12.03.2019, 22:52
Guten Abend allerseits,
Habe jetzt ne Weile Lehrbücher, Skripten und Co. gewälzt und bin zu keinem befriedigenden Ergebnis gekommen:
Wie werden Klagebefugnis und Begründetheit im Falle einer Verpflichtungsklage des Nachbarn 1, die Behörde möge das unliebsame Gebäude des Nachbarn 2 abreissen / die Nutzung untersagen geprüft?
Auch bereits bei der vergleichbaren Situation der Drittanfechtung einer Baugenehmigung habe ich keinen sinnvollen Obersatz / Aufbau (Begründetheit) etc. finden können...
Ich persönlich hätte einfach den von 113 I 1 VwGO für die Drittanfechtung bzw. 113 V 1 VwGO für die Verpflichtung der Behörde, einzuschreiten, übernommen und den Schwerpunkt auf die Verletzung drittschützender Normen gelegt.
Allerdings beschränkt sich laut dem Alpmann-Schmidt Skript zum materiellen ÖffR im AssEx die Begründetheitsprüfung im Falle der Drittanfechtung auf die Prüfung der Verletzung drittschützender Normen.
Es soll also gerade nicht die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung insgesamt geprüft werden.
Eine Prüfung von "AGL- formelle RM - materielle RM" verbiete sich geradezu.
Kann ich das noch irgendwie nachvollziehen, so stehe ich bzgl. der Verpflichtungsklage auf behördliches Einschreiten vor einem Rätsel.
Zwei Möglichkeiten kommen m.E in Betracht :
Entweder man prüft wie im Falle einer "regulären" Verpflichtungsklage die AGL mit Schwerpunkt auf die drittschützenden Normen durch, Bsp.:
I. AGL - Abbruchanordnung inkl. Vss
II. Rechtsfolge, d.h. Ermessen, insb möglicherweise Reduktion auf Null
Oder man prüft lediglich die Verletzung drittschützender Normen - quasi im Gleichlauf zu dem Vorgehen bei der Drittanfechtung.
Darüber hinaus stelle ich mir in diesem Zusammenhang die Folgefrage, wo genau ich dann die drittschützenden Normen unterbringen soll.
Ist die AGL selbst drittschützend? Wie flechte ich die drittschützenden Normen da ein? Welche Rolle spielen sie dann wiederum für die Ermessensreduktion auf Null?
Vielleicht ist hier jemand, der das durchstiegen hat und mir auf die Sprünge helfen kann, oder einen Aufsatz, irgendwas kennt. Bin hart verzweifelt.
Vielen Dank!
Habe jetzt ne Weile Lehrbücher, Skripten und Co. gewälzt und bin zu keinem befriedigenden Ergebnis gekommen:
Wie werden Klagebefugnis und Begründetheit im Falle einer Verpflichtungsklage des Nachbarn 1, die Behörde möge das unliebsame Gebäude des Nachbarn 2 abreissen / die Nutzung untersagen geprüft?
Auch bereits bei der vergleichbaren Situation der Drittanfechtung einer Baugenehmigung habe ich keinen sinnvollen Obersatz / Aufbau (Begründetheit) etc. finden können...
Ich persönlich hätte einfach den von 113 I 1 VwGO für die Drittanfechtung bzw. 113 V 1 VwGO für die Verpflichtung der Behörde, einzuschreiten, übernommen und den Schwerpunkt auf die Verletzung drittschützender Normen gelegt.
Allerdings beschränkt sich laut dem Alpmann-Schmidt Skript zum materiellen ÖffR im AssEx die Begründetheitsprüfung im Falle der Drittanfechtung auf die Prüfung der Verletzung drittschützender Normen.
Es soll also gerade nicht die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung insgesamt geprüft werden.
Eine Prüfung von "AGL- formelle RM - materielle RM" verbiete sich geradezu.
Kann ich das noch irgendwie nachvollziehen, so stehe ich bzgl. der Verpflichtungsklage auf behördliches Einschreiten vor einem Rätsel.
Zwei Möglichkeiten kommen m.E in Betracht :
Entweder man prüft wie im Falle einer "regulären" Verpflichtungsklage die AGL mit Schwerpunkt auf die drittschützenden Normen durch, Bsp.:
I. AGL - Abbruchanordnung inkl. Vss
II. Rechtsfolge, d.h. Ermessen, insb möglicherweise Reduktion auf Null
Oder man prüft lediglich die Verletzung drittschützender Normen - quasi im Gleichlauf zu dem Vorgehen bei der Drittanfechtung.
Darüber hinaus stelle ich mir in diesem Zusammenhang die Folgefrage, wo genau ich dann die drittschützenden Normen unterbringen soll.
Ist die AGL selbst drittschützend? Wie flechte ich die drittschützenden Normen da ein? Welche Rolle spielen sie dann wiederum für die Ermessensreduktion auf Null?
Vielleicht ist hier jemand, der das durchstiegen hat und mir auf die Sprünge helfen kann, oder einen Aufsatz, irgendwas kennt. Bin hart verzweifelt.
Vielen Dank!
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Drittschutz im Baurecht - Darstellung/Aufbau? - von Leberknecht - 12.03.2019, 22:52
RE: Drittschutz im Baurecht - Darstellung/Aufbau? - von GastK27 - 12.03.2019, 23:23
RE: Drittschutz im Baurecht - Darstellung/Aufbau? - von GastRLP - 13.03.2019, 00:03
RE: Drittschutz im Baurecht - Darstellung/Aufbau? - von GastRLP - 12.03.2019, 23:26