16.01.2022, 04:04
(15.01.2022, 11:15)Gast schrieb: im zweifel bitte die anrufer um schriftliche äußerung, dann lebst du wesentlich entspannter. hinterher wurde der sachverhalt nicht ganz am telefon geschildert und dann bist du der dumme, wenn dann doch was anders kommt
Ich glaube nicht, dass ein Mandant das ohne Beschwerde mitmachr. Außerdem ist Sachverhaltsaufarbeitung auch Aufgabe des Anwalts. Um am Ende nicht "der Dumme" zu sein, fasst man am Beginn einer rechtlichen Einschätzung nochmal den Sachverhalt zusammen - so, wie man ihn verstanden hat. Dazu schreibt man beim Telefonat natürlich mi,wenn nötig.
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Überfordert/zu schlecht? - von Gast - 14.01.2022, 11:21
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RE: Überfordert/zu schlecht? - von Gast Gast - 14.01.2022, 14:50
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RE: Überfordert/zu schlecht? - von Woosh - 19.01.2022, 10:25