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Unter 8 Punkten - trotzdem zum Staat
Gast
Unregistered
 
#91
15.10.2018, 14:46
(15.10.2018, 11:27)StillergastNRW schrieb:  
(15.10.2018, 10:48)gast schrieb:  Die Gästin hat anscheinend zwei VB aber immer noch nicht geschnallt, dass das erste Examen eine besondere Qualifikation sein KANN, dies aber nicht sein MUSS, wenn man andere Qualifikationen vorweisen kann.

Himmel, in NRW ist sogar ein gutes Abitur eine "besondere Qualifikation".
Ganz ehrlich, wenn die dich wollen, wollen die dich. Das erste Examen wird sie nicht daran hindern dich zu nehmen, wenn das zweite Examen über 7,76 liegt und du überzeugst.

Nur weil du dich scheinbar der Realität verweigerst, solltest du anderen nicht die Möglichkeit nehmen, sich über die tatsächlich Einstellungpraxis informieren zu wollen (die Gastin sehr gut dargestellt hat - danke dafür).

Der gast spricht offensichtlich von nrw und hat dabei Recht.
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gast
Unregistered
 
#92
15.10.2018, 14:54
Ist ok NDS, vielleicht hätte ich auch so ein tolles 15 Punkte Examen wie du, wenn ich in mein Gesetz hätte markieren und schreiben dürfen, wie ihr es in Niedersachsen dürft. :'(
Leider werde ich jetzt wohl immer in einer Traumwelt leben. Damn you NRW!
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NDS
Unregistered
 
#93
15.10.2018, 15:06
(15.10.2018, 14:54)gast schrieb:  Ist ok NDS, vielleicht hätte ich auch so ein tolles 15 Punkte Examen wie du, wenn ich in mein Gesetz hätte markieren und schreiben dürfen, wie ihr es in Niedersachsen dürft. :'(
Leider werde ich jetzt wohl immer in einer Traumwelt leben. Damn you NRW!

ja genau, markierungen im gesetz machen alles soooo viel einfacher. und kommentare erst! ach halt, wir dürfen ja gar keine im örecht benutzen.
hör auf zu weinen, jedes BL hat seine besonderheiten, wenn überhaupt ist es in bayern aufgrund der mehrzahl der klausuren und fächer schwerer. aber alle "nördlichen" BL inkl. hessen sind jacke wie hose.
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NRW
Unregistered
 
#94
15.10.2018, 15:17
(15.10.2018, 14:06)Auch NRW schrieb:  Korrekt. In NRW gab es einst den Grundsatz, dass man im Zweiten mindestens 9 Punkte braucht und oft erst im zweistelligen Bereich (zumindest Düsseldorf und Köln) eingeladen wurde, da es genug gute Bewerber gab; aber auch da kam es in NRW schon nur auf das Zweite an. Inzwischen ist die Bewerberlage aber so miserabel, dass es schon seit mehreren Jahren so ist, dass man ab 7,76 eine Chance hat auf die Liste zu rutschen, die dann allein nach dem 2. StEx sortiert wird; die ersten 5 der Liste (zumindest in Düsseldorf sind es 5) werden eingeladen. Es gab insbesondere in Düsseldorf sogar Bewerberrunden, die mangels Bewerbern wieder abgesagt werden mussten, was sich aber wieder etwas gebessert hat. Das 1. StEx spielt bei der Frage der Einladung zum Gespräch erst mal überhaupt keine Rolle mehr, erst später bei der Frage, ob sie Dich einstellen, mag das bei dem ein oder anderen im Hinterkopf noch auftauchen. D.h. kümmer Dich um das 2. StEx und mach Dir über die alte Note aus dem 1. zumindest in NRW keinen Kopf!

Danke für den ausführlichen und hilfreichen Beitrag :)
Das beruhigt mich gerade sehr - bekomme Freitag meine Ergebnisse vom zweiten und der Traum, Richterin zu werden, begleitet mich jeden Tag.
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StillerGastj
Unregistered
 
#95
15.10.2018, 15:22
Irgendwie dreht es dich im kreis : Es geht hier allein um den Fall, dass das zweite Examen unter 9,0 Punkte liegt. Für diesen Fall wird vor der Einladung in der Praxis zuerst auf das erste Examen (mit Platzziffer) geschaut, der zweite Blick fällt dann ggf. Zusätzlich aus Stationen etc. 

Wenn die Note im zweiten Examen 9,0 oder besser ist, wird natürlich erstmal Allein auf das zweite geschaut und in der regel auch eingeladen. Dann stellt sich die aufgeworfene Frage in der Sache allerdings augenscheinlich garnicht.
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NRW
Unregistered
 
#96
15.10.2018, 15:27
(15.10.2018, 15:22)StillerGastj schrieb:  Irgendwie dreht es dich im kreis : Es geht hier allein um den Fall, dass das zweite Examen unter 9,0 Punkte liegt. Für diesen Fall wird vor der Einladung in der Praxis zuerst auf das erste Examen (mit Platzziffer) geschaut, der zweite Blick fällt dann ggf. Zusätzlich aus Stationen etc. 

Wenn die Note im zweiten Examen 9,0 oder besser ist, wird natürlich erstmal Allein auf das zweite geschaut und in der regel auch eingeladen. Dann stellt sich die aufgeworfene Frage in der Sache allerdings augenscheinlich garnicht.

Das stimmt für NRW so nicht! Zum 100. Mal...
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Nds
Unregistered
 
#97
15.10.2018, 16:17
(15.10.2018, 15:27)NRW schrieb:  
(15.10.2018, 15:22)StillerGastj schrieb:  Irgendwie dreht es dich im kreis : Es geht hier allein um den Fall, dass das zweite Examen unter 9,0 Punkte liegt. Für diesen Fall wird vor der Einladung in der Praxis zuerst auf das erste Examen (mit Platzziffer) geschaut, der zweite Blick fällt dann ggf. Zusätzlich aus Stationen etc. 

Wenn die Note im zweiten Examen 9,0 oder besser ist, wird natürlich erstmal Allein auf das zweite geschaut und in der regel auch eingeladen. Dann stellt sich die aufgeworfene Frage in der Sache allerdings augenscheinlich garnicht.

Das stimmt für NRW so nicht! Zum 100. Mal...

natürlich stimmt das, sowohl für NRW als auch für jedes andere bundesland. wenn ein kandidat mit 10 + 7,8 und einer mit 8 und 7,8 kommt (und der letzte gaaaaaaaanz tolle stationszeugnisse hat, die meinetwegen besser sind als von kandidat 1), was meinst du, wer dann eher berücksichtigt wird? richtig, immer kandidat 1.
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Gast
Unregistered
 
#98
15.10.2018, 16:28
Ich denke, das ist jedem klar (sollte es zumindest). Es geht ja nur darum, ob man überhaupt die formalen Voraussetzungen erfüllt.
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NRW
Unregistered
 
#99
15.10.2018, 17:02
(15.10.2018, 16:17)Nds schrieb:  
(15.10.2018, 15:27)NRW schrieb:  
(15.10.2018, 15:22)StillerGastj schrieb:  Irgendwie dreht es dich im kreis : Es geht hier allein um den Fall, dass das zweite Examen unter 9,0 Punkte liegt. Für diesen Fall wird vor der Einladung in der Praxis zuerst auf das erste Examen (mit Platzziffer) geschaut, der zweite Blick fällt dann ggf. Zusätzlich aus Stationen etc. 

Wenn die Note im zweiten Examen 9,0 oder besser ist, wird natürlich erstmal Allein auf das zweite geschaut und in der regel auch eingeladen. Dann stellt sich die aufgeworfene Frage in der Sache allerdings augenscheinlich garnicht.

Das stimmt für NRW so nicht! Zum 100. Mal...

natürlich stimmt das, sowohl für NRW als auch für jedes andere bundesland. wenn ein kandidat mit 10 + 7,8 und einer mit 8 und 7,8 kommt (und der letzte gaaaaaaaanz tolle stationszeugnisse hat, die meinetwegen besser sind als von kandidat 1), was meinst du, wer dann eher berücksichtigt wird? richtig, immer kandidat 1.
Das mag bei dir in Niedersachsen so sein, hier nicht. Ich habe zwei Freundinnen, die beide ein ausreichendes erstes Examen haben und ein zweites Examen mit 7,9 und 8,1. Beide wurden genommen. Die Kommission im Vorstellungsgespräch hat insbesondere die guten Noten in der AG berücksichtigt und dies den beiden auch mitgeteilt. Das erste Examen ist neben anderen Faktoren ein weiterer Indikator, aber in NRW (!!!) nicht ausschlaggebend dafür, wer eingeladen oder genommen wird.
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undwiederausnrw
Unregistered
 
#100
15.10.2018, 17:07
(15.10.2018, 15:06)NDS schrieb:  
(15.10.2018, 14:54)gast schrieb:  Ist ok NDS, vielleicht hätte ich auch so ein tolles 15 Punkte Examen wie du, wenn ich in mein Gesetz hätte markieren und schreiben dürfen, wie ihr es in Niedersachsen dürft. :'(
Leider werde ich jetzt wohl immer in einer Traumwelt leben. Damn you NRW!

ja genau, markierungen im gesetz machen alles soooo viel einfacher. und kommentare erst! ach halt, wir dürfen ja gar keine im örecht benutzen.
hör auf zu weinen, jedes BL hat seine besonderheiten, wenn überhaupt ist es in bayern aufgrund der mehrzahl der klausuren und fächer schwerer. aber alle "nördlichen" BL inkl. hessen sind jacke wie hose.
Also mir hätten Markierungen tatsächlich einiges gebracht. Bin jetzt ganz schön neidisch.

In Bayern ist ja bekanntlich auch das Kilo Mehl schwerer ;)
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