06.07.2021, 23:54
(06.07.2021, 22:15)Gast schrieb: Wenn das, was die Partei begehrt, in den Anlagen schlicht besser erklärt und dargestellt ist oder implizit zum Streitgegenstand gehört und im Schriftsatz nur nicht ausführlich oder eindeutig vorgetragen wurde, ...
Genau das ist in meinem Fall das Problem, danke! Es soll kein Rosinenpicken werden. Aber der anwaltliche Schriftsatz lässt "leider" einen Umstand unerwähnt oder nimmt ihn allenfalls nur ganz am Rande mit auf, der nach einem Blick in die Anlagen recht offensichtlich (und wohl unstreitig) vorliegt und der erst verstehen lässt, was der Anwalt da im Übrigen alles vorträgt. Ersichtlich war das auch mal im vorgerichtlichen Stadium thematisiert worden.
Der Anwalt scheint nun eine etwas andere Rechtsauffassung zu vertreten als die wohl eigentlich Richtige. Daher lässt er diesen Umstand unbetont, obwohl er ihm zum Erfolg verhelfen würde (wenn man die wohl richtige Rechtsauffassung zugrunde legt).
Nachrichten in diesem Thema
Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 13:36
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von HerrKules - 06.07.2021, 13:49
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 22:00
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 22:15
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 06.07.2021, 23:54
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Praktiker - 07.07.2021, 22:21
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 07.07.2021, 21:32
RE: Inhalt der Anlage = vorgetragen ? - von Gast - 07.07.2021, 22:01