14.07.2022, 11:49
Man muss bei einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr zwei Dinge unterscheiden:
- Für die Berechnung der Geschäftsgebühr nach RVG ergibt sich der maßgebliche Gegenstandswert aus der Höhe der vom Rechtsanwalt geprüften/geltend gemachten Forderung. Diesen Gegenstandswert legt der Rechtsanwalt seiner Gebührenrechnung zugrunde. Ob der RA hier einen überhöhten Betrag geltend gemacht hat, um ungerechtfertigte Gebühren zu verdienen, müsste eine Frage der Rechtsanwaltshaftung sein.
- Eine andere Frage ist, in welcher Höhe dem Mandanten dieses Rechtsanwaltes ein Schadenersatzanspruch gegen die Gegenseite wegen dieses Gebührenschadens zusteht. Regelmäßig beschränkt sich dieser Schadenersatzanspruch auf diejenige Geschaftsgebühr, die sich ergibt, wenn eine Geschäftsgebühr in Höhe der tatsächlich berechtigten (!) Forderung zugrunde gelegt wird. Die RA-Gebühr aus der darüber hinausgehenden Geschäftsgebühr ist nicht vom Schutzzweck der Norm erfasst und deshalb nicht Teil des zurechenbaren Schadens. Ich meine, dass die Rechtsprechung hier aber teilweise noch weiter differenziert.
- Für die Berechnung der Geschäftsgebühr nach RVG ergibt sich der maßgebliche Gegenstandswert aus der Höhe der vom Rechtsanwalt geprüften/geltend gemachten Forderung. Diesen Gegenstandswert legt der Rechtsanwalt seiner Gebührenrechnung zugrunde. Ob der RA hier einen überhöhten Betrag geltend gemacht hat, um ungerechtfertigte Gebühren zu verdienen, müsste eine Frage der Rechtsanwaltshaftung sein.
- Eine andere Frage ist, in welcher Höhe dem Mandanten dieses Rechtsanwaltes ein Schadenersatzanspruch gegen die Gegenseite wegen dieses Gebührenschadens zusteht. Regelmäßig beschränkt sich dieser Schadenersatzanspruch auf diejenige Geschaftsgebühr, die sich ergibt, wenn eine Geschäftsgebühr in Höhe der tatsächlich berechtigten (!) Forderung zugrunde gelegt wird. Die RA-Gebühr aus der darüber hinausgehenden Geschäftsgebühr ist nicht vom Schutzzweck der Norm erfasst und deshalb nicht Teil des zurechenbaren Schadens. Ich meine, dass die Rechtsprechung hier aber teilweise noch weiter differenziert.
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Vorgerichtliche RA-Kosten (Klageermäßigung) - von Uko - 27.05.2022, 19:34
RE: Vorgerichtliche RA-Kosten (Klageermäßigung) - von Gast - 27.05.2022, 22:03
RE: Vorgerichtliche RA-Kosten (Klageermäßigung) - von Gast - 28.05.2022, 01:10
RE: Vorgerichtliche RA-Kosten (Klageermäßigung) - von Gast - 14.07.2022, 11:49