25.05.2022, 16:34
(25.05.2022, 16:19)Praktiker schrieb: Ist unstreitig, dass die Beklagte die abgetippte Version verteilt hat?
Als Anwalt würde ich sie auf Unterlassung der Verbreitung in Anspruch nehmen. Dann müsste sie möglicherweise zur Darlegung ihres Rechtes zur Verbreitung das Original vorliegen, um zu belegen, dass es wirklich auf den Verstorbenen zurückgeht. Aber so ist das Klageziel offenbar nicht formuliert :)
Die abgetippte Version wurde nicht von der Beklagte sondern von ihrem Sohn an die engeren Familienmitglieder verteilt. Im abgetippten Brief wurden ein paar Leute aus der Familie erwähnt aber die Kläger eben zusätzlich verunglimpft. Der Anspruch wird dennoch gegen die Beklagte geltend gemacht mit der Begründung dass man sicherstellen will, dass der Originalbrief eben keine negativen Äußerungen über sie beinhaltet, da sie sich ja zu Lebzeiten mit dem verstorbenen ach so gut verstanden hätten. Daher fordern sie eine anwaltliche Kopie des Briefes von der Beklagten und diese erwidert das sie ihn nicht mehr hat.
Ich denke mir nur sind die alle plem plem
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Anspruch auf Einsicht oder Auskunft wegen eines Abschiedsbriefs?? - von TontonUchiha - 25.05.2022, 10:55
RE: Anspruch auf Einsicht oder Auskunft wegen eines Abschiedsbriefs?? - von Gast - 25.05.2022, 12:24
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RE: Anspruch auf Einsicht oder Auskunft wegen eines Abschiedsbriefs?? - von Praktiker - 28.05.2022, 08:09