14.07.2021, 21:05
Hallo :)
Grundsätzlich sind Prozesshandlungen ja unwiderruflich und können deswegen auch nicht wieder zurückgenommen werden.
Anders sieht dies ja bei der einseitigen Erledigungserklärung aus,kann mir jemand sagen, weshalb diesbezüglich eine Ausnahme gemacht wird? Dabei handelt es sich ja dann um eine Klageänderung, aber auch die Klageänderung ist ja im allgemeinen nicht widerruflich?
Grundsätzlich sind Prozesshandlungen ja unwiderruflich und können deswegen auch nicht wieder zurückgenommen werden.
Anders sieht dies ja bei der einseitigen Erledigungserklärung aus,kann mir jemand sagen, weshalb diesbezüglich eine Ausnahme gemacht wird? Dabei handelt es sich ja dann um eine Klageänderung, aber auch die Klageänderung ist ja im allgemeinen nicht widerruflich?
Nachrichten in diesem Thema
einseitige Erledigung - von JuraXY - 14.07.2021, 21:05
RE: einseitige Erledigung - von Landvogt - 15.07.2021, 12:42