05.08.2022, 08:01
Dass der Devolutiveffekt des Rechtsmittels eines Beteiligten die Unanfechtbarkeit der Entscheidung für die anderen Beteiligten zur Folge haben soll, wäre mir neu. Beschwerdeberechtigt und beschwert sind in diesem Fall ja beide Beteiligte, da das VG zwar im Sinne des Antragstellers das Camping-Verbot gekippt, die Verlegung des Versammlungsortes jedoch aufrechterhalten hat. Und die Beschwerde der Antragsgegnerin führt hier ja auch nicht einmal zu einer vollumfänglichen Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung (in Bezug auf die Verlegung des Versammlungsortes ist sie ja nicht beschwert).
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Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Anticrustlaw - 04.08.2022, 23:13
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Landvogt - 05.08.2022, 08:01
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Anticrustlaw - 05.08.2022, 09:19
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Gast - 05.08.2022, 11:33
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von guga - 05.08.2022, 09:28
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Gast - 05.08.2022, 10:05
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Gast - 05.08.2022, 11:42
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von guga - 05.08.2022, 14:29
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Gast - 05.08.2022, 14:56
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Gast - 05.08.2022, 16:01
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Anticrustlaw - 05.08.2022, 16:03