrung lässt sich die Verwaltung auf solche Deals in der Regel nicht ein. Ob "gut" oder "befriedigend" alle werden gleichbehandelt. Das schreckt viele von der Justiz ab und das zurecht!


Das wäre definitiv wünschenswert. Es würde einerseits die eigene Planung erleichtern und zweitens auch ein Zeichen der Wertschätzung für Bewerber sein. Zweites kommt mE aktuell viel zu kurz. Egal wie die Arbeitsbedingungen nachher sein mögen, das Einstellungsverfahren macht schon keine Lust für diesen "Arbeitgeber" tätig zu werden, da man ihm als Bewerber scheinbar egal ist...

Ein "Wunschort" für den Bewerber, wäre für beide vorteilhaft.
Ich wäre an meinem Wohnort gerne zu ner 50 Std Woche bereit. Wenn durchs Pendeln jedoch nochmal 10 Stunden die Woche dazukommen und nicht unerhebliche Kosten entstehen, durchschnittliches Auto bei 15-20k km kostet so 500 €, wirds halt zeitlich und wirtschaftlich unattraktiver.

Das, wie Gast hier behauptet, in NRW darauf geachtet wird, kann ich nicht bestätigen. Wüsste gerne, woher diese Info kommt?! 
Einzig bei den VGen in NRW ist dies der Fall, was daran liegt, dass diese auch ziemlich eigenständig einstellen und dort keine Zuteilung in vergleichbaren Maße wie bei den OLG erfolgt.

Man merkt es ja an den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, wo die Kandidaten noch immer das klassische Justizprofil der letzten 20 Jahre mitbringen müssen. Wenn die örtliche Unsicherheit wegfällt, ist das Gesamtpaket immer noch für sehr viele Leute attraktiv.


Du hast wirklich Sorge, dass die Justiz von „schlechten“ Jursiten bevölkert wird, also von Leuten mit Examina unter 9 Punkten, oder? Ist schon richtig, dass in der Justiz gute Leute sitzen sollten im Hinblick auf die Verantwortung, die sie dort tragen. Aber nicht jeder, der unter dem Anforderungsprofil von vor 20 Jahren zurückbleibt, wird den Anforderungen dort nicht gerecht. Das Examen ist ein Abbild von 8-11 Klausuren, bis zu einem gewissen Grad auch eine Momentaufnahme, weil alles von 1-2 Wochen abhängt. Alles, was man vorher geleistet hat, zählt nicht. Man muss dieses System doch echt mal hinterfragen. Problem dabei: an den entscheidenden Posten sitzen die, die von dem System profitiert haben.
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G@st
Unregistered
 
#1.247
07.05.2020, 10:46
(07.05.2020, 07:48)Gast schrieb:  
(07.05.2020, 07:44)Gast23 schrieb:  
(06.05.2020, 21:05)Der echte Norden schrieb:  Ich würde mir sehr wünschen, wenn die Justiz bei ihrer Einstellungspraxis tatsächlich in großen OLG-Bezirken vor der Einstellung örtliche Zusagen geben würde. Das würde einige Engpässe verhindern. Denn viele "gute" Kandidaten schreckt es ab, wenn man mit Mitte Dreißig nochmal quer durchs Bundeslang verschickt werden kann, wohingegen schwächere Kandidaten wohl zu einigen Abstrichen bereit wären.

Nach meiner Erfahrung lässt sich die Verwaltung auf solche Deals in der Regel nicht ein. Ob "gut" oder "befriedigend" alle werden gleichbehandelt. Das schreckt viele von der Justiz ab und das zurecht!


Das wäre definitiv wünschenswert. Es würde einerseits die eigene Planung erleichtern und zweitens auch ein Zeichen der Wertschätzung für Bewerber sein. Zweites kommt mE aktuell viel zu kurz. Egal wie die Arbeitsbedingungen nachher sein mögen, das Einstellungsverfahren macht schon keine Lust für diesen "Arbeitgeber" tätig zu werden, da man ihm als Bewerber scheinbar egal ist...

Ein "Wunschort" für den Bewerber, wäre für beide vorteilhaft.
Ich wäre an meinem Wohnort gerne zu ner 50 Std Woche bereit. Wenn durchs Pendeln jedoch nochmal 10 Stunden die Woche dazukommen und nicht unerhebliche Kosten entstehen, durchschnittliches Auto bei 15-20k km kostet so 500 €, wirds halt zeitlich und wirtschaftlich unattraktiver.

Das, wie Gast hier behauptet, in NRW darauf geachtet wird, kann ich nicht bestätigen. Wüsste gerne, woher diese Info kommt?! 
Einzig bei den VGen in NRW ist dies der Fall, was daran liegt, dass diese auch ziemlich eigenständig einstellen und dort keine Zuteilung in vergleichbaren Maße wie bei den OLG erfolgt.

Ich bezog mich aufs VG.

Ist das denn in irgendeiner Verwaltungsgerichtsbarkeit anders - außer vielleicht der bayerischen, die ja scheinbar stärker mit der Innenverwaltung gekoppelt ist ?
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Der echte Norden
Unregistered
 
#1.248
07.05.2020, 11:28
(07.05.2020, 10:24)Gast schrieb:  
(07.05.2020, 10:13)Der echte Norden schrieb:  
(07.05.2020, 07:44)Gast23 schrieb:  
(06.05.2020, 21:05)Der echte Norden schrieb:  Ich würde mir sehr wünschen, wenn die Justiz bei ihrer Einstellungspraxis tatsächlich in großen OLG-Bezirken vor der Einstellung örtliche Zusagen geben würde. Das würde einige Engpässe verhindern. Denn viele "gute" Kandidaten schreckt es ab, wenn man mit Mitte Dreißig nochmal quer durchs Bundeslang verschickt werden kann, wohingegen schwächere Kandidaten wohl zu einigen Abstrichen bereit wären.

Nach meiner Erfahrung lässt sich die Verwaltung auf solche Deals in der Regel nicht ein. Ob "gut" oder "befriedigend" alle werden gleichbehandelt. Das schreckt viele von der Justiz ab und das zurecht!


Das wäre definitiv wünschenswert. Es würde einerseits die eigene Planung erleichtern und zweitens auch ein Zeichen der Wertschätzung für Bewerber sein. Zweites kommt mE aktuell viel zu kurz. Egal wie die Arbeitsbedingungen nachher sein mögen, das Einstellungsverfahren macht schon keine Lust für diesen "Arbeitgeber" tätig zu werden, da man ihm als Bewerber scheinbar egal ist...

Ein "Wunschort" für den Bewerber, wäre für beide vorteilhaft.
Ich wäre an meinem Wohnort gerne zu ner 50 Std Woche bereit. Wenn durchs Pendeln jedoch nochmal 10 Stunden die Woche dazukommen und nicht unerhebliche Kosten entstehen, durchschnittliches Auto bei 15-20k km kostet so 500 €, wirds halt zeitlich und wirtschaftlich unattraktiver.

Das, wie Gast hier behauptet, in NRW darauf geachtet wird, kann ich nicht bestätigen. Wüsste gerne, woher diese Info kommt?! 
Einzig bei den VGen in NRW ist dies der Fall, was daran liegt, dass diese auch ziemlich eigenständig einstellen und dort keine Zuteilung in vergleichbaren Maße wie bei den OLG erfolgt.

Man merkt es ja an den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, wo die Kandidaten noch immer das klassische Justizprofil der letzten 20 Jahre mitbringen müssen. Wenn die örtliche Unsicherheit wegfällt, ist das Gesamtpaket immer noch für sehr viele Leute attraktiv.


Du hast wirklich Sorge, dass die Justiz von „schlechten“ Jursiten bevölkert wird, also von Leuten mit Examina unter 9 Punkten, oder? Ist schon richtig, dass in der Justiz gute Leute sitzen sollten im Hinblick auf die Verantwortung, die sie dort tragen. Aber nicht jeder, der unter dem Anforderungsprofil von vor 20 Jahren zurückbleibt, wird den Anforderungen dort nicht gerecht. Das Examen ist ein Abbild von 8-11 Klausuren, bis zu einem gewissen Grad auch eine Momentaufnahme, weil alles von 1-2 Wochen abhängt. Alles, was man vorher geleistet hat, zählt nicht. Man muss dieses System doch echt mal hinterfragen. Problem dabei: an den entscheidenden Posten sitzen die, die von dem System profitiert haben.

Da hast Du mich wirklich falsch verstanden oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich stimme Dir vollkommen zu, dass die Examina als einziges Kriterium zur Bestimmung der Eignung von Kandidaten Schwächen haben und auch weitere Faktoren eine Rolle spielen müssen. Dies gilt umso mehr für juristische Berufsbilder, in denen neben juristischen Fertigkeiten auch andere Qualitäten gefragt sind.  

Allerdings lässt sich an den Notenanforderungen die Beliebtheit eines juristischen Berufs ablesen, da es - ob sinnvoll oder nicht - in unserem Bereich nun mal das wesentliche Differenzierungsmerkmal ist. Je höher die Notenanforderungen, je beliebter ein Job. Es glaubt doch nicht ernsthaft jemand, dass man um Notar in Hamburg zu sein tatsächlich ein hohes "Doppel-Gut" oder gar "Sehr gut" fachlich benötigt. Allerdings sind die Rahmenbedingungen dieses Berufs so attraktiv, dass sich so viele Leute bewerben, dass sich solche Anforderungen durchsetzen lassen.

Man sieht also an den Notenanforderungen der Stadtstaaten, dass sich noch sehr viele Leute bewerben, da sich diese Anforderungen andernfalls am Markt nicht durchsetzen ließen. Einen wesentlichen Teil dieser Attraktivität habe ich darauf zurückgeführt, dass in Berlin und Hamburg den Kandidaten keine allzu große örtliche Flexibilität abverlangt wird und mich gefragt, warum sich die anderen Bundesländer dieses Phänomen nicht zu Nutze machen.
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Gast
Unregistered
 
#1.249
07.05.2020, 11:43
Es ist schon so in NRW, dass man eher genommen wird, wenn man bereit ist, auch in entlegende Ecken zu gehen.
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GastNRW23
Unregistered
 
#1.250
07.05.2020, 14:26
(07.05.2020, 11:43)Gast schrieb:  Es ist schon so in NRW, dass man eher genommen wird, wenn man bereit ist, auch in entlegende Ecken zu gehen.

Mehr noch. Beim OLG Köln wird man nicht genommen, wenn man beim Vorstellungsgespräch auf die Frage, ob man auch bereit sei nach Aachen zu gehen, verneint. (Unabhängig davon, ob da gerade tatsächlich eine Stelle zu besetzen ist...)
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