19.11.2021, 16:27
(19.11.2021, 16:10)Gast schrieb: Das dürfte nicht zivil-, sondern polizeirechtlich zu lösen sein. Die Polizei kann wegen ihrer Entschädigung des Vermieters Rückgriff gegen den Verantwortlichen (hier A als Verhaltensstörer) nehmen. In den Polizeigesetzen der Länder finden sich entsprechende Vorschriften.
So habe ich das auch gelernt. Steht in jedem LandesPolG drin, muss man nur durchblättern.