31.05.2022, 20:57
(29.05.2022, 19:15)GastBW schrieb: Hallo,
ich bin in einer kleineren Kanzlei und habe von Anfang an gesagt, dass der Einführungslehrgang zwei Wochen dauert. Das war gar kein Problem. An AG-Tagen bin ich ja auch nicht da und laut Prüfungsordnung hat der Unterricht Vorrang.
Wirst du denn auch bezahlt?
Das ist ja gerade in größeren Einheiten, die nach Wochenarbeitstagen bezahlt werden, interessant. Da habe ich das auch von einigen gehört, dass die das müssten.
War selber in einer mittleren Einheit, wo ich nach Stunden bezahlt wurde, und da musste ich die nicht nacharbeiten. Hab aber auch vorher angegeben, dass ich da nicht komme und das wurde dann auch bei der Berechnung meiner durchschnittlichen monatlichen Vergütung miteinberechnet.
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Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von Nacho - 29.05.2022, 15:15
RE: Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von Gast 2 - 29.05.2022, 16:44
RE: Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von Nacho - 29.05.2022, 16:59
RE: Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von GastBW - 29.05.2022, 19:15
RE: Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von GAST222 - 31.05.2022, 20:57
RE: Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von GastBW - 04.08.2022, 20:19
RE: Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von Gast - 03.08.2022, 23:04
RE: Nacharbeiten wegen Einführungslehrgang - von Gast - 04.08.2022, 07:14