18.01.2022, 14:16
Hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen, an welcher Stelle ich in meinem Urteilsentwurf ein vorheriges Mahnverfahren erwähnen muss? Ich habe nur in der unstreitigen Sachverhaltsdarstellung kurz erwähnt, dass dem Beklagten ein Mahnbescheid erging, gegen das er fristgerecht Widerspruch einlegte. Reicht das aus?
Besten Dank
kann mir vielleicht jemand sagen, an welcher Stelle ich in meinem Urteilsentwurf ein vorheriges Mahnverfahren erwähnen muss? Ich habe nur in der unstreitigen Sachverhaltsdarstellung kurz erwähnt, dass dem Beklagten ein Mahnbescheid erging, gegen das er fristgerecht Widerspruch einlegte. Reicht das aus?
Besten Dank
Nachrichten in diesem Thema
Mahnverfahren/Urteil - von Gast - 18.01.2022, 14:16
RE: Mahnverfahren/Urteil - von Gast - 18.01.2022, 20:14
RE: Mahnverfahren/Urteil - von Gast - 20.01.2022, 09:21