10.09.2020, 16:11
(10.09.2020, 16:08)Gast schrieb: Im Ernst: mündliche Prüfungen sind ein Witz.
Ich würde mich als mündlich gut bezeichnen und habe insgesamt von mündlichen Prüfungen profitiert. Trotzdem hier mal folgendes Beispiel:
Mündliche Prüfung Probe: 15 Punkte im Schnitt
1. Examen
- Erstversuch: mündlich 10-11 Punkte. Ich habe so gut wie ALLES gewusst. Der einzige Grund, der mir für das (vergleichsweise) schlechte Ergebnis genannt wurde: "na ja, also ihre Antworten kamen nicht immer gleich auf den springenden Punkt" (was im Übrigen nicht wirklich stimmte.
- Zweitversuch: mündlich 15 Punkte im Schnitt
2. Examen: mündlich 15 Punkte im Schnitt
In diesen 4 mündlichen Prüfungen wurde ich in allen (außer der "schlechten") für meine mündliche Leistung deutlich gelobt. Was war der wahre Grund für die schlechte Prüfung im Erstversuch des 1. Examens?
- die Prüfung lief insgesamt außerordentlich schlecht (also bei den anderen Prüflingen)
- die Prüfer waren (auch deshalb) sehr schlecht gelaunt
- zudem hatte ich den Eindruck, dass sie mich persönlich nicht mochten
D.h. je nach Prüfergruppe kann schon einmal eine Abweichung um 30 % oder mehr erfolgen.
Dann kann man aber auch sagen, dass die Korrektoren nur meine Handschrift nicht mochten...
10.09.2020, 16:25
(10.09.2020, 16:11)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:08)Gast schrieb: Im Ernst: mündliche Prüfungen sind ein Witz.
Ich würde mich als mündlich gut bezeichnen und habe insgesamt von mündlichen Prüfungen profitiert. Trotzdem hier mal folgendes Beispiel:
Mündliche Prüfung Probe: 15 Punkte im Schnitt
1. Examen
- Erstversuch: mündlich 10-11 Punkte. Ich habe so gut wie ALLES gewusst. Der einzige Grund, der mir für das (vergleichsweise) schlechte Ergebnis genannt wurde: "na ja, also ihre Antworten kamen nicht immer gleich auf den springenden Punkt" (was im Übrigen nicht wirklich stimmte.
- Zweitversuch: mündlich 15 Punkte im Schnitt
2. Examen: mündlich 15 Punkte im Schnitt
In diesen 4 mündlichen Prüfungen wurde ich in allen (außer der "schlechten") für meine mündliche Leistung deutlich gelobt. Was war der wahre Grund für die schlechte Prüfung im Erstversuch des 1. Examens?
- die Prüfung lief insgesamt außerordentlich schlecht (also bei den anderen Prüflingen)
- die Prüfer waren (auch deshalb) sehr schlecht gelaunt
- zudem hatte ich den Eindruck, dass sie mich persönlich nicht mochten
D.h. je nach Prüfergruppe kann schon einmal eine Abweichung um 30 % oder mehr erfolgen.
Dann kann man aber auch sagen, dass die Korrektoren nur meine Handschrift nicht mochten...
Man kann auch einfach mal akzeptieren, dass Prüfer auch nur Menschen sind, die unterbewusste Assoziationen nicht abschalten können.
Manche Menschen sind einem auf Anhieb sympathisch, anderen gegenüber ist man neutral eingestellt... und gegenüber der dritten Gruppe empfindet man Antipathien.
Das psychologisch einfach so und lässt sich nicht abstellen.
Übrigens empfindet man unbewusst denjenigen am sympathischsten, der einem am meisten ähnelt.
Da man die Persönlichkeit des Vorsitzenden vorab aber nicht kennenlernt, bringt diese Info leider herzlich wenig :D
10.09.2020, 16:31
(10.09.2020, 16:25)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:11)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:08)Gast schrieb: Im Ernst: mündliche Prüfungen sind ein Witz.
Ich würde mich als mündlich gut bezeichnen und habe insgesamt von mündlichen Prüfungen profitiert. Trotzdem hier mal folgendes Beispiel:
Mündliche Prüfung Probe: 15 Punkte im Schnitt
1. Examen
- Erstversuch: mündlich 10-11 Punkte. Ich habe so gut wie ALLES gewusst. Der einzige Grund, der mir für das (vergleichsweise) schlechte Ergebnis genannt wurde: "na ja, also ihre Antworten kamen nicht immer gleich auf den springenden Punkt" (was im Übrigen nicht wirklich stimmte.
- Zweitversuch: mündlich 15 Punkte im Schnitt
2. Examen: mündlich 15 Punkte im Schnitt
In diesen 4 mündlichen Prüfungen wurde ich in allen (außer der "schlechten") für meine mündliche Leistung deutlich gelobt. Was war der wahre Grund für die schlechte Prüfung im Erstversuch des 1. Examens?
- die Prüfung lief insgesamt außerordentlich schlecht (also bei den anderen Prüflingen)
- die Prüfer waren (auch deshalb) sehr schlecht gelaunt
- zudem hatte ich den Eindruck, dass sie mich persönlich nicht mochten
D.h. je nach Prüfergruppe kann schon einmal eine Abweichung um 30 % oder mehr erfolgen.
Dann kann man aber auch sagen, dass die Korrektoren nur meine Handschrift nicht mochten...
Man kann auch einfach mal akzeptieren, dass Prüfer auch nur Menschen sind, die unterbewusste Assoziationen nicht abschalten können.
Manche Menschen sind einem auf Anhieb sympathisch, anderen gegenüber ist man neutral eingestellt... und gegenüber der dritten Gruppe empfindet man Antipathien.
Das psychologisch einfach so und lässt sich nicht abstellen.
Übrigens empfindet man unbewusst denjenigen am sympathischsten, der einem am meisten ähnelt.
Da man die Persönlichkeit des Vorsitzenden vorab aber nicht kennenlernt, bringt diese Info leider herzlich wenig :D
Ne, wenn man was an sich selber nicht mag, dann mag man die ähnliche Person auch nicht, z.B.die Personalerin mit Figurproblemen mag die Bewerberin mit Reiterhosen nicht, weil das sie an sie selber erinnert. Der schmächtige dunkelhaarige Strebertyp mit Brille wird aber vom Streber Personaler mit Brille gemocht, da er seinen Harry Potter Look als smart empfindet.
Die Personalerin mit Spätakne mag Leute mit Hautunreinheiten nicht etc.
Der Haare färbende Personaler mag die ergrauende Bewerberin nicht, weil er ungefärbte graue Haare bei Frauen schlampig findet etc.
10.09.2020, 16:39
(10.09.2020, 16:31)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:25)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:11)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:08)Gast schrieb: Im Ernst: mündliche Prüfungen sind ein Witz.
Ich würde mich als mündlich gut bezeichnen und habe insgesamt von mündlichen Prüfungen profitiert. Trotzdem hier mal folgendes Beispiel:
Mündliche Prüfung Probe: 15 Punkte im Schnitt
1. Examen
- Erstversuch: mündlich 10-11 Punkte. Ich habe so gut wie ALLES gewusst. Der einzige Grund, der mir für das (vergleichsweise) schlechte Ergebnis genannt wurde: "na ja, also ihre Antworten kamen nicht immer gleich auf den springenden Punkt" (was im Übrigen nicht wirklich stimmte.
- Zweitversuch: mündlich 15 Punkte im Schnitt
2. Examen: mündlich 15 Punkte im Schnitt
In diesen 4 mündlichen Prüfungen wurde ich in allen (außer der "schlechten") für meine mündliche Leistung deutlich gelobt. Was war der wahre Grund für die schlechte Prüfung im Erstversuch des 1. Examens?
- die Prüfung lief insgesamt außerordentlich schlecht (also bei den anderen Prüflingen)
- die Prüfer waren (auch deshalb) sehr schlecht gelaunt
- zudem hatte ich den Eindruck, dass sie mich persönlich nicht mochten
D.h. je nach Prüfergruppe kann schon einmal eine Abweichung um 30 % oder mehr erfolgen.
Dann kann man aber auch sagen, dass die Korrektoren nur meine Handschrift nicht mochten...
Man kann auch einfach mal akzeptieren, dass Prüfer auch nur Menschen sind, die unterbewusste Assoziationen nicht abschalten können.
Manche Menschen sind einem auf Anhieb sympathisch, anderen gegenüber ist man neutral eingestellt... und gegenüber der dritten Gruppe empfindet man Antipathien.
Das psychologisch einfach so und lässt sich nicht abstellen.
Übrigens empfindet man unbewusst denjenigen am sympathischsten, der einem am meisten ähnelt.
Da man die Persönlichkeit des Vorsitzenden vorab aber nicht kennenlernt, bringt diese Info leider herzlich wenig :D
Ne, wenn man was an sich selber nicht mag, dann mag man die ähnliche Person auch nicht, z.B.die Personalerin mit Figurproblemen mag die Bewerberin mit Reiterhosen nicht, weil das sie an sie selber erinnert. Der schmächtige dunkelhaarige Strebertyp mit Brille wird aber vom Streber Personaler mit Brille gemocht, da er seinen Harry Potter Look als smart empfindet.
Die Personalerin mit Spätakne mag Leute mit Hautunreinheiten nicht etc.
Der Haare färbende Personaler mag die ergrauende Bewerberin nicht, weil er ungefärbte graue Haare bei Frauen schlampig findet etc.
Nene, die Ähnlichkeit war auf Persönlichkeit und Verhalten bezogen, nicht auf Äußerlichkeiten.
10.09.2020, 17:27
"Und jetzt kommt das wichtigste Argument gegen die Mündliche und zugunsten der Schriftlichen: Wir ALLE kennen jemanden, der nicht gerade zu den Besten gehört, aber durch großes Glück in der Mündlichen notentechnisch in einen echt grundsoliden Bereich vorgedrungen ist. Ich wette, NIEMAND von uns kennt einen schlechten Kandidaten, der durch Glück in den Klausuren abgeräumt hat (ich meine jetzt nicht einen Ausreißer nach oben)."
Die Wette würde ich direkt annehmen. Wir hatten jemanden in unserer AG, die in den Probeklausuren regelmäßig um vier Punkte kämpfte, mündlich kaum je was brauchbares gesagt hat und der von der Ausbildungsleitung einen Monat vor dem Examen eine Beurlaubung nahe gelegt wurde um "nochmal Grundlagen zu üben und so eine Chance auf ein Bestehen zu erarbeiten". Hat im Examen über 8 Punkte schriftlich geholt.
Das Problem ist doch eher, dass niemand wirklich sagen kann, was in Jura gut oder schlecht ist, weil es im Endeffekt nur um Argumentation geht...und die ist halt zumindest in der Gewichtung subjektiv. Was der eine Korrektor als gelungen betrachtet, überzeugt den anderen nicht. Was dem einen völlig ausreicht, ist dem anderen zu dünn. So richtige Katastrophenfehler wie ein Eigentumserwerb nach 433 BGB passieren ja im Zweiten Examen nicht mehr wirklich.
Man ist also - sowohl im Schriftlichen wie auch im Mündlichen - davon abhängig, dass die eigene Argumentation, die Art sich auszudrücken und auch die äußere Erscheinung (Handschrift/Struktur vs. Aussehen) den Korrektoren bzw. der Prüfungskommission passt. An der Stelle entscheidet sich vielmehr, als über die Frage, ob man jetzt den einen Aspekt in der Klausur noch beleuchtet hat oder die kleine Wissensfrage in der mündlichen Prüfung noch beantworten konnte.
Den einzigen Vorteil für die Schriftlichen sehe ich einzig in der größeren Anzahl der Korrektoren. 8 (Zweitkorrektoren kann man wie oben schon diskutiert getrost ignorieren) vs. 3 macht schon einen realen Unterschied. Aber auch das ist noch viel zu wenig, um den Glücksfaktor zu eliminieren.
Die Wette würde ich direkt annehmen. Wir hatten jemanden in unserer AG, die in den Probeklausuren regelmäßig um vier Punkte kämpfte, mündlich kaum je was brauchbares gesagt hat und der von der Ausbildungsleitung einen Monat vor dem Examen eine Beurlaubung nahe gelegt wurde um "nochmal Grundlagen zu üben und so eine Chance auf ein Bestehen zu erarbeiten". Hat im Examen über 8 Punkte schriftlich geholt.
Das Problem ist doch eher, dass niemand wirklich sagen kann, was in Jura gut oder schlecht ist, weil es im Endeffekt nur um Argumentation geht...und die ist halt zumindest in der Gewichtung subjektiv. Was der eine Korrektor als gelungen betrachtet, überzeugt den anderen nicht. Was dem einen völlig ausreicht, ist dem anderen zu dünn. So richtige Katastrophenfehler wie ein Eigentumserwerb nach 433 BGB passieren ja im Zweiten Examen nicht mehr wirklich.
Man ist also - sowohl im Schriftlichen wie auch im Mündlichen - davon abhängig, dass die eigene Argumentation, die Art sich auszudrücken und auch die äußere Erscheinung (Handschrift/Struktur vs. Aussehen) den Korrektoren bzw. der Prüfungskommission passt. An der Stelle entscheidet sich vielmehr, als über die Frage, ob man jetzt den einen Aspekt in der Klausur noch beleuchtet hat oder die kleine Wissensfrage in der mündlichen Prüfung noch beantworten konnte.
Den einzigen Vorteil für die Schriftlichen sehe ich einzig in der größeren Anzahl der Korrektoren. 8 (Zweitkorrektoren kann man wie oben schon diskutiert getrost ignorieren) vs. 3 macht schon einen realen Unterschied. Aber auch das ist noch viel zu wenig, um den Glücksfaktor zu eliminieren.
10.09.2020, 19:14
(10.09.2020, 17:27)Gast schrieb: "Und jetzt kommt das wichtigste Argument gegen die Mündliche und zugunsten der Schriftlichen: Wir ALLE kennen jemanden, der nicht gerade zu den Besten gehört, aber durch großes Glück in der Mündlichen notentechnisch in einen echt grundsoliden Bereich vorgedrungen ist. Ich wette, NIEMAND von uns kennt einen schlechten Kandidaten, der durch Glück in den Klausuren abgeräumt hat (ich meine jetzt nicht einen Ausreißer nach oben)."
Die Wette würde ich direkt annehmen. Wir hatten jemanden in unserer AG, die in den Probeklausuren regelmäßig um vier Punkte kämpfte, mündlich kaum je was brauchbares gesagt hat und der von der Ausbildungsleitung einen Monat vor dem Examen eine Beurlaubung nahe gelegt wurde um "nochmal Grundlagen zu üben und so eine Chance auf ein Bestehen zu erarbeiten". Hat im Examen über 8 Punkte schriftlich geholt.
Das Problem ist doch eher, dass niemand wirklich sagen kann, was in Jura gut oder schlecht ist, weil es im Endeffekt nur um Argumentation geht...und die ist halt zumindest in der Gewichtung subjektiv. Was der eine Korrektor als gelungen betrachtet, überzeugt den anderen nicht. Was dem einen völlig ausreicht, ist dem anderen zu dünn. So richtige Katastrophenfehler wie ein Eigentumserwerb nach 433 BGB passieren ja im Zweiten Examen nicht mehr wirklich.
Man ist also - sowohl im Schriftlichen wie auch im Mündlichen - davon abhängig, dass die eigene Argumentation, die Art sich auszudrücken und auch die äußere Erscheinung (Handschrift/Struktur vs. Aussehen) den Korrektoren bzw. der Prüfungskommission passt. An der Stelle entscheidet sich vielmehr, als über die Frage, ob man jetzt den einen Aspekt in der Klausur noch beleuchtet hat oder die kleine Wissensfrage in der mündlichen Prüfung noch beantworten konnte.
Den einzigen Vorteil für die Schriftlichen sehe ich einzig in der größeren Anzahl der Korrektoren. 8 (Zweitkorrektoren kann man wie oben schon diskutiert getrost ignorieren) vs. 3 macht schon einen realen Unterschied. Aber auch das ist noch viel zu wenig, um den Glücksfaktor zu eliminieren.
Wieso 3? In meiner mündlichen Prüfung waren 4 Prüfer.
Stille Wasser sind tief. Ich habe die Übungsklausuren auch nur auf ca. 10 Seiten skizziert, da regelmäßig um die 3-4 P. gehabt, aber in der mündlichen trotzdem fast 9 P. Die Mühe hebt man sich eben fürs richtige Examen auf. Hab in den AGs auch nicht viel gesagt.
Ich weiss von einer, die das 2. Examen nicht geschafft hat trotz b im 1., weil sie schon vor dem 1. wegen vielem Übungsklausurschreiben einen kaputten Arm hatte. Viel hilft nicht immer viel.
10.09.2020, 20:10
(10.09.2020, 19:14)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:27)Gast schrieb: "Und jetzt kommt das wichtigste Argument gegen die Mündliche und zugunsten der Schriftlichen: Wir ALLE kennen jemanden, der nicht gerade zu den Besten gehört, aber durch großes Glück in der Mündlichen notentechnisch in einen echt grundsoliden Bereich vorgedrungen ist. Ich wette, NIEMAND von uns kennt einen schlechten Kandidaten, der durch Glück in den Klausuren abgeräumt hat (ich meine jetzt nicht einen Ausreißer nach oben)."
Die Wette würde ich direkt annehmen. Wir hatten jemanden in unserer AG, die in den Probeklausuren regelmäßig um vier Punkte kämpfte, mündlich kaum je was brauchbares gesagt hat und der von der Ausbildungsleitung einen Monat vor dem Examen eine Beurlaubung nahe gelegt wurde um "nochmal Grundlagen zu üben und so eine Chance auf ein Bestehen zu erarbeiten". Hat im Examen über 8 Punkte schriftlich geholt.
Das Problem ist doch eher, dass niemand wirklich sagen kann, was in Jura gut oder schlecht ist, weil es im Endeffekt nur um Argumentation geht...und die ist halt zumindest in der Gewichtung subjektiv. Was der eine Korrektor als gelungen betrachtet, überzeugt den anderen nicht. Was dem einen völlig ausreicht, ist dem anderen zu dünn. So richtige Katastrophenfehler wie ein Eigentumserwerb nach 433 BGB passieren ja im Zweiten Examen nicht mehr wirklich.
Man ist also - sowohl im Schriftlichen wie auch im Mündlichen - davon abhängig, dass die eigene Argumentation, die Art sich auszudrücken und auch die äußere Erscheinung (Handschrift/Struktur vs. Aussehen) den Korrektoren bzw. der Prüfungskommission passt. An der Stelle entscheidet sich vielmehr, als über die Frage, ob man jetzt den einen Aspekt in der Klausur noch beleuchtet hat oder die kleine Wissensfrage in der mündlichen Prüfung noch beantworten konnte.
Den einzigen Vorteil für die Schriftlichen sehe ich einzig in der größeren Anzahl der Korrektoren. 8 (Zweitkorrektoren kann man wie oben schon diskutiert getrost ignorieren) vs. 3 macht schon einen realen Unterschied. Aber auch das ist noch viel zu wenig, um den Glücksfaktor zu eliminieren.
Wieso 3? In meiner mündlichen Prüfung waren 4 Prüfer.
Stille Wasser sind tief. Ich habe die Übungsklausuren auch nur auf ca. 10 Seiten skizziert, da regelmäßig um die 3-4 P. gehabt, aber in der mündlichen trotzdem fast 9 P. Die Mühe hebt man sich eben fürs richtige Examen auf. Hab in den AGs auch nicht viel gesagt.
Ich weiss von einer, die das 2. Examen nicht geschafft hat trotz b im 1., weil sie schon vor dem 1. wegen vielem Übungsklausurschreiben einen kaputten Arm hatte. Viel hilft nicht immer viel.
Auf 10 Seiten skizziert? Bei mir sind die ausgeschrieben nur 14 Seiten lang xD
10.09.2020, 21:08
(10.09.2020, 19:14)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:27)Gast schrieb: "Und jetzt kommt das wichtigste Argument gegen die Mündliche und zugunsten der Schriftlichen: Wir ALLE kennen jemanden, der nicht gerade zu den Besten gehört, aber durch großes Glück in der Mündlichen notentechnisch in einen echt grundsoliden Bereich vorgedrungen ist. Ich wette, NIEMAND von uns kennt einen schlechten Kandidaten, der durch Glück in den Klausuren abgeräumt hat (ich meine jetzt nicht einen Ausreißer nach oben)."
Die Wette würde ich direkt annehmen. Wir hatten jemanden in unserer AG, die in den Probeklausuren regelmäßig um vier Punkte kämpfte, mündlich kaum je was brauchbares gesagt hat und der von der Ausbildungsleitung einen Monat vor dem Examen eine Beurlaubung nahe gelegt wurde um "nochmal Grundlagen zu üben und so eine Chance auf ein Bestehen zu erarbeiten". Hat im Examen über 8 Punkte schriftlich geholt.
Das Problem ist doch eher, dass niemand wirklich sagen kann, was in Jura gut oder schlecht ist, weil es im Endeffekt nur um Argumentation geht...und die ist halt zumindest in der Gewichtung subjektiv. Was der eine Korrektor als gelungen betrachtet, überzeugt den anderen nicht. Was dem einen völlig ausreicht, ist dem anderen zu dünn. So richtige Katastrophenfehler wie ein Eigentumserwerb nach 433 BGB passieren ja im Zweiten Examen nicht mehr wirklich.
Man ist also - sowohl im Schriftlichen wie auch im Mündlichen - davon abhängig, dass die eigene Argumentation, die Art sich auszudrücken und auch die äußere Erscheinung (Handschrift/Struktur vs. Aussehen) den Korrektoren bzw. der Prüfungskommission passt. An der Stelle entscheidet sich vielmehr, als über die Frage, ob man jetzt den einen Aspekt in der Klausur noch beleuchtet hat oder die kleine Wissensfrage in der mündlichen Prüfung noch beantworten konnte.
Den einzigen Vorteil für die Schriftlichen sehe ich einzig in der größeren Anzahl der Korrektoren. 8 (Zweitkorrektoren kann man wie oben schon diskutiert getrost ignorieren) vs. 3 macht schon einen realen Unterschied. Aber auch das ist noch viel zu wenig, um den Glücksfaktor zu eliminieren.
Wieso 3? In meiner mündlichen Prüfung waren 4 Prüfer.
Stille Wasser sind tief. Ich habe die Übungsklausuren auch nur auf ca. 10 Seiten skizziert, da regelmäßig um die 3-4 P. gehabt, aber in der mündlichen trotzdem fast 9 P. Die Mühe hebt man sich eben fürs richtige Examen auf. Hab in den AGs auch nicht viel gesagt.
Ich weiss von einer, die das 2. Examen nicht geschafft hat trotz b im 1., weil sie schon vor dem 1. wegen vielem Übungsklausurschreiben einen kaputten Arm hatte. Viel hilft nicht immer viel.
Kaputter Arm nach dem 1. Examen? Das waren zu meiner Zeit immer die Mädels, die dann auch so eine Bandage getragen haben :D man kann auch mit 5-10 ausgeschriebenen Klausuren und vielen Skizzen 8 Punkte schriftlich schaffen, just sayin'
10.09.2020, 21:11
(10.09.2020, 21:08)Gast schrieb:(10.09.2020, 19:14)Gast schrieb:(10.09.2020, 17:27)Gast schrieb: "Und jetzt kommt das wichtigste Argument gegen die Mündliche und zugunsten der Schriftlichen: Wir ALLE kennen jemanden, der nicht gerade zu den Besten gehört, aber durch großes Glück in der Mündlichen notentechnisch in einen echt grundsoliden Bereich vorgedrungen ist. Ich wette, NIEMAND von uns kennt einen schlechten Kandidaten, der durch Glück in den Klausuren abgeräumt hat (ich meine jetzt nicht einen Ausreißer nach oben)."
Die Wette würde ich direkt annehmen. Wir hatten jemanden in unserer AG, die in den Probeklausuren regelmäßig um vier Punkte kämpfte, mündlich kaum je was brauchbares gesagt hat und der von der Ausbildungsleitung einen Monat vor dem Examen eine Beurlaubung nahe gelegt wurde um "nochmal Grundlagen zu üben und so eine Chance auf ein Bestehen zu erarbeiten". Hat im Examen über 8 Punkte schriftlich geholt.
Das Problem ist doch eher, dass niemand wirklich sagen kann, was in Jura gut oder schlecht ist, weil es im Endeffekt nur um Argumentation geht...und die ist halt zumindest in der Gewichtung subjektiv. Was der eine Korrektor als gelungen betrachtet, überzeugt den anderen nicht. Was dem einen völlig ausreicht, ist dem anderen zu dünn. So richtige Katastrophenfehler wie ein Eigentumserwerb nach 433 BGB passieren ja im Zweiten Examen nicht mehr wirklich.
Man ist also - sowohl im Schriftlichen wie auch im Mündlichen - davon abhängig, dass die eigene Argumentation, die Art sich auszudrücken und auch die äußere Erscheinung (Handschrift/Struktur vs. Aussehen) den Korrektoren bzw. der Prüfungskommission passt. An der Stelle entscheidet sich vielmehr, als über die Frage, ob man jetzt den einen Aspekt in der Klausur noch beleuchtet hat oder die kleine Wissensfrage in der mündlichen Prüfung noch beantworten konnte.
Den einzigen Vorteil für die Schriftlichen sehe ich einzig in der größeren Anzahl der Korrektoren. 8 (Zweitkorrektoren kann man wie oben schon diskutiert getrost ignorieren) vs. 3 macht schon einen realen Unterschied. Aber auch das ist noch viel zu wenig, um den Glücksfaktor zu eliminieren.
Wieso 3? In meiner mündlichen Prüfung waren 4 Prüfer.
Stille Wasser sind tief. Ich habe die Übungsklausuren auch nur auf ca. 10 Seiten skizziert, da regelmäßig um die 3-4 P. gehabt, aber in der mündlichen trotzdem fast 9 P. Die Mühe hebt man sich eben fürs richtige Examen auf. Hab in den AGs auch nicht viel gesagt.
Ich weiss von einer, die das 2. Examen nicht geschafft hat trotz b im 1., weil sie schon vor dem 1. wegen vielem Übungsklausurschreiben einen kaputten Arm hatte. Viel hilft nicht immer viel.
Kaputter Arm nach dem 1. Examen? Das waren zu meiner Zeit immer die Mädels, die dann auch so eine Bandage getragen haben :D man kann auch mit 5-10 ausgeschriebenen Klausuren und vielen Skizzen 8 Punkte schriftlich schaffen, just sayin'
Ja, die mit den Bandagen. Dann lieber 2 x a, aber gesund.
10.09.2020, 21:26
Das liegt dann aber schlicht an einem falschen Stift und verkrampfter Schreibhaltung. Man stelle sich vor, früher gab es hauptberufliche Handschreiber.