14.10.2021, 09:56
Das Gutachten an sich, also sein Ergebnis? Gar nicht! Der zivilrechtliche Tatbestand enthält nur den Streitstand zwischen den Parteien, keine Feststellungen (wie z.B. im Strafrecht). Es reicht also, erst ganz unten in der Prozessgeschichte auf den Sachverständigenbeweis hinzuweisen.
Anders, wenn nach dem Gutachten explizit Punkte unstreitig gestellt werden.
Anders, wenn nach dem Gutachten explizit Punkte unstreitig gestellt werden.
Nachrichten in diesem Thema
Urteil Tatbestand SV-Gutachten - von Ref64 - 14.10.2021, 09:46
RE: Urteil Tatbestand SV-Gutachten - von HerrKules - 14.10.2021, 09:56
RE: Urteil Tatbestand SV-Gutachten - von Ref64 - 14.10.2021, 10:12
RE: Urteil Tatbestand SV-Gutachten - von GPA-HH - 15.10.2021, 10:42