03.09.2020, 16:14
Klägerin hat Neuwagen bei Beklagten gekauft der Autohändler ist Punkt über ihren Altwagen haben die beiden Vermittlungsvertrag geschlossen. In Ziffer 1 war dass der Beklagte das Auto im Namen und auf Rechnung der Klägerin verkauft. In Ziffer 3 Stand dass er das Auto für einen Kaufpreis von 3000 € verkaufen soll und diesen Kaufpreis abzüglich einer Provision in Höhe von 10 % der des Kaufpreises an die Klägerin herausgibt. Klägerin hat dann ein Stufenantrag gestellt erste Stufe Auskunft über Verkauf des Wagens zweite Stufe Herausgabe des Kaufpreises. Es gab dann vu über Auskunftsanspruch. Beklagte hat dann danach die Auskunft erteilt dass er den PKW in Höhe von 4000 € verkauft hat. Daraufhin hat die Klägerin die zweite Stufe beziffert. der Beklagte hat dann 1084 € bezahlt woraufhin die Klägerin in Höhe dieses Teils für erledigt erklärt hat dem hat sich der Beklagte angeschlossen. Er erklärt die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch von 1200 € weil ihm bei der Probefahrt der Käuferin mit dem PKW der der Klägerin sein handy runtergefallen ist und mit einem standplatzmiete von 60 € weil er meint dass er den PKW extra auf eine besondere Verkaufsfläche gestellt hat und dafür extra einen Zaun errichtet hat der sehr teuer war. Zudem ist er der Meinung dass er durch die Zahlung von 1084 € sofort anerkannt hat und keine Kosten drin dafür tragen muss. Das war so grob
03.09.2020, 16:21
Wie viel Seiten habt ihr geschrieben? Ich weiß das bedeutet nicht unbedingt was aber mache mir schon einen Kopf weil ich so wenig hab
03.09.2020, 16:25
03.09.2020, 16:30
03.09.2020, 16:39
Wie habt ihr bezüglich des Kaufpreises gelöst?
03.09.2020, 16:46
(03.09.2020, 16:39)Gast(NRW) schrieb: Wie habt ihr bezüglich des Kaufpreises gelöst?
Ich habe den Vertrag dahingehend ausgelegt, dass vereinbart wurde, dass 10 % vom tatsächlich erzielten Kaufpreis als Provision einbehalten werden und der Rest an die Klägerin auszuzahlen ist. Also die Regelung mit den 3000 Euro so zu verstehen ist, dass es als mindestkaufpreis vereinbart wurde. Aber ich habe die Befürchtung, ich habe es mir mit der munteren Auslegung etwas zu einfach gemacht und Probleme übersehen.
03.09.2020, 16:49
(03.09.2020, 16:46)Gast Hessen schrieb:(03.09.2020, 16:39)Gast(NRW) schrieb: Wie habt ihr bezüglich des Kaufpreises gelöst?
Ich habe den Vertrag dahingehend ausgelegt, dass vereinbart wurde, dass 10 % vom tatsächlich erzielten Kaufpreis als Provision einbehalten werden und der Rest an die Klägerin auszuzahlen ist. Also die Regelung mit den 3000 Euro so zu verstehen ist, dass es als mindestkaufpreis vereinbart wurde. Aber ich habe die Befürchtung, ich habe es mir mit der munteren Auslegung etwas zu einfach gemacht und Probleme übersehen.
So hab ich das auch.
03.09.2020, 16:51
Mich hat das auch total aus dem Konzept gebracht... es war prozessual einfach so heftig mit Problemen überladen und dazu noch diese krummen Zahlen
03.09.2020, 16:53
(03.09.2020, 16:46)Gast Hessen schrieb:(03.09.2020, 16:39)Gast(NRW) schrieb: Wie habt ihr bezüglich des Kaufpreises gelöst?
Ich habe den Vertrag dahingehend ausgelegt, dass vereinbart wurde, dass 10 % vom tatsächlich erzielten Kaufpreis als Provision einbehalten werden und der Rest an die Klägerin auszuzahlen ist. Also die Regelung mit den 3000 Euro so zu verstehen ist, dass es als mindestkaufpreis vereinbart wurde. Aber ich habe die Befürchtung, ich habe es mir mit der munteren Auslegung etwas zu einfach gemacht und Probleme übersehen.
Ich auch. Aber aus Zeitgründen leider nicht gut begründet.
03.09.2020, 16:55
(03.09.2020, 16:49)Gast Sep. 2020 schrieb:(03.09.2020, 16:46)Gast Hessen schrieb:(03.09.2020, 16:39)Gast(NRW) schrieb: Wie habt ihr bezüglich des Kaufpreises gelöst?
Ich habe den Vertrag dahingehend ausgelegt, dass vereinbart wurde, dass 10 % vom tatsächlich erzielten Kaufpreis als Provision einbehalten werden und der Rest an die Klägerin auszuzahlen ist. Also die Regelung mit den 3000 Euro so zu verstehen ist, dass es als mindestkaufpreis vereinbart wurde. Aber ich habe die Befürchtung, ich habe es mir mit der munteren Auslegung etwas zu einfach gemacht und Probleme übersehen.
So hab ich das auch.
Ich habe es genau anders herum. Also dass die Klägerin nur einen Anspruch auf die 3000 Euro hat. Argumentiert damit dass man ansonsten das Wort „mindestens“ hätte in die Lücke füllen können wo der Betrag stand und weil Ziffer 3 Satz 2 davon sprach dass „der in Satz 1 genannte Betrag“ auszuzahlen sei.
Bezüglich der Provision habe ich geschrieben dass der Beklagte 10% von den 3000 und nicht vom tatsächlich erzielten Erlös bekommt weil in Ziffer 4 stand „10% des Betrags in Ziffer 3 Satz 1“. Weiß aber nicht ob das durchgeht