21.12.2021, 02:11
Grundsätzlich trifft das Beschwerdegericht eine eigene Sachentscheidung. Bei der Beschwerde gegen ermittlungsrichterliche Beschlüsse muss es allerdings die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung zugrunde legen. Für Durchsuchungsbeschlüsse hat das Bundesverfassungsgericht außerdem entschieden, dass bestimmte Mängel der Beschlussbegründung, vor allem bei der Umschreibung des Tatvorwurfs, im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden können (zuletzt etwa NJW 2012, 2097).
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StPO: was entscheidet das Beschwerdegericht? - von Gast - 18.12.2021, 14:18
RE: StPO: was entscheidet das Beschwerdegericht? - von rq11 - 21.12.2021, 02:11