03.05.2021, 16:25
(03.05.2021, 16:23)Gast schrieb:(03.05.2021, 15:58)GastGast schrieb:(03.05.2021, 15:45)Nrwgast schrieb: Ich hätte für die Rechtsfolge noch ne gute Stunde mehr Zeit gebrauchen können.
Generell hab ich den Eindruck viel wischi waschi geschrieben zu haben. Damit ich alles abhandeln kann; aber meine Substanz so... Nöö
Das mit der Mitarbeiterin der Ordnungsbehörde hat mich auch kurz irritiert. Denke die wollten neben Stvg und 823 auch kurz was zur Amtshaftung (halt eben (-) ) hören.
Warum war man denn bei der Amtshaftung raus?
Also ich war in NRW bei der Amtshaftung nach Auswertung der Beweise insb. der Aussage der Zeugin drin und deshalb waren die Ansprüche gegen die Beklagte zu 1) ciao und es blieb noch der Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung aus 7 stvg ivm 115 vvg
Dito.
03.05.2021, 16:27
Habe ich genauso gesehen. Die Ausübung des öffentlichen Amtes sperrt jegliche verschuldensabhängigen Ansprüche (also auch § 18 StVG und § 823 BGB) gegen die Amtswalterin. Bei mir war das Problem vielmehr der Anspruch gegen die Versicherung aus §§ 7 I StVG, 115 I Nr. 1 VVG, 1, 3 PflVG, insbesondere die bereits benannte Rechtsprechung zum Unfall ohne Berührung; habe aber das TB-Merkmal "bei dem Betrieb" als Schwerpunkt erkannt und ohne Kenntnis der Rechtsprechung diskutiert

03.05.2021, 16:50
(03.05.2021, 16:27)NRWExamen2021 schrieb: Habe ich genauso gesehen. Die Ausübung des öffentlichen Amtes sperrt jegliche verschuldensabhängigen Ansprüche (also auch § 18 StVG und § 823 BGB) gegen die Amtswalterin. Bei mir war das Problem vielmehr der Anspruch gegen die Versicherung aus §§ 7 I StVG, 115 I Nr. 1 VVG, 1, 3 PflVG, insbesondere die bereits benannte Rechtsprechung zum Unfall ohne Berührung; habe aber das TB-Merkmal "bei dem Betrieb" als Schwerpunkt erkannt und ohne Kenntnis der Rechtsprechung diskutiert
Ich kannte die Rechtsprechung auch nicht. Habe es letztlich aus klazsurtaktischen Gesichtspunkten bejaht, da man sonst hilfsgutachterlich hätte weiter prüfen müssen.
03.05.2021, 16:53
(03.05.2021, 16:50)Gast schrieb:(03.05.2021, 16:27)NRWExamen2021 schrieb: Habe ich genauso gesehen. Die Ausübung des öffentlichen Amtes sperrt jegliche verschuldensabhängigen Ansprüche (also auch § 18 StVG und § 823 BGB) gegen die Amtswalterin. Bei mir war das Problem vielmehr der Anspruch gegen die Versicherung aus §§ 7 I StVG, 115 I Nr. 1 VVG, 1, 3 PflVG, insbesondere die bereits benannte Rechtsprechung zum Unfall ohne Berührung; habe aber das TB-Merkmal "bei dem Betrieb" als Schwerpunkt erkannt und ohne Kenntnis der Rechtsprechung diskutiert
Ich kannte die Rechtsprechung auch nicht. Habe es letztlich aus klazsurtaktischen Gesichtspunkten bejaht, da man sonst hilfsgutachterlich hätte weiter prüfen müssen.
Habe ich auch so gemacht, irgendwie musste man da rüber kommen. Hab gesagt, dass auch ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang reicht.
03.05.2021, 16:55
Komplett falsch wenn man 18 StVG geprüft und bejaht hat ?
03.05.2021, 17:00
03.05.2021, 17:06
(03.05.2021, 17:00)Gast schrieb:(03.05.2021, 16:55)Gast schrieb: Komplett falsch wenn man 18 StVG geprüft und bejaht hat ?
Ach letztlich ist ja auch die Schadensermittlung voll wichtig gewesen und die ist ja auch unterm §18 zu prüfen. Bekommt man sicherlich Teilpunkte
Kommt auch immer drauf an, was die anderen haben. Wenn alle erkannt haben, dass es nicht 18 StVG ist, ist es schon ein größerer Schnitzer.
03.05.2021, 17:11
Frage mich eher, wie man so einen langen Sachverhalt in der Zeit sauber lesen, auswerten und bearbeiten soll.
In der Realität hat man doch viel mehr Zeit plus andere Hilfsmittel (BeckO).
In der Realität hat man doch viel mehr Zeit plus andere Hilfsmittel (BeckO).
03.05.2021, 17:16
Tröste dich, ich und ein Kumpel haben auch 18 genommen und bejaht. Und mit anderen habe ich noch nicht gesprochen ?
03.05.2021, 17:19
(03.05.2021, 17:11)Hast schrieb: Frage mich eher, wie man so einen langen Sachverhalt in der Zeit sauber lesen, auswerten und bearbeiten soll.
In der Realität hat man doch viel mehr Zeit plus andere Hilfsmittel (BeckO).
Der SV war schon kernig. Bin am Ende auch gar nicht mehr klar gekommen mit der Zeit