25.10.2018, 11:45
Servus Leute,
ich werde zum 1.12.2018 als angestellter Rechtsanwalt in einer GK anfangen zu arbeiten. Ich habe die Zulassung bereits beantragt und habe jetzt eine Frage zur Rentenversicherung. Vor der Zulassung zieht sich doch der Rentenbeitrag vom Brutto-Einkommen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Wenn ich die Zulassung erhalte , muss ich ja beim Versorgungswerk der RA Mitglied sein. Meine Frage ist jetzt macht das einen Unterschied in der Höhe der Rentenbeiträge d.h das mein Nettolohn gleich bleibt oder sind die Beiträge beim Versorgungswerk höher? Nach meiner Recherche ist der Regelsatz beim Versorgungswerk genauso hoch wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung d.h es ändert sich nichts am Netto Einkommen?
ich werde zum 1.12.2018 als angestellter Rechtsanwalt in einer GK anfangen zu arbeiten. Ich habe die Zulassung bereits beantragt und habe jetzt eine Frage zur Rentenversicherung. Vor der Zulassung zieht sich doch der Rentenbeitrag vom Brutto-Einkommen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Wenn ich die Zulassung erhalte , muss ich ja beim Versorgungswerk der RA Mitglied sein. Meine Frage ist jetzt macht das einen Unterschied in der Höhe der Rentenbeiträge d.h das mein Nettolohn gleich bleibt oder sind die Beiträge beim Versorgungswerk höher? Nach meiner Recherche ist der Regelsatz beim Versorgungswerk genauso hoch wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung d.h es ändert sich nichts am Netto Einkommen?
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Zulassung und Versorgungswerk - von Hesse - 25.10.2018, 11:45
RE: Zulassung und Versorgungswerk - von SenAss - 25.10.2018, 13:14
RE: Zulassung und Versorgungswerk - von Jurist_Berlin - 28.11.2018, 14:47