23.11.2022, 16:34
Guten Tag,
ich hätte eine Frage.
Ich muss ein Urteil bzgl. der Forderung einer Kaufpreiszahlung schreiben.
Der Kaufvertrag erfolgte 2013. Die Forderung ist bereits verjährt. Die Parteien streiten über die Zahlung.
Der Kläger sagt, es wurde nicht gezahlt. Der Beklagte sagt, es wurde gezahlt.
Jedenfalls hat der Beklagte auch die Einrede der Verjährung erklärt.
Die Verjährungseinrede geht auch durch. Der Anspruch ist verjährt.
Wie prüfe ich das dann im Urteil?
Schlüssigkeit der Klage (+), weil Anspruch entstanden (+)
Erheblichkeit des Beklagtenvorbringen (+), weil Einrede der Verjährung
Wie mache ich das dann im Urteil?
Eine Beweisstation (Beweisaufnahme) muss ich ja nicht mehr erwähnen oder? Wofür auch. Ist ja auch unstreitig, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist.Frage mich, warum das AG da sogar eine mündliche Verhandlung mit Zeugenvernehmung eingeräumt hat.
LG,
ich hätte eine Frage.
Ich muss ein Urteil bzgl. der Forderung einer Kaufpreiszahlung schreiben.
Der Kaufvertrag erfolgte 2013. Die Forderung ist bereits verjährt. Die Parteien streiten über die Zahlung.
Der Kläger sagt, es wurde nicht gezahlt. Der Beklagte sagt, es wurde gezahlt.
Jedenfalls hat der Beklagte auch die Einrede der Verjährung erklärt.
Die Verjährungseinrede geht auch durch. Der Anspruch ist verjährt.
Wie prüfe ich das dann im Urteil?
Schlüssigkeit der Klage (+), weil Anspruch entstanden (+)
Erheblichkeit des Beklagtenvorbringen (+), weil Einrede der Verjährung
Wie mache ich das dann im Urteil?
Eine Beweisstation (Beweisaufnahme) muss ich ja nicht mehr erwähnen oder? Wofür auch. Ist ja auch unstreitig, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist.Frage mich, warum das AG da sogar eine mündliche Verhandlung mit Zeugenvernehmung eingeräumt hat.
LG,
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