04.10.2021, 22:41
Bei manchen Anklagen wird auch (nach oben) verwiesen und dann zum Beispiel von "Tat 3." gesprochen. Dann ergibt dieser Verweis keinen Sinn, wenn vorher nicht verlesen wurde, was wohl "Tat 3." sein könnte. Ich diesen Fällen würde ich es also machen. Auch wenn es wirklich viele Taten sind und darunter auch noch aberwitzige Kombinationen von Tateinheit und Tatmehrheit sind.
Wenn es sich nur an Tag 1 um einen Betrug und an Tag 2 um eine Körperverletzung handelt, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben, dann würde ich es eher weglassen. Aber nur aus ästethischen Gründen. Schaden kann es nicht.
Wenn es sich nur an Tag 1 um einen Betrug und an Tag 2 um eine Körperverletzung handelt, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben, dann würde ich es eher weglassen. Aber nur aus ästethischen Gründen. Schaden kann es nicht.
Nachrichten in diesem Thema
Sitzungsdienst - von Mia - 03.10.2021, 22:00
RE: Sitzungsdienst - von Andreas - 03.10.2021, 22:17
RE: Sitzungsdienst - von Gast - 04.10.2021, 22:41
RE: Sitzungsdienst - von viovio7 - 04.10.2021, 23:19
RE: Sitzungsdienst - von HerrKules - 05.10.2021, 14:20