15.04.2022, 21:21
Eine Kostenentscheidung nach §§ 91ff. ZPO ergeht in den Verfahren nach § 766 bzw. § 793 ZPO dann nicht, wenn (und weil) der Schuldner nicht beteiligt wurde, weil die §§ 91ff. ZPO nur für kontradiktorische Verfahren gelten. Sofern keine Kostenentscheidung ergeht, können die Kosten dann ggf. wie von dir beschrieben über § 788 ZPO geltend gemacht werden.
Nachrichten in diesem Thema
Kostenentscheidung § 793 ZPO - von ht93 - 09.04.2022, 18:17
RE: Kostenentscheidung § 793 ZPO - von Landvogt - 15.04.2022, 21:21